Auto und MotorradRatgeber

So ist die Kfz-Versicherung aufgebaut: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Die Kfz-Versicherung besteht aus der vorgeschriebenen Haftpflicht für Schäden, die du anderen zufügst, und der freiwilligen Kasko für Schäden am eigenen Auto. Die Teilkasko zahlt etwa bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfall, die Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Dazu kommen Bausteine wie Schutzbrief und Kfz-Unfallversicherung.

Ein dunkelblauer Kompaktwagen parkt am frühen Morgen in einer ruhigen Wohnstraße mit Bäumen
Bild: KI-generiert

Wer ein Auto oder Motorrad zulässt, braucht eine Kfz-Versicherung. Pflicht ist allerdings nur ein Teil davon, die Haftpflicht. Teilkasko und Vollkasko schützen das eigene Fahrzeug und sind freiwillig. Diese Seite erklärt, wie die Bausteine zusammenhängen, was sie zahlen und wo die Grenzen liegen. Grundlage sind das Pflichtversicherungsgesetz und die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV für die Kfz-Versicherung (AKB). Die meisten Versicherer verwenden eigene Fassungen davon. Was in deinem Vertrag steht, kann also abweichen.

Die Haftpflicht ist Pflicht

Der Halter eines Fahrzeugs mit Standort in Deutschland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Sie deckt Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen [1]. Ohne diesen Nachweis lässt die Zulassungsbehörde kein Fahrzeug zu. Die Versicherung schickt ihn elektronisch als Versicherungsbestätigung an die Behörde [2].

Ein Radfahrer und eine Autofahrerin sprechen ruhig neben einem angehaltenen Auto und einem Fahrrad am Straßenrand
Bild: KI-generiert

Das Gesetz schreibt auch Mindestsummen je Schadenfall vor [3]:

Schadenartgesetzliche Mindestversicherungssumme
Personenschäden7,5 Millionen Euro
Sachschäden1,3 Millionen Euro
reine Vermögensschäden50.000 Euro

Viele Verträge haben höhere Summen. Welche für dich gelten, steht im Versicherungsschein. Für Fahrzeuge mit mehr als neun Plätzen ohne Fahrersitz kommen ab dem zehnten Platz 50.000 Euro bei Personenschäden und 500 Euro bei reinen Vermögensschäden je Platz hinzu, ab dem 81. Platz 25.000 und 250 Euro [3]. Reicht die Summe bei einem schweren Unfall nicht aus, musst du für den Rest selbst einstehen [4]. Schau deshalb beim Vergleich zuerst auf die Deckungssumme und erst danach auf den Beitrag.

Was die Kfz-Haftpflicht leistet

Die Haftpflicht hat zwei Aufgaben. Sind die Ansprüche eines Geschädigten berechtigt, zahlt sie den Schadenersatz in Geld. Sind sie ganz oder der Höhe nach unberechtigt, wehrt sie die Ansprüche auf eigene Kosten ab [4]. Dafür darf der Versicherer in deinem Namen verhandeln und zahlen. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören neben dem Fahren auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Wer beim Öffnen der Tür einen Radfahrer trifft, ist also über die Kfz-Haftpflicht versichert [4].

Mitversichert sind nach den Musterbedingungen der Halter, der Eigentümer und der Fahrer. Ein angehängter Anhänger ist ebenfalls eingeschlossen [4]. Nicht versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, Schäden, die du vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführst, und Schäden bei einer Motorsportveranstaltung in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkung, wenn dafür eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht [4]. Für das eigene Auto brauchst du die Kasko.

Mitversicherte Personen können ihre Ansprüche aus dem Vertrag selbst gegenüber dem Versicherer geltend machen [4]. Das betrifft etwa den Fahrer, dem du dein Auto leihst. Schleppst du ein liegengebliebenes Auto aus Gefälligkeit ab, sind Schäden am abgeschleppten Fahrzeug nach den Musterbedingungen ausnahmsweise versichert, solange keine gewerbliche Absicht dahintersteht [4].

Teilkasko: Diebstahl, Unwetter, Glas und Wild

Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust deines Fahrzeugs durch bestimmte Ereignisse. Nach den Musterbedingungen sind das [4]:

Hagelkörner liegen nach einem Sommergewitter auf Motorhaube und Windschutzscheibe eines silbernen Autos
Bild: KI-generiert
  • Brand und Explosion, wobei Schmor- und Sengschäden nicht als Brand gelten,
  • Diebstahl und Raub, unter engen Bedingungen auch Unterschlagung und unbefugter Gebrauch,
  • die unmittelbare Einwirkung von Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
  • der Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein,
  • Glasbruch an Scheiben, Spiegelglas und Abdeckungen der Leuchten, nicht aber an Kameras, Sensoren und Displays,
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung.

Viele Tarife gehen über die Musterbedingungen hinaus. Finanztip nennt etwa Zusammenstöße mit Tieren aller Art und Tierbisse, zum Beispiel durch Marder an Kabeln und Schläuchen, einschließlich Folgeschäden [5]. Ob dein Tarif das einschließt, steht in seinen Bedingungen. Was nach einem Unfall mit einem Reh zu tun ist, erklärt Wildunfall: wann die Teilkasko zahlt.

Ein Teilkaskoschaden wirkt sich nicht auf deinen Schadenfreiheitsrabatt aus. Schadenfreiheitsklassen gibt es nach den Musterbedingungen nur in der Haftpflicht und der Vollkasko [4].

Vollkasko: auch selbst verschuldete Unfälle

Die Vollkasko umfasst alle Ereignisse der Teilkasko. Dazu kommen Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und mut- oder böswillige Beschädigungen durch Personen, die das Fahrzeug nicht nutzen dürfen, also Vandalismus [4]. Ein Unfall ist nach den Bedingungen ein Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt [4]. Ob du den Unfall selbst verursacht hast, spielt für die Vollkasko keine Rolle.

Ein Kleinwagen mit eingedrückter Frontstoßstange steht neben einem niedrigen Betonpfosten in einem Parkhaus
Bild: KI-generiert

Nicht als Unfall gelten Schäden, die allein durch Bremsen, durch falsches Bedienen oder Betanken, durch verrutschende Ladung oder durch Abnutzung und Materialermüdung entstehen [4]. Reifenschäden sind nur versichert, wenn beim selben Ereignis noch andere Teile des Fahrzeugs beschädigt wurden [4].

Versichert sind in der Kasko das Fahrzeug und fest eingebaute Teile. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch in einer Halterung, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen lassen sich nach den Musterbedingungen nicht versichern [4]. Für sie ist, wenn überhaupt, die Hausrat- oder eine Reisegepäckversicherung zuständig. Räumlich gilt der Kaskoschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union [4].

Ob sich die Vollkasko für dich lohnt, hängt vor allem vom Wert des Autos ab. Finanztip hält sie vor allem in den ersten drei bis fünf Jahren eines Neuwagens für sinnvoll. Bei Autos unter 8.000 Euro Wert reichen nach seiner Recherche meist Teilkasko oder Haftpflicht. Bei Leasing oder Finanzierung kann die Vollkasko vorgeschrieben sein [5]. Die Abwägung im Einzelnen steht unter Teilkasko oder Vollkasko.

Was die Kasko im Schadenfall zahlt

Bei einem Totalschaden, bei Zerstörung oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts [4]. Die Begriffe sind in den Bedingungen festgelegt:

  • Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Fahrzeug wert ist.
  • Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Tag des Schadens.
  • Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug beim Verkauf noch bringt.

Manche Verträge enthalten eine Neupreisentschädigung. Dann zahlt der Versicherer bei Totalschaden oder Verlust eines Pkw innerhalb einer vereinbarten Zahl von Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis, wenn das Auto noch dem ersten Käufer gehört. Den Teil über dem Wiederbeschaffungswert gibt es nur, wenn das Geld innerhalb von zwei Jahren in eine Reparatur oder ein anderes Fahrzeug fließt [4]. Von jeder Kaskoleistung wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Wie sie sich auf den Beitrag auswirkt, erklärt Selbstbeteiligung: wann sie sich rechnet.

Leihst du dein Auto aus und baut der Fahrer einen Unfall, fordert der Versicherer seine Kaskoleistung bei einfacher Fahrlässigkeit nicht vom Fahrer zurück. Bei grober Fahrlässigkeit darf er anteilig zurückfordern, es sei denn, der Fahrer lebt mit dir in einem Haushalt [4].

Für Schäden, die du vorsätzlich herbeiführst, zahlt die Kasko nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung nach den Musterbedingungen in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere deines Verschuldens entspricht. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt [4]. Wie dein Tarif das regelt, steht in seinen Bedingungen.

Weitere Bausteine

Neben Haftpflicht und Kasko sehen die Musterbedingungen weitere Bausteine vor [4]:

  • Der Autoschutzbrief hilft bei Panne oder Unfall unterwegs als Service oder mit Kostenerstattung. Mehr dazu unter Kfz-Schutzbrief.
  • Die Kfz-Unfallversicherung zahlt, wenn Insassen beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt oder getötet werden.
  • Die Fahrerschutzversicherung gilt für den Fahrer selbst, wenn er verletzt oder getötet wird.

Dazu bieten Versicherer Zusätze wie Rabattschutz oder einen günstigeren Tarif mit Werkstattbindung an. Die Musterbedingungen enthalten sie nicht. Sie gehören zu den Tarifen der einzelnen Anbieter. Eine Übersicht steht unter Rabattschutz, Werkstattbindung und andere Zusatzbausteine.

Wie der Beitrag zustande kommt

Neben dem gewählten Schutz bestimmt dein Schadenverlauf den Beitrag. In Haftpflicht und Vollkasko richtet sich die Einstufung nach deinem Schadenverlauf in einer Schadenfreiheitsklasse. Ein neuer Vertrag ohne übernommenen Verlauf beginnt in der SF-Klasse 0, wenn keine Sondereinstufung gilt, etwa SF ½ für einen Pkw nach mindestens drei Jahren Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder [4]. Wie die Klassen steigen und fallen, erklärt Schadenfreiheitsklasse: wie der SF-Rabatt funktioniert.

Dazu kommen Typklasse und Regionalklasse. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr, wie hoch der Schadenbedarf deines Fahrzeugtyps und deiner Region im Vergleich zu allen anderen ist. Ändert er sich, kann dein Fahrzeug ab dem nächsten Versicherungsjahr einer anderen Klasse zugeordnet werden [4]. Einzelheiten stehen unter Typklasse und Regionalklasse.

Vertrag wechseln oder kündigen

Ein Vertrag mit einem Jahr Laufzeit verlängert sich nach den Musterbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt [4]. Wer den Versicherer wechseln will, achtet auf die Kündigungsfrist und auf einen lückenlosen Übergang, denn ohne Haftpflicht darf das Fahrzeug nicht fahren. Fristen, Sonderkündigungsrechte und Musterschreiben stehen auf vertrag-kuendigen.com: Kfz-Versicherung kündigen. Was beim Verkauf oder Abmelden des Autos mit dem Vertrag passiert, erklärt Auto verkauft oder abgemeldet.

Versicherer prüfen Schadenmeldungen auf Unstimmigkeiten. Was als Versicherungsbetrug gilt, etwa ein absichtlich herbeigeführter Unfall, steht auf Versicherungsbetrug.

  1. Gesetz § 1 PflVG: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 49 FZV: Versicherungsnachweis. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Anlage zu § 4 Absatz 2 PflVG: Mindestversicherungssummen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), unverbindliche Bekanntgabe, Abschnitte A.1 bis A.5 (darin A.2.1.2.3, A.2.4, A.2.5, A.2.8 und A.2.9), G.1, I.1, I.2, J.1 und J.2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Vollkasko oder Teilkasko? Unterschiede der Versicherungen. Finanztip. Stand 14.10.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.