Rürup-Rente – Altervorsorge

Altersvorsorge allgemein

Versicherung BildEine Rentenversicherung sorgt für ein sicheres Einkommen im Alter. So bleiben die Grundbedürfnisse gedeckt, wenn kein Gehalt mehr aus beruflicher Tätigkeit eingeht. Dabei ist nicht nur die ausreichende Höhe der Altersversorgung wichtig. Ebenso darf diese nicht zeitlich begrenzt sein. Nur so sichert sie den gesamten Ruhestand ab.

In Deutschland sind Arbeitnehmer über die Deutsche Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlt Renten auf Basis eines Solidaritätssystems zwischen den Generationen. Staatliche Systeme reichen häufig nicht aus, um den während des Berufslebens aufgebauten Lebensstandard im Alter zu halten.

Steuerlich geförderte Altersvorsorge

Um die Versorgungslücke zu schließen, fördert der Staat gesetzlich Rentenversicherte mit Zuschüssen zur privaten, kapitalgedeckten Vorsorge. Hierzu steht das Instrument der Riester-Rente zur Verfügung. Bürger, die nicht in die gesetzliche Versicherung einzahlen, profitieren nicht von dieser staatlichen Förderung der Altersvorsorge. Die steuerlich begünstigte Rürup-Rente steht dagegen allen Bürgen offen. Beiträge zur sogenannten Basis-Rente lassen sich als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Die Rürup-Rente ist als herkömmliche, private Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante im Angebot. Sie lohnt sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler, aber auch Beamte. Personen, die überdurchschnittlich hohe Einkommen erzielen, senken durch das Absetzen der Beiträge ihre Belastung in der Einkommensteuer. Viele Verträge sind bezüglich der Termine sowie der Höhe der Einzahlungen flexibel. Dies berücksichtigt das schwankende Einkommen von Selbstständigen. Sonderzahlungen erlauben eine erhöhte Vorsorge in Jahren mit gutem Einkommen. Sie geben darüber hinaus zusätzliche Flexibilität.

Kündigen der Rürup-Rente

Die staatlich, steuerlich geförderte private Altersvorsorge erfordert zwingend, dass die angesparten Beträge nur für künftige Rentenzahlungen zu verwenden sind. Daher sind Rürup-Renten nicht kündbar.

Wer mit seinem Vertrag unzufrieden ist, kann diesen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der -bedingungen widerrufen. Danach ist der Versicherte an den Vertrag gebunden. Es ist jedoch möglich, die Beitragszahlungen einzustellen. Dazu lassen sich Rürup-Renten für einen bestimmten Zeitraum oder generell beitragsfrei stellen. Einige Anbieter ermöglichen den Wechsel des Versicherers, sofern dies in den Bedingungen explizit vermerkt ist. Mit dem Wechsel gehen meist Kosten einher.

Für Interessierte lohnt es sich, das Abschließen des Vertrages genau zu überdenken, da dieser unkündbar ist. Einmal eingezahltes Kapital bleibt unantastbar und nicht alternativ verwendbar. Der Versicherer verzinst es bei Beitragsfreiheit bis zum Ende der Laufzeit. Mögliche Abschlussgebühren und -provisionen verteilen sich bei langer Beitragsdauer. Bei wenigen Beitragsjahren schmälern sie die Rendite zusätzlich.

Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte, zusätzliche Altersversorgung für Besserverdiener. Verträge sind nicht kündbar, lassen sich jedoch beitragsfrei stellen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:48 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.