Versicherungen nach LebenslageRatgeber
Versicherungen für Studium und Ausbildung: was über die Eltern läuft
Studierende und Auszubildende sind oft noch über die Eltern versichert: in der Familienversicherung der Krankenkasse meist bis 25, in der Privathaftpflicht während der ersten Ausbildung und mit dem Hausrat im Zimmer am Studienort, solange sie keinen eigenen Haushalt gründen. Die Verbraucherzentrale hält Krankenversicherung, Privathaftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für unverzichtbar. Vieles andere ist in diesem Alter entbehrlich.

Mit dem Start in Studium oder Ausbildung beginnt für viele die erste eigene Wohnung, das erste eigene Geld und die Frage, welche Versicherungen jetzt nötig sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Studierende noch keine eigene Versicherung brauchen, weil sie über die Eltern mitversichert sind [1]. Für den Start in Ausbildung oder Beruf nennt sie drei Versicherungen, an denen kein Weg vorbeiführt: Krankenversicherung, Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung [2]. Diese Seite zeigt, was über die Eltern geschützt ist, wann der Schutz endet und welche Verträge du dann selbst brauchst. Sie vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter.
Krankenversicherung: Familie, Kasse oder privat
Auszubildende, die gegen Entgelt beschäftigt sind, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wie andere Arbeitnehmer auch [4]. Für Studierende gibt es mehrere Wege. Solange sie in Ausbildung sind, bleiben sie bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert; ein gesetzlicher Dienst, der die Ausbildung unterbricht oder verzögert, verlängert diese Zeit um seine Dauer, ein Freiwilligendienst um höchstens zwölf Monate [3]. Voraussetzung ist, dass das eigene Gesamteinkommen regelmäßig nicht über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße liegt [3]. Die Bezugsgröße beträgt 2026 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 3.955 Euro im Monat [5]; ein Siebtel davon sind rechnerisch 565 Euro. Für Minijobs gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale eine eigene, höhere Grenze [1].
Nach dem 25. Geburtstag oder wenn die Familienversicherung aus anderen Gründen endet, greift die studentische Krankenversicherung. Eingeschriebene Studierende sind dann versicherungspflichtig, grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres; danach nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre und persönliche Gründe das rechtfertigen [4]. Der Beitrag besteht aus einem einheitlichen Sockelbetrag und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse [1].
Wer bisher über die Eltern privat versichert war, muss sich zu Studienbeginn entscheiden. Wer im Studium privat bleibt, kann für die gesamte Studienzeit nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln [1]. Die Einzelheiten zu dieser Entscheidung stehen auf der Schwesterseite unter PKV für Studenten.
Nebenjob im Studium
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Für die Sozialversicherung kommt es dabei auf die Wochenstunden an. In der Vorlesungszeit bleibst du bis zu 20 Stunden in der Woche Werkstudent; dann fallen für den Job keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an [11]. In den Semesterferien gilt diese Grenze nicht. Arbeitest du dort mehr als 20 Stunden, entfällt die Versicherungsfreiheit erst, wenn die Beschäftigung unbefristet oder auf mehr als 26 Wochen angelegt ist [11].
Für die Familienversicherung zählt das gesamte regelmäßige Einkommen, auch Kapitalerträge [11]. Steigt es über die Grenze, musst du dich selbst versichern; dann kommt meist die studentische Krankenversicherung infrage [11]. Wer nebenher selbstständig arbeitet, etwa als Grafikerin oder Nachhilfelehrer, sollte wissen, dass die Krankenkasse entscheidet, ob die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeübt wird. Mehr als 20 Wochenstunden sprechen nach Angaben der Verbraucherzentrale üblicherweise für hauptberuflich [11]. Informationen zur eigenen Lage geben die Krankenkasse und die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung [11].
Haftpflicht: wie lange die Police der Eltern reicht
Die Privathaftpflicht ist auch im Studium für jede Person empfehlenswert, und die Deckungssumme sollte nicht unter 10 Millionen Euro liegen [1]. Über die Familienpolice der Eltern sind volljährige, unverheiratete Kinder geschützt, solange sie in der Schul- oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung sind [1]. Nach den Mindeststandards der Verbraucherzentrale reicht der Schutz bis ein Jahr nach dem Ende aller Ausbildungen [9]. Viele Verträge enden aber schon früher, oft mit einer vertraglichen Altersgrenze von 25 Jahren [1]. Spätestens nach der Ausbildung oder mit einer Heirat brauchst du eine eigene Police [2].

Eine Falle ist die Pause zwischen Schule und Studium. Dauert sie mehrere Monate, kann der Schutz über die Eltern verloren gehen [1]. Die Verbraucherzentrale rät, dem Versicherer den Studierendenstatus zu melden und nach den Voraussetzungen zu fragen [1]. Was eine Haftpflicht leistet und wo sie endet, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.
Hausrat im Wohnheim und in der WG
Ziehst du für das Studium in ein Wohnheim oder ein Zimmer, ist dein Hausrat dort oft noch über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer sehen vor, dass Sachen einer Person aus dem Haushalt auch dann versichert sind, wenn sie sich während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Freiwilligendienstes länger außerhalb der Wohnung aufhält [6]. Das gilt unabhängig von der Dauer, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet [6]. Wie hoch die Entschädigung für Sachen außerhalb der Wohnung ist, legt der Vertrag fest; oft gilt dafür eine eigene Grenze [6].

Wann ein eigener Hausstand beginnt, regelt jeder Vertrag selbst. Nach unserer Einschätzung spricht eine eigene, voll eingerichtete Wohnung mit eigenem Mietvertrag eher dafür als ein möbliertes Zimmer. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst zu prüfen, ob der Vertrag der Eltern greift; eine eigene Hausratversicherung lohnt sich sonst meist nur bei teurem Hausrat [1]. Bei einem Zimmer zur Untermiete besteht der Schutz über die Eltern eventuell weiter; frag vor einem eigenen Vertrag bei deren Versicherer nach [2]. Was eine eigene Hausratversicherung abdeckt, steht unter Hausratversicherung, und alles rund um die erste eigene Wohnung unter Erste eigene Wohnung.
Berufsunfähigkeit: früh abschließen
Für den Start in die Ausbildung gibt die Verbraucherzentrale der Berufsunfähigkeitsversicherung die höchste Priorität [2]. Wirst du berufsunfähig, endet das Krankengeld nach einer kurzen Übergangszeit, und Auszubildende haben meist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente [2]. Für Studierende gilt Ähnliches: Sie erhalten oft keine oder nur eine geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente [1]. Je früher du einsteigst, desto günstiger sind die Beiträge, weil Alter und Gesundheit den Preis bestimmen [1, 8].
Achte auf eine Nachversicherungsgarantie. Mit ihr kannst du die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa bei einer Heirat oder einem deutlich höheren Einkommen nach dem Berufseinstieg [1]. Bei Kombinationen aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht und empfiehlt, zuerst die Vorteile gegenüber einer eigenen Altersvorsorge zu klären [1]. Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz, weil sie nur nach Unfällen zahlt und nicht bei Krankheit [1]. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind nur etwa zehn Prozent der dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt [2]. Einzelheiten stehen unter Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gesetzlich unfallversichert in Betrieb und Hörsaal
Für Unfälle in der Ausbildung musst du nichts abschließen. Auszubildende sind als Beschäftigte und Lernende in der beruflichen Ausbildung gesetzlich unfallversichert, Studierende während der Aus- und Fortbildung an der Hochschule [7]. Die Berufsgenossenschaft schützt Auszubildende bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten, auch beim Betriebssport, bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern [2]. In der Freizeit gilt dieser Schutz nicht. Eine private Unfallversicherung ordnet die Verbraucherzentrale für junge Leute als Versicherung für spezielle Situationen ein [2].

Auslandssemester und Praktikum im Ausland
An einer Hochschule in Europa gelten meist Sozialabkommen, die Leistungen können aber geringer sein als in Deutschland. Krankenrücktransport und privatärztliche Behandlung erstattet die Kasse dort nicht; die Verbraucherzentrale hält deshalb eine ergänzende Auslandskrankenversicherung für ratsam [1]. Außerhalb Europas, etwa in den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht, und eine private Krankenversicherung ist nach ihrer Einschätzung unbedingt empfehlenswert [1]. Normale Jahrespolicen gelten nur für Reisen von höchstens sechs oder acht Wochen; für ein Auslandsjahr braucht es eine spezielle Langzeitpolice [10]. Chronische Erkrankungen werden bei solchen Policen meist nicht übernommen [1]. Mehr dazu steht unter Auslandsreisekrankenversicherung.
Wenn Studium oder Ausbildung enden
Mit dem Abschluss fallen mehrere Schutzwege über die Eltern gleichzeitig weg. Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium bleibst du in der Familienversicherung bis zum Ende des Semesters, höchstens bis zum 25. Geburtstag [3]. Mit dem ersten Job bist du dann in der Regel selbst pflichtversichert [4]. In der Haftpflicht der Eltern bleibst du nach den Mindeststandards der Verbraucherzentrale noch bis ein Jahr nach dem Ende aller Ausbildungen geschützt, viele Verträge enden aber früher [9, 1]. Gründest du einen eigenen Hausstand, endet auch der Hausratschutz über die Eltern [6].
Der Übergang ist deshalb ein guter Zeitpunkt, die eigenen Verträge einmal zu ordnen. Steigt dein Einkommen mit dem ersten Job deutlich, kannst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten, sofern der Vertrag diesen Anlass vorsieht [1].
Was du in diesem Alter weglassen kannst
Für junge Leute führt die Verbraucherzentrale einige Versicherungen als meist überflüssig auf [2]:
| Versicherung | Begründung der Verbraucherzentrale |
|---|---|
| Glasbruchversicherung | kein wirkliches finanzielles Risiko |
| Fahrraddiebstahlversicherung | nur bei sehr teuren Rädern sinnvoll |
| Reisegepäckversicherung | viele Fußangeln, meist besteht Schutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung |
| Insassenunfallversicherung | Ansprüche von Mitfahrern sind bereits durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt |
| Geräteversicherung für Smartphones | unverhältnismäßig teuer, ein Smartphone lässt sich meist ersetzen |
| Krankentagegeldversicherung | lohnt sich für junge Leute selten |
Einen Rechtsschutz haben Auszubildende nach Angaben der Verbraucherzentrale meist über die Eltern [2]. Wer ein eigenes Auto oder Moped fährt, braucht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht; ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen [2]. Dabei zählen vor allem die Leistungen [1]. Was Fahranfänger dazu wissen sollten, steht unter Kfz-Versicherung für Fahranfänger. Einen Überblick nach Lebenslage gibt der Versicherungs-Check.
- Organisation Versicherungen für Studierende: Die unerlässlichen Policen. Verbraucherzentrale. Stand 19.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Zum Start in Ausbildung oder Job: Welche Versicherungen brauche ich?. Verbraucherzentrale. Stand 21.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 SGB V: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Stand 02.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Abschnitt A 12. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand 2022. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Mein Kind wird 18: Was ändert sich bei Versicherungen?. Verbraucherzentrale. Stand 28.08.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Auslandsreisekrankenversicherung: darum ist sie wichtig. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Nebenjob im Studium: Was Studierende beachten müssen. Verbraucherzentrale. Stand 24.04.2025. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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