Deurag Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung allgemein
Auch in Deutschland ist Gerechtigkeit nicht kostenlos. Um sich etwa gegen eine Abmahnung zu wehren oder Schadensersatzansprüche bei einer Pauschalreise durchzusetzen, müssen Privatpersonen erst einmal mehrere Tausend Euro vorschießen. Nur im Erfolgsfall erhält man den Großteil zurück. Für viele Normalverdiener wird der Gang vor Gericht damit schwierig. Das Risiko scheint zu hoch. Mit einer Rechtsschutzversicherung können sich Privatpersonen absichern. Sie finanziert bei Aussicht auf Erfolg den Anwalt sowie Gutachter und übernimmt anfallende Gerichtskosten. Verträge gibt es schon zum kleinen Preis. Allerdings lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Denn die Gesellschaften schließen viele Kostenpunkte wie Strafzahlungen nach einer Verurteilung aus. Ein Schutz lässt sich nach dem Bausteinkastenprinzip zusammenstellen. Meist bestehen die Pakete Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.
Über Deurag Rechtsschutzversicherung
Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG ist auf Rechtsschutzpolicen spezialisiert. Andere Risikoverträge vertreibt sie nicht. Privat- und Geschäftskunden können sich bei dem Wiesbadener Unternehmen versichern. Mittlerweile gehört der über 60 Jahre alte Konzern zur Signal Iduna Gruppe.
Mit der DEURAG Rechtsschutzversicherung sichern Privatpersonen die Bereiche Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen ab. Tarife mit unterschiedlichem Deckungsumfang stehen zur Wahl. Der Schutz greift bei den meisten Policen weltweit. Spezielle Verträge gibt es für Familien und Singles. Auch Vermieter können ihr juristisches Risiko an die DEURAG auslagern. Ein Abschluss ist mit und ohne Selbstbeteiligung möglich.
Deurag Rechtsschutzversicherung kündigen
Versicherte kündigen ihren Vertrag erstmals zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins. Zu beachten ist, dass die Willenserklärung spätestens drei Monate vor dem Stichtag bei der DEURAG eingeht. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Darüber hinaus haben Versicherte das Recht, den Schutz bei jedem Schadensfall zu beenden. Ein Vertrag kann so sogar mit sofortiger Wirkung gelöst werden. In der Praxis haben sich das Einschreiben und Fax zur Übermittlung bewährt. Privatpersonen belegen dadurch im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten den Eingang bei der DEURAG. Entstehen Problemen mit einer Kündigung, kann man sich an eine offizielle Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann nimmt sich der Streitigkeiten kostenlos an. Seine Entscheidungen sind verbindlich.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:37 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.