Volkswohl-Bund Hausratversicherung
Hausratversicherung allgemein
Statistisch gesehen kommt es jeden Tag im Bundesgebiet zu zahlreichen Einbrüchen. Was bei den Betroffenen zurückbleibt, ist nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern auch ein Gefühl der Unsicherheit. Zumindest gegen erstes kann man sich versichern. Da die polizeiliche Ermittlungsquote minimal ausfällt, besteht kaum Aussicht darauf, gestohlenes Hab und Gut zurückzuerhalten. Eine Hausratversicherung hilft in diesem Fall weiter. Sie tritt auch bei vielen anderen Schäden ein, die im Alltag vorkommen: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Versicherungsbranche bietet einen guten Schutz schon zum kleinen Jahresbeitrag an. Damit ist eine Police auch für Personen mit geringem Jahreseinkommen erhältlich.
Über Volkswohl-Bund Hausratversicherung
Die Volkswohl Bund Versicherungen bieten Verbrauchern ein umfassendes Angebot an Lebens- und Sachversicherungen. Der Absatz erfolgt über Makler und Finanzdienstleister. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde im Jahr 1919 gegründet. Der Verwaltungssitz befindet sich in Dortmund.
Die Volkswohl-Bund Hausratversicherung kann man mit vielen individuellen Zusatzbausteinen vereinbaren. So lassen sich sowohl der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit als auch Ergänzungen gegen Fahrraddiebstahl und Glasbruch einschließen. Der Versicherer fragt nach dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnfläche, der Bausubstanz sowie der Bauart. Daraus ergibt sich der Versicherungsbeitrag. Für die Generation 60Plus bietet die Volkswohl-Bund Hausratversicherung viele Zusatzleistungen an.
Volkswohl-Bund Hausratversicherung kündigen
Die Volkswohl-Bund Hausratversicherung wird mit einer ein- oder mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Kunden entnehmen dem Versicherungsschein, bis wann ein Vertrag regulär gilt. Soll die Police tatsächlich zum Stichtag auslaufen, muss man mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Andernfalls verlängert sich die Volkswohl-Bund Hausratversicherung automatisch um ein neues Jahr. Die Versicherten haben im Schadensfall darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses darf man mit sofortiger Wirkung ausüben. Im Zweifelsfall müssen die Versicherten belegen, dass eine Kündigung den Versicherer rechtzeitig erreicht hat. Dazu eignen sich das Einschreiben oder Fax, da sie Nachweise enthalten. Kommt es zu Problemen rund um eine Vertragsbeendigung, hilft der Versicherungsombudsmann weiter. Er arbeitet als Vermittler und hilft kostenlos und verbindlich weiter.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:55 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.