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Kfz-Versicherung für Fahranfänger: Einstufung, Fahrerkreis, Pflichten
Ein Fahranfänger mit eigenem Vertrag beginnt nach den GDV-Musterbedingungen in SF 0 und bekommt SF ½ erst nach drei Jahren Führerschein. Günstiger kann es werden, wenn ein Elternteil das Auto als Zweitwagen versichert und den jungen Fahrer im Fahrerkreis nennt oder wenn der junge Fahrer später den Schadenverlauf eines Elternteils übernimmt. Wer junge Fahrer verschweigt, riskiert Nachzahlung, Vertragsstrafe und im Schadenfall Kürzungen.

Die erste eigene Kfz-Versicherung ist für junge Fahrer meist teuer, und die Gründe dafür liegen im Vertrag selbst. Der Beitrag hängt von der Schadenfreiheitsklasse ab, und Fahranfänger fangen ganz unten an. Dazu kommen Merkmale wie das Alter der Fahrer. Diese Seite erklärt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als unverbindliches Muster veröffentlicht, welche Wege es in eine bessere Klasse gibt und welche Angaben stimmen müssen. Dein Versicherer kann abweichende Regeln haben [1].
Was die Statistik über junge Fahrer zeigt
Das Statistische Bundesamt hat für 2024 Unfälle mit Personenschaden ausgewertet. 15,0 Prozent der beteiligten Pkw-Fahrer waren 18 bis 24 Jahre alt, obwohl diese Altersgruppe nur 7,2 Prozent der Bevölkerung stellt. 65,9 Prozent der beteiligten jungen Fahrer galten als Hauptverursacher. Die häufigsten Fehler waren nicht angepasste Geschwindigkeit mit 19,7 Prozent und zu geringer Abstand mit 19,2 Prozent [2]. Zu diesen Zahlen passt, dass das Alter der Nutzer in den Musterbedingungen zu den Merkmalen der Beitragsberechnung gehört, ebenso der Kreis der Nutzer [3].
Der Einstieg in die SF-Klassen
Ein neuer Vertrag ohne übernommenen Schadenverlauf beginnt in SF 0 [4]. SF ½ gibt es für einen Pkw, wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum hat [4]. Hat dein Vertrag in SF 0 begonnen, stuft der Versicherer ihn auf Antrag besser ein, sobald du drei Jahre Führerschein hast und schadenfrei gefahren bist [4]. Den Antrag musst du selbst stellen.
Schneller geht es mit dem Startdatum. Beginnt ein neu eingestufter Vertrag zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli und läuft er bis Jahresende mindestens sechs Monate schadenfrei, rückt er zum 1. Januar eine Stufe auf, von SF 0 nach SF ½. Nach einem vollen schadenfreien Kalenderjahr geht es aus SF 0 oder SF ½ in SF 1 [5]. Wie es danach weitergeht, steht unter Schadenfreiheitsklasse: wie der SF-Rabatt funktioniert.
Auch in den ersten Jahren kann ein Schaden die Einstufung verschlechtern. Wohin der Vertrag zurückfällt, steht in der Rückstufungstabelle deines Versicherers. Die Musterbedingungen kennen neben SF 0 und SF ½ auch eine Klasse M, aus der ein Vertrag nach einem vollen schadenfreien Jahr ebenfalls in SF 1 aufsteigt [5]. Einen kleinen Haftpflichtschaden kannst du nach dem Muster zurückkaufen, wenn der Versicherer nicht mehr als 500 Euro gezahlt hat und du ihm den Betrag innerhalb von sechs Monaten nach seiner Mitteilung erstattest [17]. Ob sich das rechnet, zeigt der Rechner Kfz-Schaden selbst zahlen oder der Versicherung melden?.
Zweitwagen der Eltern und Rabatt übernehmen
Die Musterbedingungen kennen eine Sonderstufe für Zweitwagen. Ein weiterer Pkw beginnt in SF 1, wenn auf den Versicherungsnehmer oder seinen Ehe- oder Lebenspartner schon ein Pkw mit mindestens SF 1 in der Haftpflicht zugelassen ist und der Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr einen Führerschein hat [4]. Diese Regel knüpft an den Versicherungsnehmer an. Ein Fahranfänger mit eigenem Vertrag kann sie über das Auto seiner Eltern nicht nutzen. Daraus ergibt sich ein möglicher Weg: Ein Elternteil versichert das Auto als eigenen Zweitwagen und gibt den jungen Fahrer als Nutzer an. Ob das insgesamt günstiger ist, hängt vom Tarif ab, denn der junge Fahrer im Nutzerkreis erhöht den Beitrag wieder. Die Einzelheiten stehen unter Zweitwagen versichern.

Später kann der junge Fahrer den Schadenverlauf übernehmen. Nach dem Muster geht das von Ehe- oder Lebenspartner, einem Elternteil, dem eigenen Kind oder dem Arbeitgeber, wenn du das Fahrzeug dieser Person überwiegend gefahren bist [6]. Übernommen wird nur der Zeitraum, in dem du es überwiegend gefahren bist und einen Führerschein hattest. Du und die andere Person erklärt das in Textform, du legst eine Kopie deines Führerscheins vor, und die andere Person gibt ihren Rabatt vollständig auf [6]. Großeltern stehen nicht in der Liste des Musters. Wie lange die Nutzung höchstens zurückliegen darf, legt der Versicherer fest [6].
Begleitetes Fahren ab 17
Die Fahrerlaubnis der Klasse B gibt es ab 17, wenn sie mit der Auflage zum begleiteten Fahren erteilt wird [7]. Statt des Führerscheins bekommst du eine Prüfungsbescheinigung, die du mitführen musst. Sie gilt im Inland bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag [8]. Du darfst nur mit mindestens einer namentlich eingetragenen Begleitperson fahren. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B haben und darf bei der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Während der Fahrt gelten für sie Grenzen für Alkohol und andere berauschende Mittel [8].

Für die Versicherung zählt, dass der junge Fahrer im Nutzerkreis des Autos angegeben ist, mit dem er fährt. Ob die Zeit des begleiteten Fahrens bei den drei Führerscheinjahren für SF ½ mitzählt, sagen die Musterbedingungen nicht ausdrücklich. Frag deinen Versicherer, wie er das handhabt. Eine Fahrt ohne Begleitperson ist nach § 48a FeV nicht erlaubt [8]. Ob ein Versicherer darin einen Verstoß gegen eine Pflicht aus dem Vertrag sieht, regelt das Muster nicht ausdrücklich. Kläre das mit deinem Versicherer, bevor ein Schaden passiert.
Probezeit und Alkoholverbot
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung [9]. Nach einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bei weiteren Verstößen folgen eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis [9]. Wer in der Probezeit ist oder noch nicht 21 Jahre alt, darf als Fahrer keinen Alkohol und kein THC zu sich nehmen und keine Fahrt unter dieser Wirkung antreten [10].
Die Versicherungsbedingungen verbieten in der Haftpflicht das Fahren, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen [11]. Das ist eine andere Schwelle als das absolute Verbot im Straßenverkehrsgesetz. Nach unserer Lesart führt also nicht jeder Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger automatisch zu einer Pflichtverletzung im Versicherungsvertrag. Ein Bußgeld droht trotzdem, und wer wirklich nicht mehr sicher fahren kann, kann im Schadenfall den Versicherungsschutz verlieren oder eine Kürzung hinnehmen müssen.
Fahrerkreis richtig angeben
Ändert sich ein Merkmal zur Beitragsberechnung, etwa weil das Kind den Führerschein bekommt und das Auto mitfährt, musst du das nach dem Muster unverzüglich melden. Der Versicherer darf prüfen, ob die Angaben stimmen, und Nachweise verlangen [12]. Hast du falsche Angaben gemacht oder eine Änderung nicht gemeldet und ist der Beitrag deshalb zu niedrig, gilt rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres der richtige Beitrag. Bei Vorsatz kommt eine Vertragsstrafe hinzu, deren Höhe der Versicherer festlegt [12].
Hat der Versicherer schon beim Antrag in Textform nach den Fahrern gefragt, gilt außerdem die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Die Folgen sind nach dem Verschulden gestuft. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, er kann aber mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hätte er den Vertrag bei richtigen Angaben zu anderen Bedingungen geschlossen, fallen Rücktritt wegen grober Fahrlässigkeit und Kündigung weg, und er kann die anderen Bedingungen nachträglich zum Vertragsinhalt machen. Alle diese Rechte hat er nur, wenn er dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat [13].
Lässt du jemanden fahren, der nicht die nötige Fahrerlaubnis hat, verletzt du eine Pflicht für die Zeit vor dem Schaden [11]. Hier gilt § 28 VVG: Bei Vorsatz verlierst du den Schutz, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, und du musst beweisen, dass du nicht grob fahrlässig warst. Bei einfacher Fahrlässigkeit gibt es keine Kürzung. Hatte der Verstoß keinen Einfluss auf den Schaden, muss der Versicherer außer bei Arglist zahlen [11, 14]. In der Haftpflicht bekommt der Unfallgegner sein Geld trotzdem, und der Versicherer kann es sich bei dir zurückholen [16]. Dieser Rückgriff ist auf höchstens 5.000 Euro begrenzt [15]. Ausführlich steht das unter Obliegenheiten: deine Pflichten als Versicherter.
Weitere Stellschrauben beim Beitrag
Neben der Einstufung beeinflussen der Umfang des Schutzes und die Selbstbeteiligung den Beitrag. Für ein älteres Auto mit geringem Wert stellt sich die Frage, ob eine Vollkasko nötig ist, beschrieben unter Teilkasko oder Vollkasko. Bei der Selbstbeteiligung lohnt ein Vergleich mehrerer Varianten im Angebot, denn jeden Betrag bis zu ihrer Höhe trägst du im Schadenfall selbst. Die Musterbedingungen nennen weitere mögliche Merkmale wie den nächtlichen Abstellort, die jährliche Fahrleistung und das Fahrzeugalter beim Kauf [3]. Welche davon dein Versicherer nutzt, steht in seinem Tarif. Welche anderen Versicherungen in Ausbildung und Studium sinnvoll sind, steht unter Versicherungen für Studium und Ausbildung.
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Vorbemerkung. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Ursachen für Autounfälle: Ältere Autofahrende missachten häufiger die Vorfahrt, jüngere fahren häufiger zu schnell (Pressemitteilung N070). Statistisches Bundesamt. Stand 16.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Anhang 2: Merkmale zur Beitragsberechnung. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt I.2. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt I.3.4. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt I.6.1.3 und I.6.2.3. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 FeV: Mindestalter. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 48a FeV: Voraussetzungen für das Begleitete Fahren ab 17. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 2a StVG: Fahrerlaubnis auf Probe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 24c StVG: Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt D. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt K.4. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 19 VVG: Anzeigepflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 28 VVG: Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 5 KfzPflVV: Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 117 VVG: Leistungspflicht gegenüber Dritten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt I.5. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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