AXA Hausratversicherung

Hausratversicherung allgemein

Versicherung BildDie Deutschen häufen im Laufe ihres Lebens einen riesigen Besitz an. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Teppiche sorgen für einen komfortablen und sorgenfreien Alltag. Je nach Größe und Ausstattung bestehen schnell Werte in Höhe von mehreren Tausend Euro. Dieser Besitz ist Gefahren ausgesetzt. Ein Einbruch und eindringendes Leitungswasser können zu erheblichen Beschädigungen führen. Der Verlust eines Teils ist schmerzlich und für viele Personen aus eigener Kraft kaum zu kompensieren. Für diesen Fall bietet der AXA Konzern eine Hausratversicherung an. Sie ersetzt die Verluste schnell und unkompliziert.

Über AXA Hausratversicherung

Der deutsche AXA Konzern ist ein Tochterunternehmen der französischen AXA Gruppe, die weltweit Versicherungen anbietet. Über acht Millionen Kunden unterhalten Verträge bei der Gesellschaft, die auch als Vermögensverwalterin auftritt. Die deutsche Hauptniederlassung befindet sich seit dem Jahr 1994 in Köln.
Die AXA Hausratversicherung wird in drei unterschiedlichen Paketen angeboten. Sie alle enthalten einen Standardschutz bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruch und Diebstahl, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Überspannung. Ergänzend dazu lassen sich weitere Bausteine zukaufen, die etwa bei Glasbruch oder Fahrraddiebstahl einstehen. Die AXA Verträge orientieren sich am Neuwert des Hausrates. Anders als in der Branche üblich ermittelt die AXA auf Grund der Wohnfläche keine Versicherungssumme. Stattdessen verfügen die Pakete über eine aufsteigende Entschädigungsgrenze bis maximal 1.000.000 Euro. Bei den umfangreicheren Leistungspaketen sind auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Trickdiebstahl mitversichert.

AXA Hausratversicherung kündigen

Eine AXA Hausratversicherung endet zum Jahresende und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Versicherungsnehmer können diese zum ersten eines jeden Monats ordentlich beenden. Voraussetzung dafür stellt dar, dass ein Schreiben bei der AXA mindestens einen Monat vor Vertragsende eingeht. Es empfiehlt sich eine Übersendung per Übergabeschein oder Fax, da dadurch ein Beweis der Zustellung vorliegt. Darüber hinaus haben die AXA und der Versicherungsnehmer jeweils ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Schaden eintritt. Entstehen Probleme mit einer eingereichten Kündigung, bieten Verbraucherzentralen und Berufsverbände oft kostenlose Hilfe an. Alternativ dazu steht der Versicherungsombudsmann zur Verfügung, der Streitigkeiten kostenfrei beilegt.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:33 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.