ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung allgemein

Versicherung BildKrebs und ein Schlaganfall können jeden treffen. Wenn die Erkrankungen gar dazu führen, dass man nie mehr arbeiten kann, wird sogar die aufgebaute Existenz gefährdet. Denn Privatpersonen dürfen vom Sozialstaat wenig erwarten. Sie erhalten nur eine Erwerbsminderungsrente, die meist weit unter dem bisherigen Einkommen liegt. Deshalb hat die Versicherungsbranche die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgelegt. Sie wird von Verbraucherexperten regelmäßig empfohlen. Versicherte bekommen ab einer attestierten dauerhaften Einschränkung von 50 Prozent eine vereinbarte Monatszahlung. Sie läuft meist bis zum Rentenbeginn. Den Berufsunfähigkeitsschutz gibt es auch als Kombinationsprodukt. Dann wird zusätzlich eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. Wer sich in einer Ausbildung befindet, kann schon einen umfassenden Schutz vereinbaren. Die Beiträge sind dann besonders günstig.

Über ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung

Die ERGO Group ist einer der größten Versicherer in Deutschland und Europa. Der Konzern verkauft Verträge an Privat- und Geschäftskunden. Im Jahr 1997 entstand der Versicherer aus der Fusion der Victoria Holding mit der Hamburg-Mannheimer. Der Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf.
Die ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung wird von einem Makler individuell auf die Lebenssituation zugeschnitten. Der Versicherer interessiert sich vor einem Abschluss vor allem für Vorerkrankungen und den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Leistungen gibt es ab attestierten 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Verträge enthalten Erweiterungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der ERGO Berufsunfähigkeitsschutz verzichtet auf die abstrakte Verweisung.

ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Das Ende der Vertragslaufzeit einer ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung fällt meist mit dem offiziellen Rentenbeginn zusammen. Versicherte müssen aber nicht bis dahin mit einer Kündigung warten. Mit einer Frist von einem oder drei Monaten lässt sich ein Vertrag jederzeit beenden. Es empfiehlt sich, im Schreiben die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu verwenden. Für die Übersendung haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Bestehen Kombinationen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung sind auch Teilkündigungen zulässig. Bei Rechtsstreitigkeiten rund um eine Kündigung kann man sich an eine anerkannte Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann nimmt sich der Anliegen von Versicherten an. Er arbeitet kostenlos und trifft verbindliche Entscheidungen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:01 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.