ARAG Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung allgemein
Wie der Begriff formuliert, ist die Zahnzusatzversicherung eine private, zusätzliche Versicherung zur bereits bestehenden medizinischen Versorgung durch die GKV, die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei geht es in aller Regel um Zahnersatz, um Zahnkorrekturen sowie um aufwändige kiefernorthopädische Behandlungen. Die Zahnzusatzversicherung sorgt einerseits für eine in nahezu allen Bereichen qualitative Besserstellung. Andererseits bieten die Tarife der privaten Krankenversicherung, der PKV eine deutlich weitergehende Kostendeckung als die Grundversorgung der GKV. Die private Zahnzusatzversicherung ist insofern eine unverzichtbare Notwendigkeit, weil die gesetzlichen Krankenkassen diese Zahnzusatzleistungen weder erbringen können noch dürfen. Die Spanne zwischen medizinischer Notwendigkeit und hochwertigem Qualitätsanspruch ist groß; sie wird oftmals auch ganz maßgeblich durch den individuellen Anspruch beeinflusst. Dem einen genügt ein herausnehmbarer, in dem Sinne prothetischer Zahnersatz, während der andere auf die dritten Zähne als Implantat nicht verzichten kann. Der Preisunterschied ist immens; er lässt sich durch eine frühzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung auf ein Minimum, und in manchem Zahnzusatztarif bis auf Null reduzieren. Heutzutage wird für viele Kinder die erste kostenaufwändige Zahnkorrektur schon im heranwachsenden Alter notwendig. Die Erzieher sind gut beraten, so früh wie möglich für ihr Kind eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Je eher das geschieht, umso niedriger ist der Monatsbeitrag. Tarifbedingte Wartezeiten bis zur vollen Leistungspflicht der PKV sind auf jeden Fall dann erfüllt, wenn die Zahnbehandlung beginnt.
Über ARAG Zahnzusatzversicherung
Die ARAG Societas Europaea, als SE eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht, gehört mit ihrem Sitz in Düsseldorf zu den großen deutschen Versicherungskonzernen. Eines der Versicherungsangebote ist die ARAG-Zahnzusatzversicherung. Sie ist aufgeteilt in das Versicherungsangebot für Erwachsene sowie für Kinder. Jede der beiden Versichertengruppen kann unter vier verschiedenen Zahnzusatztarifen auswählen. Die Unterschiede liegen sowohl im Umfang der versicherten zahnmedizinischen Leistung als auch in der Höhe des prozentualen Eigenanteils für den Versicherten. Die vier Tarife heißen einheitlich
- Dent70
- Dent90
- Dent90+
- Dent100
Zu den Besonderheiten aller Zahnzusatztarife gehört es, dass die versicherten Leistungen allesamt ohne Wartezeit erbracht werden.
ARAG Zahnzusatzversicherung kündigen
Die Kündigung der ARAG-Zahnzusatzversicherung ist in den AVB, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Detail geregelt. Sie basieren auf den Bestimmungen von § 205 VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes. Nach § 13 ARAG-AVB „kann der Versicherungsnehmer die Zahnzusatzversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Erhöht die ARAG die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert sie ihre Leistungen, kann der Versicherte die Zahnzusatzversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherte das Versicherungsverhältnis auch noch bis, sowie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen“.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:39 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.