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Glasversicherung: Leistungen, Ausschlüsse und Abgrenzung

Die Glasversicherung ersetzt Glasscheiben, Glasplatten und Spiegel, die zerbrechen, auch bei Missgeschicken, solange kein anderer Vertrag für die Ursache zahlt und der Bruch nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kratzer, Muschelausbrüche und undichte Isolierglasscheiben sind nicht versichert, Ceranfelder, Glasbausteine und Kunststoffscheiben nur nach besonderer Vereinbarung. Sie wird meist als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Ein großes Wohnzimmerfenster mit einem langen Riss quer durch eine Scheibe, dahinter ein Garten im Tageslicht
Bild: KI-generiert

Ein Ball fliegt durch die Terrassentür, der Spiegel im Bad fällt von der Wand, die Glasplatte des Couchtischs springt. Solche Schäden zahlt in der Regel weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung, solange kein versichertes Ereignis wie Brand, Einbruch oder Sturm dahintersteckt. Für den Bruch selbst gibt es die Glasversicherung. Sie wird meist als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, weil Glasbruch dort in der Regel nicht standardmäßig enthalten ist [2]. Was genau versichert ist, regeln die Bedingungen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) veröffentlicht dafür unverbindliche Musterbedingungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2016), an denen sich diese Seite orientiert [1]. Dein Vertrag kann davon abweichen.

Was als Glasbruch gilt

Versichert ist nach den Musterbedingungen, wenn eine versicherte Sache durch Bruch zerstört oder beschädigt wird [1]. Der GDV beschreibt Glasbruch als ungewollte und plötzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Glasflächen und nennt als Ursachen unter anderem Unfälle, Vandalismus, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Einbruchdiebstahl [2]. Ein Missgeschick im eigenen Haushalt zählt damit ebenso dazu wie ein Steinwurf von außen. Zerstörst du die Scheibe absichtlich, zahlt der Versicherer nichts (§ 81 Abs. 1 VVG). Führst du den Bruch grob fahrlässig herbei, darf er seine Leistung nach der Schwere deines Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistung ungekürzt [2, 5].

Zwei Schadenarten fallen ausdrücklich heraus [1]:

  • Beschädigungen an Oberflächen oder Kanten, etwa Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche.
  • Undichte Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierglas. Beschlägt ein Fenster zwischen den Scheiben, ist das kein Glasbruch.

Der GDV nennt außerdem Trübungen und normale Abnutzung als nicht versichert [2]. Ausgeschlossen sind in den Musterbedingungen generell Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie [1].

Welche Sachen versichert sind

Die Musterbedingungen unterscheiden drei Gruppen: was immer dazugehört, was nur nach besonderer Vereinbarung versichert ist, und was gar nicht versichert werden kann [1].

Ein heller Wintergarten mit Glasdach, Topfpflanzen und zwei Korbstühlen an einem sonnigen Morgen
Bild: KI-generiert
GruppeBeispiele nach AGlB 2016
Versichertfertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben; Platten und Spiegel aus Glas; künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Platten und Spiegel
Nur nach VereinbarungScheiben und Platten aus Kunststoff; Platten aus Glaskeramik; Glasbausteine und Profilbaugläser; Lichtkuppeln; Scheiben von Sonnenkollektoren samt Rahmen
Nicht versichertoptische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel; Photovoltaikanlagen; Bildschirme und Displays von Fernsehern, Tablets und Smartphones; Sachen, die bei Antragstellung schon beschädigt waren

Für viele Haushalte ist die zweite Zeile die wichtigste. Ein Ceran-Kochfeld besteht aus Glaskeramik und ist nach den Musterbedingungen nur versichert, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist [1]. Der GDV weist ebenfalls darauf hin, dass Kunststoffverglasungen und Glaskeramik oft ausgeschlossen sind [2]. Wer ein Kochfeld absichern will, sollte das im Angebot nachlesen. Auch Photovoltaikmodule gehören nicht in die Glasversicherung [1]; wie man sie versichert, steht unter Photovoltaikanlage versichern.

Die Glasversicherung unterscheidet außerdem zwischen Gebäudeglas und Mobiliarglas. Zum Gebäudeglas zählt der GDV Glasfassaden, Wintergärten, Glasdächer und Glasbausteine, zum Mobiliarglas bewegliche Gegenstände wie Glastische, Vitrinen und Glasplatten. Die Haushaltsglasversicherung umfasst unter anderem Fenster, Türen und Glas in Möbelstücken [2]. Bewegliche Glasgegenstände wie Trinkgläser, Vasen oder Brillengläser sind oft nicht versichert; nach den Musterbedingungen gehören optische Gläser, Hohlgläser und Geschirr nicht zu den versicherten Sachen [1, 2].

Abgrenzung zu Hausrat und Wohngebäude

Viele Glasschäden zahlt schon ein anderer Vertrag. Die Hausratversicherung deckt etwa Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Sturm ab Windstärke 8 [4]. Zerbricht eine Scheibe bei einem Einbruch oder durch Hagel, ist das ein Fall für Hausrat oder Wohngebäude.

Die Musterbedingungen der Glasversicherung regeln diese Überschneidung ausdrücklich. Bruch durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren ist nicht über die Glasversicherung versichert, soweit dafür anderweitiger Versicherungsschutz besteht [1]. Die Glasversicherung zahlt also vor allem dann, wenn kein anderer Vertrag greift: beim Missgeschick im Haushalt, beim Ball durch die Scheibe oder wenn ein Riss ohne erkennbaren äußeren Anlass entsteht.

Mieter, Eigentümer und Vermieter

Für wen sich die Glasversicherung eignet, beantwortet der GDV so: für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbetreibende, die für Instandhaltung und Reparatur der Scheiben zuständig sind, und für Haushalte mit größeren Haustieren oder kleinen Kindern [2]. Für Mieter gibt es einen besonderen Punkt. Zerbricht ein Mieter eine Scheibe der Mietwohnung, zahlt die private Haftpflicht Schäden an der Mietsache bei Glasscheiben oft nicht [2]. Ob das in deinem Vertrag so ist, steht in den Bedingungen deiner Privathaftpflicht unter Mietsachschäden. Mehr dazu unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.

Vermieter dürfen die Kosten einer Glasversicherung für das Gebäude als Betriebskosten auf die Mieter umlegen; die Betriebskostenverordnung nennt sie ausdrücklich [3]. Wenn du zur Miete wohnst, lohnt deshalb ein Blick in die Nebenkostenabrechnung. Steht dort eine Glasversicherung, hat der Vermieter das Gebäudeglas versichert. Eine eigene Glasversicherung beträfe dann vor allem Mobiliarglas wie Glastische oder Vitrinen.

So wird ein Glasschaden ersetzt

Die Musterbedingungen sehen zwei Formen der Entschädigung vor [1]. Bei der Sachleistung beauftragt der Versicherer selbst den Glaser: Er lässt die kaputten Sachen entsorgen, gleichwertigen Ersatz liefern und einsetzen. Bei der Geldleistung zahlt er die ortsüblichen Kosten für Entsorgung, Wiederbeschaffung, Lieferung und Montage. Beide Seiten können sich auf Geld statt Sachleistung einigen.

Ein Glaser um die vierzig setzt mit einem Saugheber eine neue Scheibe in einen Holzfensterrahmen
Bild: KI-generiert

Zusätzlich übernimmt der Versicherer die Kosten für eine Notverglasung oder Notverschalung und die Entsorgung. Eine Notverglasung darfst du selbst in Auftrag geben [1]. Andere Kosten sind nur versichert, wenn sie eigens vereinbart wurden [1]:

  • Gerüste oder Kräne, weil die Scheibe schwer zu erreichen ist,
  • neue Anstriche, Folien oder Verzierungen auf der Scheibe,
  • das Ab- und Wiederanbringen von Gittern, Schutzstangen oder Markisen,
  • Schäden an Rahmen, Beschlägen, Mauerwerk oder Alarmanlagen.

Wer große Fensterflächen im Obergeschoss oder einen Wintergarten hat, sollte daher prüfen, ob Gerüstkosten mitversichert sind. Die Mehrwertsteuer ersetzt er nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist und du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist [1]. Gibt der Versicherer die Entschädigung in Geld, kannst du einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist [1]. Der GDV rät außerdem, vor der Beauftragung eines Handwerkers beim Versicherer nachzufragen, ob er die Kosten übernimmt [2]. Wie du einen Schaden allgemein meldest, steht unter Schaden richtig melden.

Umzug, Leerstand und weitere Regeln

Die Glasversicherung für die Wohnung zieht mit um. Nach den Musterbedingungen geht der Schutz auf die neue Wohnung über, während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert. Den Wohnungswechsel musst du spätestens bei Umzugsbeginn melden und dabei die neue Wohnfläche angeben. Bei einem Umzug ins Ausland geht der Schutz nicht mit [1]. Gelten am neuen Ort höhere Beitragssätze, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen [1].

Ändert sich etwas, wonach der Versicherer beim Abschluss gefragt hat, kann das eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein. Die Musterbedingungen nennen als Beispiele eine Wohnung, die länger als eine vereinbarte Zahl von Tagen unbewohnt ist, ein leerstehendes Gebäude und einen Gewerbebetrieb, der in den Räumen neu aufgenommen wird [1]. Wer etwa für mehrere Monate ins Ausland geht, sollte das dem Versicherer vorher mitteilen. Das Gesetz stuft die Folgen ab. Erhöhst du die Gefahr selbst ohne Einwilligung des Versicherers (§ 23 Abs. 1 VVG), kann er bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit fristlos kündigen, bei einfacher Fahrlässigkeit mit einer Frist von einem Monat (§ 24 Abs. 1 VVG). Tritt der Schaden danach ein, zahlt er bei Vorsatz nichts und darf bei grober Fahrlässigkeit nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 26 Abs. 1 VVG). Erfährst du erst später von der Gefahrerhöhung oder tritt sie ohne dein Zutun ein, musst du sie unverzüglich anzeigen (§ 23 Abs. 2 und 3 VVG). Unterlässt du das, kann der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 24 Abs. 2 VVG). Leistungsfrei ist er dann nur bei Vorsatz und nur, wenn der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige ihn hätte erreichen müssen; bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen (§ 26 Abs. 2 VVG). Hat die Gefahrerhöhung den Schaden nicht verursacht, muss er leisten (§ 26 Abs. 3 VVG) [6, 7, 8].

Ist eine Versicherungssumme vereinbart und liegt sie unter dem Wert, kann der Versicherer die Entschädigung nach den Musterbedingungen im selben Verhältnis kürzen [1]. Das Gesetz kürzt erst, wenn die Summe erheblich niedriger ist als der Versicherungswert (§ 75 VVG), sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht [9]. Wie das gerechnet wird, steht unter Unterversicherung erkennen und vermeiden. Eine Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden [1]. Steuerlich lässt sich eine Glasversicherung laut GDV nur absetzen, wenn sie beruflich oder betrieblich veranlasst ist [2].

Beitrag und Anpassung

Nach den Musterbedingungen passt der Versicherer Schutz und Beitrag jedes Jahr zum 1. Januar an die Preise für Verglasungsarbeiten an. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamts für den Monat Mai, bei Wohnungen und Wohnhäusern der Index für Wohngebäude [1]. Steigt der Beitrag dadurch, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Der Versicherer muss dich darauf mindestens einen Monat vor Wirksamwerden hinweisen [1]. Wie du allgemein mit einer Beitragserhöhung umgehst, steht unter Beitragserhöhung bei der Versicherung, die Kündigung selbst erklärt vertrag-kuendigen.com.

Ob sich der Beitrag lohnt, hängt davon ab, wie viel Glas du hast und wie teuer ein Ersatz wäre. Rechne grob durch, was der Ersatz deiner größten Glasflächen kosten würde, und stell das dem Jahresbeitrag gegenüber. Ein Wintergarten oder eine Glasfassade wiegt dabei schwerer als ein einzelnes Küchenfenster. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass man auf Glasversicherungen in der Regel verzichten kann, weil sie keine Risiken absichern, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen [4].

  1. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2016), Musterbedingungen. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Stand 13.11.2017. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Was leistet eine Glasversicherung?. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 11.01.2024. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 2 Betriebskostenverordnung: Aufstellung der Betriebskosten. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt's an. Verbraucherzentrale. Stand 10.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 81 VVG: Herbeiführung des Versicherungsfalles. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 23 VVG: Gefahrerhöhung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 24 VVG: Kündigung wegen Gefahrerhöhung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 26 VVG: Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 75 VVG: Unterversicherung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.