Schleswiger AG Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung allgemein
Für Wohnungseigentümer reicht eine bloße Hausratversicherung nicht aus. Denn sie tragen anders als Mieter auch das Risiko für ihr Grundstück und die Gebäudesubstanz. Ein Feuer etwa kann das Heim in wenigen Stunden vernichten. Dann bleiben nur Schutt und Trümmer zurück. Der Schaden beziffert sich auf einen hohen sechsstelligen Eurobetrag. Mit einer Wohngebäudeversicherung lagern Eigentümer das Risiko aus. Sie finanziert meist notwendige Abrissarbeiten und den Wiederaufbau zu den aktuellen Kosten. Viele Verträge sehen Zusatzleistungen wie die Übernahme von Hotelübernachtungskosten nach einem Schadensfall vor. Das Angebot an Policen ist groß. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Lage, dem Hauswert und dem Deckungsumfang.
Über Schleswiger AG Wohngebäudeversicherung
Der Schleswiger Versicherungsverein ist einer der ältesten Risikoabsicherer in Deutschland. Nach der Gründung im Jahr 1847 bot das Unternehmen ausschließlich Versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe an. Mitte der 1980er Jahr erweiterte der norddeutsche Verein auf Gegenseitigkeit sein Sortiment auf Privatpersonen. Der Firmensitz befindet sich in Emmelsbüll-Horsbüll.
Die Schleswiger Wohngebäudeversicherung tritt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswassereinbruch ein. Weitere Elementarrisiken lassen sich absichern. Wohnungseigentümer wählen zwischen den Tarifen Basis- und Topschutz. Letztes Leistungspaket deckt nicht nur mehr Risiken ab, sondern bietet auch höhere Versicherungssummen. Eine Selbstbeteiligung je Schadensfall lässt sich vereinbaren. Auf Wunsch können Kunden Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließen.
Schleswiger AG Wohngebäudeversicherung kündigen
Ein Versicherungsschutz wird für ein oder mehrere Jahre geschlossen. Kündigen die Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Dazu muss man eine Frist von drei Monaten beachten; das heißt, dass der Schleswiger AG ein Schreiben drei Monate vor Ablaufdatum des Versicherungsscheins vorliegen muss. Darüber hinaus haben beide Vertragsparteien nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Versicherten dürfen dann sogar mit sofortiger Wirkung einen Schutz auflösen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Sie belegen über den Rückschein und das Übersendeprotokoll den Eingang beim Versicherer. Entstehen Probleme mit einer Kündigung, können sich Kunden an den Versicherungsombudsmann wenden. Er arbeitet kostenlos und erzielt einen verbindlichen Vergleich.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:46 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.