DKV Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung allgemein

Versicherung BildWer sich einer Zahnbehandlung unterziehen muss, der muss gleichzeitig mit erheblichen Kosten rechnen. Leider weist die gesetzliche Kasse große Lücken auf, sodass der Eigenanteil oftmals sehr hoch ausfällt. Wer diese Lücken wettmachen möchte, der muss eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Durch eine solche Versicherung liegt der Eigenanteil bei lediglich 10 bis 20 Prozent, sodass der Versicherungsnehmer finanziell deutlich besser aufgestellt ist. Aus diesem Grund ist das Abschließen einer Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll und lohnenswert.

Über DKV Zahnzusatzversicherung

Die DKV ist definitiv eine seriöse und vertrauenswürdige Versicherung, bei der ohne Bedenken und Sorgen ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Für erste Informationen zu einzelnen Tarifen kann die Website der DKV Versicherung besucht werden. Dort lassen sich nützliche Informationen einsehen, die für den Versicherungsnehmer von Vorteil sein dürften. Wer sich noch unschlüssig bei der Auswahl des Tarifes ist, der kann einen sogenannten Tarif-Rechner benutzen. Mithilfe eines solchen Rechners kann ein individueller Tarif erstellt werden, der die jeweiligen Lebensumstände eines jeden Versicherungsnehmers berücksichtigt. Wer sich bereits für einen Tarif entschieden hat, der kann diesen direkt über die Website abschließen. Falls bei diesem Prozess Fragen oder Anliegen entstehen sollten, dann kann natürlich der freundliche Kundensupport der DKV Versicherung kontaktiert werden. Dieser Support kann telefonisch oder durch das Schreiben einer Mail erreicht werden. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für das Schreibe einer Mail, dann kann innerhalb weniger Stunden mit einer Antwort gerechnet werden. Allgemein gilt daher: Der DKV Versicherung kann ohne Bedenken vertraut werden, denn die Zufriedenheit der Kunden steht dort an erster Stelle.

DKV Zahnzusatzversicherung kündigen

Wer seine bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, der kann das natürlich unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist machen. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist bei einer bestehenden Zahnzusatzversicherung drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird die ordentliche Kündigung wirksam. In einigen Fällen ist es sogar möglich seine Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dafür muss allerdings ein expliziter Grund vorliegen. Ein solcher Grund wäre zum Beispiel eine Erhöhung der monatlichen Beiträge. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Allerdings gibt es auch noch eine andere Option, denn es muss nicht immer sofort eine endgültige Kündigung sein. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit seinen bestehenden Vertrag stilllegen zu lassen. Erfolgt so eine Stilllegung, dann kann auf die Zahlung der monatlichen Beiträge gänzlich verzichtet werden. Der Vorteil dabei ist der, dass der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann. Somit gilt: Eine Kündigung ist nicht immer die beste Option, denn mit einer Stilllegung des Vertrags entsteht kein finanzieller Verlust für den Versicherungsnehmer.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:26 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.