Die Bayerische Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung allgemein
Viele Deutsche träumen von einem Eigenheim. Nicht nur die Finanzierung bringt einige Herausforderungen mit sich, sondern auch die Instandhaltung. Denn Naturgewalten können auch einem robusten Bau zusetzen. Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser stellen nur einige der Gefahren dar. Sie führen manchmal sogar zum Totalverlust einer Immobile. Wer nicht versichert ist, bleibt dann auf den Kosten eines Neubaus alleine sitzen. Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen sich Eigentümer. Sie zahlt meist alle Auslagen zum gleitenden Neuwert. Oft werden über die Verträge auch Abrissarbeiten abgegolten. Viele weitere Zusatzbausteine, etwa gegen zusätzliche Elementarereignisse, lassen sich ergänzen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Lage und dem Wert eines Hauses.
Über Bayerische Wohngebäudeversicherung
Die Bayerische verkauft Lebens-, Sach- und Krankenzusatzversicherungen. Die Ursprünge der Versicherungsgruppe reichen bis ins Jahr 1858 zurück. Anfangs hieß der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Bayerische Beamten Versicherung (BBV) und bot ausschließlich für Staatsdiener Policen an. Der Firmensitz befindet sich in München.
Kunden wählen zwischen drei Tarifen. Das Paket „Smart“ sichert die wichtigsten Risiken von Wohnungseigentümern ab. Mit der Variante „Komfort“ erweitern Privatpersonen ihren Schutz um Überspannungsschäden und anderes. Die Wohngebäudepolice „Prestige“ verzichtet unter anderem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Versicherte können eine Selbstbeteiligung je Schadensfall festlegen. Dadurch reduzieren sich die Prämien.
Die Bayerische Wohngebäudeversicherung kündigen
Die Bayerische Wohngebäudeversicherung läuft regulär bis zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins. Soll sie nicht weiter gelten, müssen Versicherte kündigen. Dazu ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Wird der Stichtag verpasst, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Für eine Kündigung haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Diese verfügen mit einem Rückschein und Sendeprotokoll über einen Eingangsbeleg, den der Absender im Streitfall geltend machen kann. Darüber hinaus lässt sich die Bayerische Wohngebäudeversicherung nach jedem Schadensfall einseitig beenden. Auch dem Versicherer steht dieses Recht zu. Entstehen Rechtsstreitigkeiten rund um eine Vertragsbeendigung, kann man sich professionelle Hilfe holen. Beim Versicherungsombudsmann handelt es sich um eine offizielle Beschwerdestelle. Die dort beschäftigten Mitarbeiter arbeiten unentgeltlich und können einen verbindlichen Vergleich erzielen.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:36 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.