Hallesche Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung allgemein
Das Angebot der privaten Krankenversicherung, abgekürzt PKV ist zweigeteilt. Jeder private Krankenversicherer muss einen sogenannten Volltarif anbieten. Der ist vom Versorgungsumfang her gleichzusetzen mit der gesetzlichen Krankenversicherung GKV, aufgeteilt in die zahnärztliche, die stationäre sowie in die ambulante Versorgung. Abgesehen von der Basis- beziehungsweise Grundversorgung kann sich der PKV-Vollversicherte die Besserstellung in jedem einzelnen dieser drei Versorgungsbereiche wunschgerecht sowie bausteinartig auswählen und insofern verbessern. So kann er es beispielsweise bei der „normalen“ ambulanten Behandlung beim niedergelassenen Arzt belassen, sich jedoch buchstäblich erstklassig mit Chefarztbehandlung nebst der gesamten Apparatemedizin inklusive Ein- oder Zweibettzimmer stationär versichern. Und gleiches gilt für die Versicherung der Zähne. Der zweite Teil des PKV-Angebotes gilt für den GKV-Versicherten. Seine medizinische Grundversorgung ist über diejenige gesetzliche Krankenkasse gesichert, die er sich selbst auswählt. Wenn ihm das nicht genügt, was oftmals nachvollziehbar und verständlich ist, dann hat er die Möglichkeit, sich zusätzlich privat zu versichern. Auch hier gilt die Dreierteilung mit ambulanter, stationärer sowie mit Zahnbehandlung. Somit hat der GKV-Versicherte die Chance, seine Gesundheitsversorgung auf das Niveau eines gut bis sehr gut versicherten Privatpatienten anzuheben. Diese private Zusatzversicherung ist ein Versicherungsvertrag wie jeder andere auch. Die private Vollversicherung hingegen ist eine Pflichtversicherung als Äquivalent für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft. In der heutigen Zeit muss jeder Bürger kraft Gesetzes krankenversichert sein; wenn nicht in der PKV, dann auf jeden Fall in der GKV.
Über Hallesche Private Krankenversicherung
Die Hallesche Krankenversicherung mit Sitz in Stuttgart wurde Mitte der 1930er-Jahre gegründet. Heutzutage kooperiert sie mit der Alten Leipziger Lebensversicherung. Ende der 1980er-Jahre erhielt die Hallesche, wie die Krankenversicherung kurz genannt wird, von der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Zulassung als PKV. Die Krankenvollversicherung wird für Selbstständige und für Angestellte in den drei Tarifen
- Primo als Einsteiger-Schutz
- KS als Komfort-Schutz
- NK als Top-Schutz
angeboten. Der Tarif MAS richtet sich als Gesundheitsschutz für Mediziner speziell an Ärzte sowie Zahnärzte, und für Beamte nebst Beamtenanwärtern gibt es ebenfalls eigene beihilfefähige Tarife. Zu den Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte gehören in alphabetischer Reihenfolge
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Brille-, Zahn- und Heilpraktiker-Leistungen
- Krankenhaus-Zusatzversicherung
- Krankentagegeld
- Option auf die private Krankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Zahn-Zusatzversicherung
Hallesche Private Krankenversicherung kündigen
Für die Kündigung der Halleschen Krankenvollversicherung gilt folgendes:
- Ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres
- Sonderkündigungsrecht zwei Monate ab Zugang der Halleschen-Änderungsmitteilung
- Sonderkündigungsgrund ist jede Vertragsänderung zum Nachteil des Krankenversicherten
- Beitragserhöhung ohne damit einhergehende Leistungsverbesserung
- Leistungsschmälerung ohne damit korrespondierende Beitragssenkung
- Die außerordentliche Kündigung wird erst zu dem Termin wirksam, an dem die einseitige Vertragsänderung greift
- Rechtsgrundlage für die Vertragskündigung ist § 205 Versicherungsvertragsgesetz VVG
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:55 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.