R+V Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildEin Rechtsstreit kann richtig teuer werden. Je nach Streitwert kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Diese hohen Kosten überfordern meist Normalverdiener. Sie verzichten deshalb regelmäßig auf ihr Recht. Doch das muss so nicht ablaufen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet schon zum kleinen Beitrag einen grundständigen Schutz. Juristische Auseinandersetzungen im Beruf, mit dem Vermieter oder im Privatleben braucht man mit einer Police nicht zu fürchten. Die Gesellschaften übernehmen die Kosten für das Gericht und einen Anwalt. Auch notwendige Gutachten werden bezahlt. Versicherte müssen im Vorfeld nur eine hinreichende Aussicht auf Erfolg nachweisen. Privatpersonen setzen die Policen nach einzelnen Bausteinen zusammen. Dadurch erhalten sie den Schutz, den sie wirklich brauchen.

Über R+V Rechtsschutzversicherung

Die R+V Versicherung AG ist eine der größten deutschen Versicherungen. Die Abkürzung „R+V“ verweist auf die enge Beziehung zu den Raiffeisen- und Volksbanken, über die der Absatz der Policen erfolgt. Die Gesellschaft besteht seit dem Jahr 1922. Der Firmensitz befindet sich in Wiesbaden.
Die Aktiengesellschaft bietet die Bausteine Privat, Beruf, Immobilien und Verkehr an. Diese lassen sich beliebig miteinander kombinieren. Privatpersonen entscheiden sich für den Leistungsumfang classic oder comfort. Der Schutz greift weltweit. Nahe Familienangehörige sind meist kostenlos mitversichert. Viele weitere Pakete wie ein Spezial-Strafrechtsschutz lassen sich abschließen.

R+V Rechtsschutzversicherung kündigen

Versicherte müssen die R+V Rechtsschutzversicherung schriftlich kündigen, wenn sie auslaufen soll. Sie endet nicht automatisch zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate; das heißt, dass spätestens dann ein Schreiben bei der R+V Versicherung AG eingegangen sein muss. Das Einschreiben und Fax haben sich dafür bewährt. Außerdem dürfen Versicherte einen Vertrag mit sofortiger Wirkung nach jedem Schadensfall beenden. Dabei ist gleichgültig, ob der Schaden durch die R+V reguliert wird oder nicht. Dem Versicherer steht dasselbe Recht zu. Entstehen Streitigkeiten bezüglich einer einseitigen Vertragsbeendigung, kann man sich an eine offizielle Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann arbeitet von Berlin aus und nimmt sich aller Versicherungsprobleme kostenlos an. Seine Entscheidungen sind verbindlich.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:24 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.