Gesundheit und Vorsorge: Arbeitskraft, Familie und Alter absichern

Vorsorgeversicherungen sichern Risiken ab, die die gesetzliche Absicherung nur teilweise trägt: den Verlust der Arbeitskraft, den Tod eines Versorgers, Zusatzkosten bei Krankheit und Pflege sowie das Einkommen im Alter. Die Ratgeber in diesem Bereich erklären, was die einzelnen Verträge leisten, wo ihre Grenzen liegen und welche Fragen du vor dem Abschluss klären solltest.

Eine Frau und ein Mann in den Fünfzigern sitzen mit Ordnern und Tee an einem sonnigen Küchentisch und sprechen ruhig
Bild: KI-generiert

In diesem Bereich geht es um Verträge, die oft Jahrzehnte laufen und deren Leistung erst spät oder nur im Ernstfall fällig wird. Deshalb solltest du vor dem Abschluss wissen, was ein Vertrag zahlt und was nicht. Die Ratgeber erklären Begriffe, gesetzliche Regeln und typische Bedingungen. Sie empfehlen keine Tarife und keine Geldanlage, und sie ersetzen keine Beratung durch einen Versicherungsberater oder eine Verbraucherzentrale. Welche Vorsorge in deiner Lebenslage zählt, hilft der Versicherungs-Check einzuordnen.

Arbeitskraft absichern

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente, wenn die Versicherungsvoraussetzungen erfüllt sind (unter anderem Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit). Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann; teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs Stunden schafft [1]. Auf den bisherigen Beruf kommt es dabei nicht an. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind [2]. Dazu gehören diese Ratgeber:

Ein Tischler in den Vierzigern misst in einer hellen Werkstatt ein Holzbrett aus, im Licht schwebt Sägestaub
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Gesundheitsfragen vor dem Abschluss

Bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und vielen Zusatzversicherungen fragt der Versicherer vor Vertragsschluss nach deiner Gesundheit. Nach § 19 VVG musst du ihm die dir bekannten Umstände anzeigen, nach denen er in Textform gefragt hat und die für seine Entscheidung erheblich sind [3]. Verletzt du diese Pflicht, kann er je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder verlangen, dass andere Bedingungen Vertragsbestandteil werden [3]. Weil diese Verträge oft Jahrzehnte laufen, lohnt es sich, Antrag und Bedingungen aufzubewahren; wie das geht, erklärt Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen.

Angehörige absichern

Stirbt ein Mensch, von dessen Einkommen andere leben, oder bleibt ein Kredit offen, kann eine Risikolebensversicherung die Familie finanziell absichern. Die Sterbegeldversicherung ist für die Kosten einer Bestattung gedacht; der Ratgeber erklärt Wartezeiten und Alternativen.

Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte können einzelne Leistungen privat ergänzen. Die Ratgeber erklären jeweils, was die gesetzliche Kasse übernimmt und was ein Zusatzvertrag darüber hinaus zahlt:

Wer überlegt, ganz in die private Krankenversicherung zu wechseln, findet die Unterschiede auf PKV oder GKV: die Unterschiede.

Vorsorge für das Alter

Für die Altersvorsorge gibt es staatlich geförderte und ungeförderte Wege mit unterschiedlichen Regeln für Zulagen, Steuern und Auszahlung. Die Ratgeber erklären die Mechanik der einzelnen Formen, ohne eine davon zu empfehlen:

  1. Gesetz § 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 240 SGB VI: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 19 VVG: Anzeigepflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

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