Versicherungen nach Lebenslage
Welche Versicherungen du brauchst, hängt von deiner Lebenslage ab. Die Verbraucherzentrale rät, den Schutz am größten anzunehmenden Schaden auszurichten: Tod, Invalidität und Schäden, die du anderen zufügst. Die Ratgeber in diesem Bereich zeigen, was in Ausbildung, erster Wohnung, Familie, Selbstständigkeit, beim Hauskauf und im Ruhestand dazukommt oder wegfallen kann.

Mit dem Auszug, der Hochzeit, dem ersten Kind oder dem Hauskauf ändert sich, welche Risiken dich finanziell treffen können. Die Verbraucherzentrale rät, den Versicherungsschutz am größten anzunehmenden Schaden auszurichten. Dazu zählt sie den Tod, die Invalidität und einen Schaden, den du anderen zufügst [1]. Was existenzbedrohend werden kann, sicherst du zuerst ab. Kleine Schäden, die du aus Ersparnissen bezahlen kannst, brauchen dagegen meist keinen eigenen Vertrag [1]. Die Ratgeber in diesem Bereich gehen die typischen Phasen durch und erklären, was neu dazukommt und was du überprüfen solltest.
Was in jeder Lebenslage zählt
Die Krankenversicherung und die private Haftpflicht stehen bei der Verbraucherzentrale in jeder Lebenslage auf der Liste. Für Singles und Paare kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung dazu, für Familien und Alleinerziehende außerdem eine Risikolebensversicherung sowie eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung [1]. Für Rentner nennt sie Kranken- und Haftpflichtversicherung [1]. Wer Wohneigentum hat, braucht nach ihrer Einschätzung eine Wohngebäudeversicherung, und dazu empfiehlt sie den Elementarschutz als Zusatz [1]. Als verzichtbar gelten ihr etwa Glas-, Reisegepäck- und Sterbegeldversicherung sowie eigene Geräteversicherungen [1].
Welche Verträge zu deiner Lage passen, kannst du mit dem Versicherungs-Check durchgehen. Er ordnet die Sparten nach Wichtigkeit und nennt keine Tarife.
Die Ratgeber nach Lebensphase
- Versicherungen für Studium und Ausbildung: wie lange der Schutz über die Eltern reicht und was du selbst brauchst.
- Erste eigene Wohnung: Privathaftpflicht mit Mietsachschäden, Hausrat und Elementarschutz.
- Zusammenziehen und heiraten: welche Verträge ihr zusammenlegen könnt und wo doppelter Schutz entsteht.
- Versicherungen für Familien mit Kindern: Absicherung der Hinterbliebenen und Schutz für die Kinder.
- Versicherungen für Selbstständige: Krankenversicherung, Arbeitskraft und Haftung im Beruf.
- Hauskauf: Wohngebäude, Elementarschäden und Haftung als Eigentümer.
- Versicherungen im Ruhestand: welche Verträge sich erledigen und welche bleiben.
Vor jedem Abschluss
Die Verbraucherzentrale rät, vor einem Abschluss Angebote mehrerer Gesellschaften einzuholen und neben dem Preis auf Kündbarkeit, Zahlungsweise, Umfang und Ausschlüsse zu achten [1]. Lass dir Bedingungen, Verbraucherinformationen und das Produktinformationsblatt vorher geben und unterschreib nicht direkt nach einem Vermittlergespräch [1]. Wie du Angebote nebeneinanderlegst, erklärt Versicherungen vergleichen: worauf es ankommt.
Hast du doch vorschnell unterschrieben, kannst du deine Vertragserklärung in Textform und ohne Begründung widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hast [2]. Bei einer Lebensversicherung, etwa einer Risikolebensversicherung für die Familie, sind es 30 Tage [3].
Ändert sich deine Lage, lohnt ein Blick in die bestehenden Verträge. Nach einer Heirat oder einem Umzug können aus unserer Sicht manche Risiken doppelt und andere gar nicht versichert sein. Wie du Ordnung schaffst, steht unter Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen. Wer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abwägt, findet die Unterschiede auf dem PKV-Portal unter PKV oder GKV: die Unterschiede.
- Organisation Welche Versicherung brauche ich?. Verbraucherzentrale. Stand 20.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 VVG: Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 152 VVG: Widerruf des Versicherungsnehmers (Lebensversicherung). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
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