Gesundheit und VorsorgeRatgeber
Private Unfallversicherung: was sie zahlt und welche Fristen gelten
Eine private Unfallversicherung zahlt vor allem eine einmalige Invaliditätsleistung, wenn ein Unfall deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Bei Krankheit zahlt sie nicht, und nach den GDV-Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eintreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Besonders wichtig ist sie nach den Verbraucherzentralen etwa für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner und Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Für Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub gibt es eine private Unfallversicherung. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt sie ab § 178 nur in Grundzügen, die Einzelheiten stehen in den Bedingungen des Versicherers [1]. Diese Seite erklärt das Gesetz, die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (AUB 2020) und die Einschätzung der Verbraucherzentralen. Sie nennt keine Anbieter oder Tarife und ersetzt keine Beratung.
Was als Unfall gilt
Nach § 178 Abs. 2 VVG liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird vermutet, bis das Gegenteil bewiesen ist [1]. Die AUB 2020 übernehmen diese Definition und gelten weltweit und rund um die Uhr [7].

Die Musterbedingungen erweitern den Begriff an einigen Stellen. Als Unfall gilt danach auch, wenn du dir durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkst oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrst oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben fallen nicht darunter. Erhöht ist eine Kraftanstrengung, wenn der Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht [7]. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Verrenkungen oder Zerrungen nur dann als Unfall zählen, wenn ein solcher erweiterter Unfallbegriff vereinbart ist. Dauerbelastungen im Sport und psychische Reaktionen wie Schock zählen nicht, und den Unfall muss der Versicherte beweisen [8].
Wann die gesetzliche Unfallversicherung zahlt
Arbeitsunfälle sind nach § 8 SGB VII Unfälle infolge einer versicherten Tätigkeit. Dazu gehört auch das Zurücklegen des unmittelbaren Weges zum Ort der Tätigkeit und zurück [3]. Arbeitnehmer sind über den Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert, Kinder und Jugendliche in Kita, Schule und Hochschule einschließlich des Weges [8]. Freizeit, Haushalt, privater Straßenverkehr und Urlaub sind nicht abgedeckt. Dort setzt die private Unfallversicherung an [8].
Invalidität und Gliedertaxe
Die Hauptleistung ist die Invaliditätsleistung. Nach § 180 VVG liegt Invalidität vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und deren Änderung nicht zu erwarten ist [2]. Nach den AUB 2020 zahlt der Versicherer die Leistung als Einmalzahlung. Sie berechnet sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad [7].

Für Arme, Beine, Hände, Finger, Zehen und Sinnesorgane steht der Grad in der Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten diese Werte der Musterbedingungen [7]:
| Körperteil oder Sinnesorgan | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Arm | 70 % |
| Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
| Hand | 55 % |
| Auge | 50 % |
| Fuß | 40 % |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % |
| Daumen | 20 % |
| Zeigefinger | 10 % |
| Geruchssinn | 10 % |
| Geschmackssinn | 5 % |
Der GDV bezeichnet diese Werte in einer Fußnote als unverbindlich und rein fakultativ, abweichende Werte können vereinbart werden [7]. Die Verbraucherzentralen nennen eigene Gliedertaxen für Berufe wie Musiker, Chirurgen oder Friseure mit teils besseren Werten [8]. Bei einem Teilverlust gilt der entsprechende Teil: Ist ein Arm um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das nach dem Beispiel der Musterbedingungen 7 Prozent. Für Körperteile außerhalb der Gliedertaxe, etwa Rücken oder innere Organe, wird nach medizinischen Gesichtspunkten bemessen, wie stark die normale Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist, gemessen an einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts. War ein Körperteil schon vor dem Unfall beeinträchtigt, wird diese Vorinvalidität abgezogen. Mehrere Grade werden zusammengezählt, mehr als 100 Prozent zählen nicht [7].
Fristen nach dem Unfall
Bei der Unfallversicherung entscheiden Fristen oft über den Anspruch. Nach den AUB 2020 muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Außerdem musst du die Invalidität innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend machen, also mitteilen, dass du von einer Invalidität ausgehst. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt sich das entschuldigen, etwa nach schweren Kopfverletzungen, dann musst du die Geltendmachung unverzüglich nachholen [7].
Das Gesetz schützt dich an dieser Stelle. Zeigst du einen Versicherungsfall an, muss der Versicherer dich nach § 186 VVG in Textform auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen und die einzuhaltenden Fristen hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann er sich auf eine Fristversäumnis nicht berufen [5].
Nach den Musterbedingungen musst du nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten. Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden zu melden [7]. Verletzt du eine solche Obliegenheit vorsätzlich, verlierst du den Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Beides gilt nur, wenn er dich vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat, und der Schutz bleibt, wenn die Verletzung für den Versicherungsfall und die Leistung nicht ursächlich war, außer bei Arglist [7]. Mehr dazu steht unter Obliegenheiten: deine Pflichten als Versicherter.
Hat der Versicherer die nötigen Unterlagen, muss er nach § 187 VVG innerhalb eines Monats erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt, bei der Invaliditätsleistung innerhalb von drei Monaten. Nach Anerkenntnis oder Einigung wird die Leistung innerhalb von zwei Wochen fällig. Steht die Pflicht nur dem Grunde nach fest, kannst du einen angemessenen Vorschuss verlangen [4]. Den Invaliditätsgrad können beide Seiten nach § 188 VVG jährlich neu bemessen lassen, längstens bis drei Jahre nach dem Unfall. Auf dieses Recht muss der Versicherer mit seiner Erklärung hinweisen [6].
Krankheiten, Vorschäden und Ausschlüsse
Die Versicherung leistet nur für Unfallfolgen, nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Haben Krankheiten an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt, mindert sich nach den AUB 2020 der Invaliditätsgrad entsprechend diesem Mitwirkungsanteil. Beträgt der Anteil weniger als 25 Prozent, wird nicht gemindert [7]. Die Verbraucherzentralen schreiben dazu, viele Versicherer kürzten anteilig, wenn die Mitwirkung über 25 Prozent liegt [8].
Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen unter anderem:
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa nach Alkohol, Drogen oder Medikamenten, sowie durch Schlaganfälle und Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen,
- Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten und bei Rennen mit Motorfahrzeugen,
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, außer ein versicherter Unfall hat sie zu mehr als 50 Prozent verursacht,
- krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn ein Unfall sie ausgelöst hat [7].
Versicherungssumme, Progression und Unfallrente
Für die Grundsumme nennen die Verbraucherzentralen eine Faustformel: mit 30 Jahren das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache und mit 50 das Vierfache. Sie raten, zu Vertragsbeginn hohe Summen zu wählen, weil junge Menschen große Versorgungslücken haben [8].
Eine Progression vervielfacht die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Nach dem Beispiel der Verbraucherzentralen ergibt eine Grundsumme von 100.000 Euro bei 50 Prozent Invalidität und 225 Prozent Progression 112.500 Euro. Das ist oft günstiger als eine höhere Grundsumme. Bei vielen Unfällen wird die nötige Invalidität aber nicht erreicht, und solche Tarife zahlen nach ihrer Warnung selten [8].
Eine Unfallrente zahlt monatlich. Die AUB 2020 lassen den Invaliditätsgrad, ab dem sie fließt, als Platzhalter offen ("mindestens X%"), jeder Versicherer setzt ihn selbst [7]. Nach den Verbraucherzentralen zahlt sie häufig erst ab 50 Prozent Invalidität und ist sehr teuer. Sie halten diese Variante für weniger empfehlenswert, weil Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung einen Einkommensausfall besser abdecken [8].
Zusatzleistungen und Beitragsrückgewähr
Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen sollten nach den Verbraucherzentralen mit mindestens 10.000 Euro mitversichert sein. Eine Todesfallleistung gilt nur bei Unfalltod, für Angehörige ist eine Risikolebensversicherung besser. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Übergangsleistungen sind nach ihrer Einschätzung "entweder überflüssig oder durch andere Verträge besser abzusichern" [8]. Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr raten sie zur Vorsicht: Sie ist oft überteuert und an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Risikoschutz und Sparen gehören nach ihrem Rat in getrennte Verträge [8].
Der Beitrag hängt vom Beruf ab. Die Verbraucherzentralen beschreiben Gefahrengruppe A für kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten und Gruppe B für körperliche oder handwerkliche Berufe, die meist teurer ist [8]. Einen Wechsel des Berufs musst du nach den Musterbedingungen unverzüglich mitteilen, weil sich dadurch Beitrag oder Versicherungssumme ändern [7].
Für wen die Verbraucherzentralen sie wichtig finden
Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung nach den Verbraucherzentralen für Selbstständige, Menschen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, Menschen mit sehr hohem Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Für Arbeitnehmer und Kinder halten sie sie für weniger sinnvoll [8]. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Menschen nach ihrer Einschätzung sehr viel wichtiger, weil sie auch bei Krankheit greift, und Krankheit ist in über 90 Prozent der Fälle die Ursache einer Berufsunfähigkeit [8]. Warum die Unfallversicherung die BU nicht ersetzt, erklärt Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Verdienstausfall bei Krankheit und Unfall gibt es das Krankentagegeld.
Was im Alter gilt und was Senioren-Unfallversicherungen leisten, steht unter Versicherungen im Ruhestand. Wie ein bestehender Vertrag beendet wird, erklärt vertrag-kuendigen.com unter Unfallversicherung kündigen.
- Gesetz § 178 VVG: Leistung des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 180 VVG: Invalidität. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 SGB VII: Arbeitsunfall. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 187 VVG: Anerkenntnis. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 186 VVG: Hinweispflicht des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 188 VVG: Neubemessung der Invalidität. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020), Ziffern 1 bis 3, 5 bis 10 (unverbindliche Musterbedingungen). GDV. Stand Juni 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Private Unfallversicherung: überflüssig oder sinnvoll?. Verbraucherzentralen, vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Stand 01.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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