Medien Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildAlltag und Beruf sind in Deutschland durch Rechtsverhältnisse bestimmt. Ein schlichter Einkauf berührt genauso Gesetze wie ein Beschäftigungsverhältnis, das das Erwerbseinkommen sichert. Da sich die meisten in dem sprichwörtlichen Paragraphendschungel nicht zurechtfinden, lohnt es sich, bei Ungerechtigkeiten fachkundige Hilfe hinzuzuziehen. Ein Anwalt gibt einen Einblick in die Materie und vertritt die Interessen seiner Klienten vor Gericht. Damit auch Normalverdiener nicht die Kosten eines Rechtsbeistandes scheuen, hat die Versicherungsbranche die Rechtspolice etabliert. Sie übernimmt alle anfallenden Kosten, falls eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Dazu zählen auch Gerichtskosten und Gutschachten von Experten. Verträge gibt es schon für wenig Geld. Sie lassen sich individuell zusammenstellen und umfassen die Bereiche Privatleben, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Über Medien Rechtsschutzversicherung

Bereits seit dem Jahr 1899 besteht die Medien-Versicherung. Sie versicherte in den Anfangsjahren ausschließlich Druckereien. Auf diese Tatsache verweist auch ihr Name. Seit den 1990er Jahren bietet sie Policen im Privatkundenbereich an. Der Firmensitz befindet sich im badischen Karlsruhe.
Privatpersonen können ihre Absicherung individuell zusammenstellen. Einzelne Bausteine aus den Bereichen Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen lassen sich vereinbaren. Für einige Leistungen besteht eine Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Verträge mit Selbstbeteiligung stehen zur Wahl.

Medien Rechtsschutzversicherung kündigen

Versicherte können die Medien Rechtsschutzversicherung erstmals zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins kündigen. Dazu ist eine dreimonatige Frist zu wahren. Wird sie verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht in zwei Fällen. Versicherte üben es jeweils mit sofortiger Wirkung aus. Eine unmittelbare Beendigung der Medien Rechtsschutzversicherung ist einerseits in einem Schadensfall möglich. Andererseits können beide Vertragsparteien kündigen, falls in einem Jahr zwei oder mehr Rechtsfälle auftreten. Nicht immer verlaufen Vertragsbeendigungen streitfrei. Versicherte sollten deshalb darauf achten, dass sie eine Eingangsbestätigung der Kündigung erhalten. Bei Übersendung per Einschreiben und Fax liegt diese automatisch vor. Im Zweifelsfall hilft der Versicherungsombudsmann weiter. Bei ihm handelt es sich um eine offizielle Beschwerdestelle. Die beschäftigten Mitarbeiter arbeiten kostenlos und vermitteln verbindlich.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:22 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.