Versicherungen nach LebenslageRatgeber

Versicherungen im Ruhestand: was du behältst und was du prüfst

Für Rentner führt die Verbraucherzentrale Krankenversicherung und Privathaftpflicht auf, die Privathaftpflicht hält sie für jeden für unverzichtbar; die Hausratversicherung bleibt sinnvoll. Mit dem Ruhestand entfällt die gesetzliche Unfallversicherung, und Verträge zur Absicherung des Einkommens wie Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung verlieren oft ihren Zweck. Pflegezusatz- und Senioren-Unfallversicherungen können Lücken schließen, sind aber kein Muss.

Eine Frau und ein Mann Ende sechzig sitzen auf einer Gartenbank und sortieren Ordner auf einem Holztisch
Bild: KI-generiert

Mit dem Ruhestand ändert sich, wogegen du dich absichern musst. Ein Arbeitseinkommen, das wegfallen könnte, gibt es nicht mehr; an seine Stelle tritt die Rente. Andere Risiken werden größer: ein Sturz, nach dem du einige Wochen Hilfe im Haushalt brauchst, oder Pflegebedürftigkeit. Für Rentner führt die Verbraucherzentrale nur zwei Versicherungen auf, die Krankenversicherung und die Privathaftpflicht [1]. Alles Weitere hängt davon ab, wie du wohnst, ob du allein lebst und wie viel Vermögen du hast. Diese Seite zeigt, welche Verträge du behältst, welche du überprüfen kannst und welche Angebote für Ältere es gibt. Sie vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter.

Krankenversicherung der Rentner

Wer gesetzlich versichert war, wird mit dem Rentenantrag in der Regel Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen dem ersten Arbeitsbeginn und dem Rentenantrag musst du mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein, als Mitglied oder über die Familienversicherung [3]. Für jedes Kind werden nach Angaben der Verbraucherzentrale drei Jahre angerechnet, Pflegekinder zählen voll [2]. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Umfasst die zweite Hälfte 25 Jahre, sind 22,5 Jahre gesetzliche Versicherung nötig [2].

Auf die gesetzliche Rente gilt in der Regel der allgemeine Beitragssatz. Die Rentenversicherung trägt die Hälfte des Beitrags und behält ihn direkt von der Rente ein; auch den Zusatzbeitrag teilen sich Rentenversicherung und Rentner [2]. Auf Betriebsrenten zahlen Pflichtmitglieder Krankenversicherungsbeiträge nur für den Teil über einem Freibetrag; für die Pflegeversicherung gilt er nicht [2]. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, ist freiwillig versichert. Dann zählen neben der Rente auch Zinsen, Mieten und andere Einnahmen für den Beitrag [2].

Privat Versicherte zahlen ihren Beitrag unabhängig von den Einkünften und erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss [2]. Zwei Regeln betreffen Ruheständler mit Beihilfeanspruch. Wer im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe hat, kann sich von der Pflicht zur Krankenversicherung der Rentner befreien lassen; der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden [2]. Ändert sich der Beihilfeanspruch mit dem Ruhestand, lässt sich der private Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen [2]. Wie sich Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter entwickeln und was du gegen steigende Beiträge tun kannst, erklärt die Schwesterseite unter PKV im Alter und als Rentner.

Haftpflicht und Hausrat bleiben

An der Privathaftpflicht ändert der Ruhestand nichts. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet unabhängig vom Alter, und die Forderungen können das Ersparte schnell übersteigen. Die Verbraucherzentrale hält die Privathaftpflicht deshalb für alle für unverzichtbar und nennt als Untergrenze eine Deckungssumme von pauschal 10 Millionen Euro [6]. Ältere Verträge mit niedrigeren Summen lohnen einen Blick.

Ein helles Wohnzimmer einer kleinen Wohnung mit Lesesessel, Zimmerpflanze und Holzkommode im Nachmittagslicht
Bild: KI-generiert

Zwei Klauseln werden im Alter wichtiger. Menschen mit Demenz können als deliktunfähig gelten; dann haften sie für einen Schaden nicht, und ohne Haftung zahlt die Versicherung nicht. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen und Angehörigen, ihre Verträge auf eine Klausel für Deliktunfähige zu prüfen [6]. Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann den Schutz bei Bedarf darauf erweitern [6]. Was die Haftpflicht im Einzelnen leistet, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.

Auch die Hausratversicherung bleibt sinnvoll, weil eine Neuanschaffung nach Brand, Wasserschaden oder Einbruch viele Haushalte überfordert [1]. Ziehst du in eine kleinere Wohnung, meldest du den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn und gibst die neue Wohnfläche an [9]. Nach dem Quadratmetermodell richtet sich die Versicherungssumme nach der Fläche; eine kleinere Wohnung kann den Beitrag nach unserer Einschätzung senken, wenn der Versicherer die Summe entsprechend anpasst.

Was nach dem Berufsleben oft wegfallen kann

Einige Verträge sichern ein Einkommen ab, das es im Ruhestand nicht mehr gibt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor dauerhaftem Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall [1]. Mit dem Ende des Berufslebens hat sie diesen Zweck erfüllt. Für die Risikolebensversicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Laufzeit, bis die Kinder finanziell selbstständig sind oder andere Rentenansprüche greifen [7]. Ist beides erreicht, brauchst du sie nach unserer Einschätzung in vielen Fällen nicht mehr. Bevor du einen Vertrag kündigst, prüfe aber, ob er nicht ohnehin zu einem festen Datum endet und ob noch jemand finanziell von dir abhängt, etwa ein Partner mit kleiner Rente.

Als entbehrlich nennt die Verbraucherzentrale allgemein unter anderem die Sterbegeldversicherung, die Glasversicherung und Extra-Versicherungen für Geräte [1]. Was eine Sterbegeldversicherung leistet und welche Alternativen es gibt, steht unter Sterbegeldversicherung.

Unfallversicherung und Senioren-Unfallversicherung

Mit dem Ruhestand entfällt die gesetzliche Unfallversicherung, die dich bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg geschützt hat [4]. Nach einem Unfall übernimmt die Krankenkasse häusliche Krankenpflege nur eingeschränkt, und die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad [4]. Die Verbraucherzentrale sieht vor allem bei Alleinlebenden ohne Unterstützung finanzielle Lücken [4]. Neue private Unfallversicherungen lassen sich ab etwa 75 Jahren kaum noch abschließen. Bei bestehenden Verträgen musst du damit rechnen, dass sie mit 75 enden, gekürzt oder stark teurer werden [4]. Eine gute bestehende Unfallversicherung solltest du nach Ansicht der Verbraucherzentrale so lange wie möglich behalten [4].

Ein Mann in den Siebzigern mit Gehstock wird von einer Pflegekraft in hellblauer Kleidung die Eingangsstufen hinuntergeführt
Bild: KI-generiert

Senioren-Unfallversicherungen stellen die Hilfe nach einem Unfall in den Vordergrund. Die Verbraucherzentrale nennt unter anderem Hausnotruf, Menüservice, Begleitung zu Arztterminen, Einkaufshilfe, Reinigung der Wohnung, Hilfe bei der Körperpflege und die Versorgung von Haustieren [4]. Die Leistungen gelten meist nur sechs Monate ab dem Unfalltag. Entscheidend ist, dass der Versicherer die Hilfe nicht nur organisiert, sondern auch bezahlt [4]. Aufgenommen wird meist ab 50 Jahren, oft mit einem Höchstalter von 75 [4].

PrüfpunktWas die Verbraucherzentrale empfiehlt
Oberschenkelhals- und Armbrüchesollten versichert sein, auch wenn sie oft durch Osteoporose entstehen
Herzinfarkt, Schlaganfall, DiabetesUnfälle als Folge sollten als Unfall gelten
Unfälle durch Medikamentesollten versichert sein
Mitwirkung von VorerkrankungenKürzung erst ab einem bestimmten Umfang, bei Hilfeleistungen und Brüchen gar nicht
Kapitalleistung oder RenteAngebote mit Kapitalleistung sind vorzuziehen
VertragsendeVerträge, die mit 85 Jahren enden, nicht abschließen

Alle Angaben der Tabelle stammen aus der Übersicht der Verbraucherzentrale [4]. Sie weist auch auf die Grenzen hin: Die Kopplung von Unfallschutz und Hilfe ist nicht zwingend, und Haushaltshilfe oder Essen auf Rädern lassen sich auch selbst organisieren, dann gegen Bezahlung [4]. Mehr zur Unfallversicherung steht unter Private Unfallversicherung.

Pflege: was die Zusatzversicherung kann

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Reichen Rente und Vermögen für den Rest nicht, kann das Sozialamt einspringen, und Kinder oder Ehepartner können je nach Einkommen und Vermögen zum Unterhalt herangezogen werden [5]. Eine Pflegezusatzversicherung soll diese Lücke verkleinern. Die Verbraucherzentrale unterscheidet drei Formen: das Pflegetagegeld mit frei verwendbarer Leistung, die Pflegekostenversicherung, die nachgewiesene Kosten erstattet, und die Pflegerente, die etwa zwei- bis dreimal so teuer ist wie die beiden anderen Formen [5].

Eine Frau in den Achtzigern sitzt mit einer Tasse Tee am Fenster, eine Pflegerin legt ihr eine Decke zurecht
Bild: KI-generiert

Für Menschen im Ruhestand sind zwei Hinweise wichtig. Beim Pflegetagegeld steigen die Beiträge erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit, die Pflegerente gilt in der Regel als beitragsstabil [5]. Eine Dynamisierung ohne neue Gesundheitsprüfung wird in höherem Alter teuer und sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale dann meist gestoppt werden [5]. Wer ausreichend Vermögen oder Rente hat, kann auf eine Pflegezusatzversicherung verzichten [5]. Einzelheiten stehen unter Pflegezusatzversicherung.

Reisen und Überwintern im Süden

Viele nutzen den Ruhestand für längere Reisen. Die gesetzliche Krankenversicherung hilft im Ausland nur begrenzt: Auch in der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können Urlauber nach Angaben der Verbraucherzentrale ganz oder teilweise auf ihren Kosten sitzen bleiben, und den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Krankenkasse nicht [10]. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke. Jahrespolicen gelten allerdings nur für Reisen, die je nach Vertrag nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern [10]. Wer mehrere Monate im Süden überwintert, braucht eine spezielle Langzeitpolice, die deutlich teurer ist [10].

Für ältere Reisende ist ein weiterer Punkt wichtig. Bei chronischen Krankheiten kann der Versicherer die Zahlung verweigern, und manche Gesellschaften zahlen nicht, wenn eine Behandlung schon in den sechs Monaten vor der Reise wegen einer akuten Verschlechterung nötig war [10]. Die Verbraucherzentrale rät chronisch Kranken, gezielt nach einem passenden Vertrag zu suchen, und empfiehlt eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vor der Reise [10]. Beim Rücktransport sollte "medizinisch sinnvoll" als Bedingung reichen [10]. Mehr dazu steht unter Auslandsreisekrankenversicherung.

Verträge für den Partner regeln

Im Alter lohnt sich ein Blick darauf, was mit den Verträgen passiert, wenn einer von euch stirbt. Eine Privathaftpflicht als Einzelversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei einer Familienversicherung bleiben die Mitversicherten bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt, wenn der Vertrag nicht fortgesetzt wird; manche Verträge kann der Erbe übernehmen [8]. Die Kfz-Versicherung geht auf den Erben des Autos über [8]. Steht nur einer von euch als Versicherungsnehmer im Vertrag, weiß der andere oft nicht, wo die Unterlagen liegen.

Ein geordneter Versicherungsordner hilft beiden. Wie du ihn anlegst und Verträge einmal im Jahr durchgehst, steht unter Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen. Einen Überblick, welche Versicherungen zu welcher Lebenslage passen, gibt der Versicherungs-Check.

  1. Organisation Welche Versicherung brauche ich?. Verbraucherzentrale. Stand 20.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Krankenversicherung der Rentner:innen: So versichern Sie sich im Ruhestand. Verbraucherzentrale. Stand 05.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren. Verbraucherzentrale. Stand 21.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Ist eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?. Verbraucherzentrale. Stand 19.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen: so geht's. Verbraucherzentrale. Stand 02.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Abschnitt A 16. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand 2022. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Auslandsreisekrankenversicherung: darum ist sie wichtig. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.