ARAG Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildJuristische Auseinandersetzungen können teuer werden. Dabei ist gleichgültig, ob man als Kläger fungiert oder auf der Anklagebank sitzt. Da man sich im Beruf und Alltag ständig in Rechtsverhältnissen bewegt, lohnt meist der Abschluss einer entsprechenden Police. Millionen Deutsche besitzen eine Rechtsschutzversicherung. Sie hilft je nach Vertrag im Privatleben, Beruf oder bei Mietstreitigkeiten. Für einen geringen Monatsbeitrag erhält man einen umfassenden Schutz. Doch auch der Blick ins Kleingedruckte ist ratsam. Denn bei Vorsatz, einer Verurteilung zu Strafzahlungen und manchem anderen leistet sie nicht. Lediglich die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen alle Gesellschaften. Privatpersonen stellen sich ihr Versicherungspaket nach dem Bausteinkastenprinzip zusammen und entscheiden selbst, welcher Schutz für sie wichtig ist.

Über ARAG Rechtsschutzversicherung

Die ARAG ist einer der weltweit größten Rechtsschutzversicherer. Der Eigenname steht für Allgemeine-Rechtsschutz-Versicherungs-AG und verweist auf die erste Police der Firmengeschichte aus dem Jahr 1935. Mittlerweile bietet der international aufgestellte Konzern viele weitere Risikoabsicherungen für Privatleute und Gewerbetreibende an. Der Firmensitz des größten deutschen Versicherungsunternehmens in Familienbesitz befindet sich in Düsseldorf.
Es besteht ein umfassendes Angebot an Rechtsschutzpolicen. Zahlreiche Erweiterungsoption stehen zur Wahl. Die ARAG bietet Tarife für Singles und Familien an. Risiken aus den Bereichen Privatleben, Beruf, Wohnen und Verkehr lassen sich absichern. Darüber hinaus können Privatpersonen einen Ehe-, Unterhalts- und Erb-Rechtsschutz vereinbaren. Verträge gelten weltweit. Ein Selbstbehalt reduziert den Mitgliedsbeitrag. Die ARAG offeriert die aufsteigenden Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium.

ARAG Rechtsschutzversicherung kündigen

Eine ARAG Rechtsschutzversicherung läuft bis zum im Versicherungsschein angegebenen Datum und verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach den Verträgen muss die schriftliche Willenserklärung spätestens drei Monate vor Ablauf vorliegen. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht in zwei Fällen. Bei Ablehnung eines Versicherungsfalls sowie nach erfolgreicher Einreichung mindestens zweier Versicherungsfälle in einem Jahr. Die Versicherten können dann einen Vertrag sofort beenden. Es empfiehlt sich, die Willenserklärung per Einschreiben oder Fax zu übersenden. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten rund um die Kündigung einer ARAG Versicherung kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er nimmt sich kostenlos der Beschwerden an und vermittelt verbindlich.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:02 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.