Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung allgemein
Absicherungen gegen Lebensrisiken sind wichtiger denn je. Tritt ein Schaden ein, ohne dass ein Schutz vorliegt, zahlt man fast alles selbst. Wer etwa auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet, muss mit sehr wenig Geld im Krankheitsfall auskommen. Angesichts des hohen Preisniveaus in Deutschland bedeutet dieses einen enormen Kaufkraftverlust. Die staatliche Erwerbsminderungsrente kann die entstehen Lücke zum bisherigen Arbeitseinkommen nicht schließen. Daher raten Verbraucherexperten regelmäßig zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die zahlt ab einer Einschränkung von 50 Prozent eine vereinbarte Rente. Im Gegensatz zum staatlichen System müssen keine Ansprüche langfristig aufgebaut werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Gesellschaften als Einzelprodukt und als Kombinationspolice mit einer Lebens- oder Rentenversicherung angeboten.
Über Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Dialog ist eine deutsche Lebensversicherungsgesellschaft. Im Jahr 1972 wurde sie gegründet und wechselte anschließend mehrfach den Besitzer. Der Absatz der Versicherungen für den Todesfall und Invalidität erfolgt über Makler. Der Firmensitz befindet sich im bayerischen Augsburg.
Die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es als eigenständige Police und Zusatzversicherung. Der Versicherer bewirbt vor allem die Tarife SBU-solution und SBU-professional. Im ersten Modell wird der Beitrag jedes Jahr neu ermittelt, im zweiten bleibt er über die gesamte Laufzeit konstant. Beide Tarife beinhalten weitreichende Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zudem sind Überbrückungs- und Wiedereingliederungshilfen vorgesehen. Ein Bedarfsrechner steht online zur Verfügung. Die Dialog verlangt vor einem Abschluss ausgiebige Angaben zur Krankheitsgeschichte.
Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Eine Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung endet meist mit dem offiziellen Rentenbeginn. Das exakte Datum ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Versicherte müssen mit einer Kündigung allerdings nicht bis dahin warten; sie können eine Vertragsbeendigung jederzeit aussprechen. Die Dialog sieht eine Frist von drei Monaten vor. Besteht der BU-Schutz als Kombinationsprodukt ist auch eine Teilkündigung möglich. Kunden sollten zwecks Rechtssicherheit darauf achten, dass ein Nachweis des Eingangs vorliegt. Das Einschreiben und Fax sind dafür geeignet. Bei Streitigkeiten mit einer Gesellschaft kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er vermittelt kostenlos und verbindlich.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:29 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.