VHV KFZ Versicherung
KFZ Versicherung allgemein
Fahrzeuge werden von Jahr zu Jahr immer sicherer, dafür wird die Technik der Autos aber auch komplexer. Unfälle lassen sich dennoch nicht vermeiden und passieren selbst den geübtesten Fahrern, auch wenn es am Ende nur ein kleiner Kratzer ist. Doch selbst ein scheinbar harmloser Schaden kann heute schon Kosten in ungeahnter Höhe bedeuten. Damit man nachts dennoch ruhig schlafen kann, gibt es KFZ Versicherungen. Diese sind in den deutschsprachigen Ländern und in vielen weiteren Staaten Pflicht und springen im Schadensfall finanziell ein. Dabei übernehmen reine KFZ Haftpflichtversicherungen jedoch nur den Schaden des Unfallopfers. Die sogenannten Kasko-Versicherungen gehen an der Stelle einen Schritt weiter. Eine Teilkasko-Versicherung zahlt zum Beispiel auch bei Schäden durch Unwetter. Wer über eine Vollkasko-Versicherung verfügt, bleibt selbst bei Schäden am eigenen Fahrzeug sorgenfrei.
Über VHV KFZ Versicherung
Die VHV Gruppe ist ein deutsches Versicherungsunternehmen, das im Jahr 2003 gegründet wurde. Der Sitz des Unternehmens ist die niedersächsische Stadt Hannover. VHV bietet Versicherungen in fast allen Kategorien. Dazu zählt selbstverständlich auch die KFZ Versicherung. Privatfahrzeuge wie Autos, Motorräder und Quadbikes können bei der VHV versichert werden. Dabei gibt es einen Tarif für alle Autofahrer, der unter anderem die gesetzlichen Mindestsummen abdeckt, die Mallorca-Police für die Versicherung von Mietwagen im Ausland beinhaltet und darüber hinaus einige zubuchbare Extras bietet. Kunden können frei zwischen Haftpflicht-, Teilkasko-, und Vollkasko-Versicherung wählen. Die Vollkasko-Versicherung lohnt sich bei neuen und teuren Fahrzeugen. Exklusive Vorteile sind zum Beispiel die Neupreisentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung. Über das Zusatzpaket Exklusiv lassen sich die gebotenen Konditionen aufstocken, was unter anderem Einfluss auf die Dauer der Neupreisentschädigung hat. Extras wie der KFZ Schutzbrief sind optional.
VHV KFZ Versicherung kündigen
Branchenweit üblich ist eine Laufzeit von einem Jahr, wenn es um Verträge über KFZ Versicherungen geht. Kündigt man diese jedoch nicht rechtzeitig, verlängern sie sich mit Ende des Versicherungsjahres automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss daher bis spätestens einen Monat vor dem regulären Ablauf des Versicherungsschutzes erfolgen. Gekündigt werden muss in Schriftform, schreibt das Gesetz vor. Dabei ist jedoch egal, ob man das Schreiben per Post, Mail oder Fax verschickt. Wählt man den Postweg, muss die Kündigung jedoch persönlich unterschrieben werden. Ausnahmeregelungen zur Kündigung existieren natürlich auch. Diese treten zum Beispiel beim Verkauf des Fahrzeuges, im Schadensfall oder bei der Erhöhung der Beiträge ein. Dabei muss der Vertrag jedoch bis spätestens einen Monat nach dem Erhalt der entsprechenden Information schriftlich beendet werden.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:39 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.