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Fahrrad und E-Bike versichern: welche Lösung was abdeckt

Die Hausratversicherung ersetzt ein Fahrrad nur, wenn es aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird. Für den Diebstahl unterwegs brauchst du eine Fahrradklausel, die meist auf einen Betrag begrenzt ist, oder eine eigene Fahrradversicherung, die oft auch Schäden am Rad zahlt. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder, für S-Pedelecs ist eine Kfz-Haftpflicht Pflicht.

Ein modernes E-Bike ist mit einer schweren Kette an einen Fahrradständer in einem ruhigen Innenhof angeschlossen
Bild: KI-generiert

2025 wurden nach Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) rund 115.000 versicherte Fahrräder gestohlen. Die Versicherer zahlten dafür rund 150 Millionen Euro, im Schnitt 1.270 Euro je Rad [1]. Ob du nach einem Diebstahl Geld bekommst, hängt davon ab, wo das Rad stand und wie es versichert ist. Es gibt drei Wege: den Grundschutz der Hausratversicherung, eine Fahrradklausel in der Hausratversicherung oder eine eigene Fahrradversicherung [1].

Drei Wege, ein Fahrrad zu versichern

Die Hausratversicherung sieht ein Fahrrad als Teil des Hausrats. Gegen Diebstahl zahlt sie ohne Zusatz aber nur bei Einbruchdiebstahl, wenn das Rad in einem verschlossenen Raum am Versicherungsort stand, etwa in der Wohnung, im Keller, in der Garage oder im Gartenhaus [1]. Wird das Rad draußen gestohlen, ist das ein sogenannter einfacher Diebstahl, und der ist im Grundtarif meist nicht versichert [2].

Ein aufgeräumter, abschließbarer Fahrradkeller mit mehreren Rädern in Wandhalterungen unter warmem Licht
Bild: KI-generiert
LösungWas sie abdecktTypische Grenze
Hausrat ohne ZusatzEinbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen am VersicherungsortKein Schutz bei Diebstahl unterwegs
Hausrat mit FahrradklauselDiebstahl auch unterwegsOft ein Prozentsatz der Versicherungssumme oder ein Festbetrag, unter Umständen eine Nachtzeitklausel
Eigene FahrradversicherungDiebstahl, oft auch Beschädigung, Teilediebstahl, Vandalismus und UnfallGilt nur für das versicherte Rad

Die Angaben stammen aus der Übersicht des GDV [1]. Knapp die Hälfte der rund 27 Millionen Hausratverträge in Deutschland enthält bereits eine Fahrradklausel [1]. Ein Blick in deinen Versicherungsschein lohnt sich also, bevor du etwas Neues abschließt. Wie du Überschneidungen zwischen Verträgen findest, steht unter Doppelt versichert: Überschneidungen finden.

Die Fahrradklausel in der Hausratversicherung

Mit der Fahrradklausel ist dein Rad auch unterwegs gegen Diebstahl versichert. Die Entschädigung ist dabei oft begrenzt, entweder auf einen Prozentsatz der Hausrat-Versicherungssumme oder auf einen festen Betrag, der GDV nennt als Beispiel 1.000 Euro [1]. Hängt die Grenze an der Versicherungssumme, wächst sie mit ihr. Wer seine Hausratsumme zu niedrig angesetzt hat, bekommt für das Rad also auch weniger. Ein angenommenes Beispiel: Begrenzt dein Vertrag die Klausel auf 1 Prozent der Versicherungssumme und liegt die Summe bei 52.000 Euro, also 80 Quadratmeter mal den von der Verbraucherzentrale genannten Richtwert von 650 Euro [5], bekommst du für ein gestohlenes Rad höchstens 520 Euro. Für ein E-Bike, das 2.500 Euro gekostet hat, reicht das nicht. Wie hoch die Summe für deinen Haushalt sein sollte, kannst du mit dem Hausrat-Rechner abschätzen.

Ein zweiter Punkt ist die Nachtzeitklausel. Sie kann den Schutz auf bestimmte Tageszeiten beschränken, sodass ein Diebstahl in der Nacht unter Umständen nicht gedeckt ist [1]. Steht das Rad nachts regelmäßig an der Straße oder am Bahnhof, sollte deine Klausel keine solche Einschränkung enthalten. Ob es sie gibt, steht in den Bedingungen deines Vertrags.

Ersetzt wird in der Hausratversicherung der Neuwert, also der Preis, den vergleichbare Sachen neu kosten [5]. Ein fünf Jahre altes Rad wird damit grundsätzlich zum Preis eines gleichwertigen neuen ersetzt, soweit die vereinbarte Grenze reicht.

Die eigene Fahrradversicherung

Eine eigenständige Fahrradversicherung bietet laut GDV meist höhere Versicherungssummen, und die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Rads. Neben dem Diebstahl zahlt sie oft auch bei Beschädigung, beim Diebstahl einzelner Teile, bei Vandalismus und nach Unfällen [1]. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Anbieter Diebstahl, Reparaturkosten und Unfallleistungen [2]. Der Nachteil: Der Vertrag gilt nur für ein Rad [1]. Für jedes weitere Rad im Haushalt brauchst du einen eigenen Vertrag.

Wichtig ist, ob der Vertrag zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt. Beim Neuwert bekommst du den Betrag für ein gleichwertiges neues Rad, beim Zeitwert nur das, was dein Rad als Gebrauchtrad noch wert war [1]. Je teurer und älter das Rad ist, desto größer ist der Abstand zwischen beiden Werten.

Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Für die Versicherung kommt es darauf an, was das Gesetz unter deinem E-Bike versteht. Ein Fahrrad mit Elektromotor ist kein Kraftfahrzeug, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von höchstens 0,25 Kilowatt hat, nur beim Treten unterstützt und spätestens bei 25 km/h abschaltet. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Für solche Pedelecs gelten die Vorschriften über Fahrräder [3].

Eine Frau um die dreißig mit Helm fährt auf einem Radweg zwischen Sommerfeldern ein Pedelec
Bild: KI-generiert

Pedelecs bis 25 km/h lassen sich deshalb wie ein Fahrrad in die Hausratversicherung einschließen, nach Angaben des GDV auch mit Schutz gegen Feuchtigkeits- und Elektronikschäden [1]. Richtest du mit dem Pedelec einen Schaden an, etwa an einem parkenden Auto, besteht nach Angaben der Verbraucherzentrale Schutz über die Privathaftpflicht, sofern du eine abgeschlossen hast. Prüf in den Bedingungen, ob Summen und Regeln zum Pedelec passen [2]. Was diese sonst leistet, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.

Anders beim S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt. Rechtlich ist es kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B (Kleinkraftrad), und der Halter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen [2, 4]. Den Nachweis bildet das Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr neu gekauft werden muss und jeweils von März bis Februar gilt. Fahren darfst du ein S-Pedelec mit der Klasse AM, die im Pkw-Führerschein Klasse B enthalten ist, das Mindestalter liegt bei 16 Jahren [2]. Gegen Diebstahl schützt beim S-Pedelec nur eine Teilkaskoversicherung; sie zahlt außerdem bei Brand, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren und Glasbruch [2]. Einzelheiten zum Kennzeichen stehen unter Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofa und S-Pedelec.

Wer mit dem Pedelec längere Touren plant, findet Hinweise zu Ladepunkten und Etappen etwa auf der Seite Elberadweg mit dem E-Bike.

Diebstahl vorbeugen

Die Polizei hat 2025 bundesweit 214.264 Fahrraddiebstähle erfasst, unbefugte Benutzung eingeschlossen [6]. Mit den rund 115.000 Fällen der Versicherer ist die Zahl nicht direkt vergleichbar, weil sie auch Räder ohne Versicherungsschutz enthält. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt große Abstellanlagen an Bahnhöfen, Schulen, Schwimmbädern und Sportstätten als häufige Tatorte [6].

Ein aufgeschnittenes Fahrradschloss liegt auf dem Gehweg neben einem leeren Fahrradständer
Bild: KI-generiert

Ihre Hinweise zur Sicherung sind konkret [6]:

  • Verwende ein stabiles Bügel- oder Panzerkabelschloss aus gehärtetem Stahl. Die Polizei empfiehlt von VdS geprüfte Modelle, für Fahrräder die Klasse A. Als Faustregel nennt der GDV fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises für das Schloss, bei einem Rad für 3.000 Euro also 150 bis 300 Euro [1].
  • Schließ das Rad immer an einen fest verankerten Gegenstand an und wähle das Schloss so lang, dass das möglich ist.
  • Bei E-Bikes kann ein versteckter GPS-Sender melden, wenn das Rad bewegt wird. Wenn das Rad weg ist, informiere die Polizei und such es nicht auf eigene Faust.
  • Denk an teures Zubehör, das Diebe ebenfalls mitnehmen.

Wenn das Fahrrad gestohlen wurde

Melde den Diebstahl zuerst bei der Polizei und danach bei deinem Hausrat- oder Fahrradversicherer [1]. Damit du Diebstahl und Wert belegen kannst, hilft es, schon vorher vorzusorgen [1]:

  • Bewahre die Rechnung des Rads auf, am besten zusätzlich als Foto oder Scan.
  • Notiere die Rahmennummer.
  • Mach Fotos vom Rad, auf denen Ausstattung und Zustand zu erkennen sind.
  • Halte die Angaben in einem Fahrradpass fest; die Polizei bietet dafür eine App an [6].

Taucht das Rad wieder auf, musst du den Versicherer informieren. Hat er schon gezahlt, hast du nach Angaben des GDV zwei Wochen Zeit, dich zu entscheiden: Du behältst das Geld, oder du nimmst das Rad zurück und zahlst die Entschädigung zurück [1]. Wie eine Schadenmeldung allgemein abläuft, steht unter Schaden richtig melden.

Welche Fragen bei der Wahl helfen

Welche Lösung zu dir passt, hängt von deinem Rad und deinem Alltag ab. Diese Fragen helfen beim Vergleich:

  1. Wo steht das Rad die meiste Zeit? Im abgeschlossenen Keller reicht unter Umständen der Grundschutz, am Bahnhof nicht.
  2. Wie hoch ist die Grenze der Fahrradklausel, und liegt der Neupreis deines Rads darüber?
  3. Gibt es eine Nachtzeitklausel?
  4. Willst du auch Schäden am Rad selbst versichern, etwa nach einem Sturz oder durch Vandalismus? Das leistet meist nur eine eigene Fahrradversicherung.
  5. Wird zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt?
  6. Wie viele Räder hat der Haushalt?

Angebote kannst du über die Verbraucherzentralen vor Ort, unabhängige Versicherungsberater oder Tests der Stiftung Warentest vergleichen [2].

  1. Organisation Was leistet eine Fahrradversicherung?. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 03.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Pedelecs: Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?. Verbraucherzentrale. Stand 18.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 1 Straßenverkehrsgesetz: Zulassung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 1 Pflichtversicherungsgesetz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt's an. Verbraucherzentrale. Stand 10.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Diebstahl von Zweirädern. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.