uniVersa KFZ Versicherung
KFZ Versicherung allgemein
Autos werden immer moderner und sind mit immer besseren Assistenten für ein sicheres Fahren ausgestattet. Unfälle lassen sich leider dennoch nicht vermeiden. Dass es allein in Deutschland über 2,5 Millionen Mal pro Jahr kracht, ist eine höchst beunruhigende Statistik. Glücklicherweise muss man nicht bei jedem Unfall vom Schlimmsten ausgehen. Oft bleibt nur ein kleiner Kratzer an der Stoßstange zurück. Teuer kann es dennoch immer werden. Zum Glück existieren KFZ Versicherungen, die an dieser Stelle einspringen und in den meisten Staaten, zu denen auch die deutschsprachigen Länder zählen, Pflicht sind. Die reine KFZ Haftpflichtversicherung übernimmt dabei jedoch nur die Kosten für das Unfallopfer. Wer auf Nummer sicher gehen will, greift zu einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung. So greift der Vollkasko-Schutz auch bei den Schäden des Unfallverursachers.
Über uniVersa KFZ Versicherung
Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe, die ab dem Jahr 1843 gegründet wurde. Der Sitz befindet sich in der Stadt Nürnberg. Angeboten wird eine breite Palette an Versicherungen, zu denen auch die KFZ Versicherung zählt. Diese gliedert sich in die beiden Tarife Car Comfort und Car Protect. Car Comfort deckt dabei den klassischen Versicherungsschutz ab. So beträgt die Deckungssumme pauschal 100 Millionen Euro. Geschützt wird man unter anderem bei Schäden und Folgeschäden durch Tierbisse bis 3.000 Euro. Die Vollkasko-Versicherung greift zudem bei Vandalismus und Fahrerflucht. Der Tarif Car Protect bietet einige Extras, wenn man sich für eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung entscheidet. Dazu zählen unter anderem ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, ein kostenloser Hol- und Bringservice sowie eine sechsjährige Garantie auf Reparaturen. Die Schadenhotline von uniVersa ist rund um die Uhr erreichbar.
uniVersa KFZ Versicherung kündigen
Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss rechtzeitig kündigen. Schließlich läuft ein Versicherungsvertrag in der Regel ein Jahr, falls im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht bis spätestens einen Monat vor dem regulären Ablauf des Versicherungsschutzes erfolgt. Der Stichtag ist somit im Normalfall der 30. November, wenn man zum 01. Januar wechseln möchte. Laut Gesetz muss die Kündigung unbedingt schriftlich erfolgen. Der Weg der Übermittlung (Post, Fax, E-Mail usw.) spielt jedoch keine Rolle. Wichtig ist nur, dass man auf die Unterschrift achtet, wenn man das Schreiben per Post versendet. Zudem existieren Sonderregelungen, unter denen man den Vertrag vorzeitig kündigen kann. Diese treten zum Beispiel im Schadensfall, beim Verkauf des Fahrzeuges oder bei der Erhöhung des Versicherungsbeitrages in Kraft.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:44 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.