Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung allgemein
Die Möglichkeit von Angehörigen der gesetzlichen Krankenversicherung GKV, ihren Versicherungsschutz selbst zu bestimmen, sind mehr als begrenzt. Aufgabe der GKV ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Grundversorgung. Das hat seit jeher zur Folge, dass Art und Umfang in vielen Bereichen zu wünschen übriglassen. Darüber hinaus erfolgt, beispielsweise bei Zahnersatz sowie bei aufwändigeren Zahnbehandlungen, nur eine anteilige Kostenerstattung der ohnehin schon reduzierten medizinischen Leistung. Das führt zu solchen Situationen, dass junge Familien die sichtbar notwendige Zahnkorrektur des Heranwachsenden nicht bezahlen können oder mit einem Darlehen finanzieren müssen. Im späteren Lebensalter ist der Zahnersatz ebenfalls nicht bezahlbar, sodass es letztendlich bei der einen oder anderen Zahnlücke bleibt. Das muss so nicht sein. Diese Versorgungslücke schließt die private Krankenversicherung PKV mit einer tariflichen Zahnzusatzversicherung. Sie bietet dem GKV-Versicherten zwei entscheidende Vorteile. Zum einen ist die Qualität von Zahnersatz nebst Zahnbehandlung hochwertiger und moderner, zum anderen werden abhängig von dem gewählten Tarif diejenigen Kosten komplett gedeckt, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Die Auswahl an privaten Krankenversicherungen und deren Angeboten ist so groß, dass der GKV-Versicherte garantiert einen für sich und seine Familie passenden Tarif findet.
Über Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung
Zu den Anbietern einer privaten Zahnzusatzversicherung gehört die Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Hannover und in Neubrandenburg. Die Ende der 1790er-Jahre gegründete, damalige Hagelschadenversicherung wird allgemein Mecklenburgische genannt. „Zähne gesund und Sparschwein glücklich“ lautet der Slogan, mit dem die Mecklenburgische ihre private Zahnzusatzversicherung für GKV-Versicherte bewirbt. Angeboten werden die drei Tarife
- proME Zahnplus
- proME ZZ70
- proME ZZ90
Nach einer fünfjährigen Wartezeit werden die Zahnbehandlungskosten bei Abzug des GKV-Anteils prozentual bis zu dem versicherten Höchstbetrag erstattet. Für eine unfallbedingte Behandlung entfällt die mehrjährige Wartezeit. Wenn das Neugeborene sofort bei der Mecklenburgischen zahnzusatzversichert wird, dann besteht schon bei Einschulung der volle Versicherungsschutz. Die Behandlung als Privatpatient beim niedergelassenen Zahnarzt hat vielfältige Vorteile. Sie reichen von der Termingestaltung bis hin zu einer umfassenden Nachsorge, die in dieser Form für die GKV ein Fremdwort ist.
Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung kündigen
Die Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung zu kündigen ist recht einfach. Gekündigt wird schriftlich mit Unterschrift des Versicherten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB beziehen sich auf die §§ 205 VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit des einzelnen Vertrages kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres mit einer Dreimonatsfrist ordentlich gekündigt werden. Außerordentlich, also mit Sonderkündigungsrecht beträgt die Kündigungsfrist nach dem VVG zwei Monate ab Zugang der Information, dass die Mecklenburgische den Vertrag einseitig ändert. Grund dafür ist in der Regel eine Beitragserhöhung nach der vertraglich vorgesehenen Beitragsanpassungsklausel. Die Kündigung wird zu dem Termin wirksam, zu dem die Beitragserhöhung ohne eine dazugehörige Leistungsanpassung gilt.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:56 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.