ERGO Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung allgemein

Versicherung BildUnfälle und Missgeschicke passieren immer wieder. Selbst wenn man noch so aufmerksam ist, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass etwas zu Bruch geht. Auch wer Kinder hat, weiß, dass man seine Augen nicht überall haben kann. Allein in Deutschland werden im Jahr über 1,8 Millionen Haftpflichtfälle registriert. Somit ist es sehr wahrscheinlich, selbst irgendwann betroffen zu sein. Ob es ein Rotweinfleck auf dem Teppich der Nachbarin oder eine zerbrochene Vase im Restaurant ist – es ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch richtig teuer werden. Schließlich ist laut Gesetz jeder dazu verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den man selbst verursacht hat. Im Zweifel haftet man dann sogar mit dem ganzen Vermögen, selbst wenn die eigenen Kinder dafür verantwortlich sind. An dieser Stelle springen Privat-Haftpflichtversicherungen ein. Obwohl diese oft die rettenden Helfer in der Not sind und ein finanzielles Risiko minimieren, ist nur etwa jeder Zweite mit solch einem Versicherungsschutz ausgestattet.

Über ERGO Haftpflichtversicherung

Die Ergo Group Aktiengesellschaft ist ein Versicherungskonzern, der im Jahr 1997 gegründet wurde und seinen Sitz in Düsseldorf hat. In der Privat-Haftpflichtversicherung werden Ansprüche geprüft, die entweder abgewehrt werden oder denen mit einer Zahlung stattgegeben wird. Die Versicherung gliedert sich in den normalen und in den Premium-Tarif. So ist stets ein weltweiter Auslandsschutz enthalten, auch bei der Ausübung von Hobbies ist man weitgehend abgesichert. Dazu zählen das Rudern und Surfen, das Halten von Haustieren, das Reiten von Pferden oder das Fliegen von ferngesteuerten Flugzeugen und Drohnen. Zu den Vorteilen des Premium-Tarifes gehören die finanzielle Absicherung beim Verlust fremder Schlüssel oder auch die Versicherung von geliehenen Sachen. Versicherungen werden angeboten für Singles, Paare und Familien.

ERGO Haftpflichtversicherung kündigen

Wenn man einen Vertrag über eine private Haftpflichtversicherung abschließt, tut man dies in der Regel mit einer Laufzeit bis zum Jahresende, oft jedoch auch darüber hinaus. Möchte man die Versicherung wechseln, muss man den Vertrag auf jeden Fall rechtzeitig kündigen. Dies geschieht mit einer Frist von drei Monaten, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Stichtag ist somit im Normalfall der 30. September. Wer kündigen möchte, muss dies in Schriftform tun – so will es der Gesetzgeber. Den Weg der Übermittlung des Schreibens darf man sich jedoch selbst aussuchen. Sogar eine Kündigung per Messenger wäre denkbar. Zudem existieren Sonderfälle, unter denen man den Vertrag früher beenden darf. Diese treten zum Beispiel im Schadensfall oder bei der Erhöhung des Beitrages in Kraft.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:01 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.