Gesundheit und VorsorgeRatgeber

Risikolebensversicherung: wen sie schützt und wie du sie einrichtest

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, und schützt so Familie, Partner oder ein Darlehen. Die Verbraucherzentrale nennt für Alleinverdiener mit kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens als Richtwert. Endet der Vertrag ohne Todesfall, gibt es kein Geld zurück.

Zwei Erwachsene stehen in der Abenddämmerung in der Haustür eines Reihenhauses, im Flur brennt warmes Licht
Bild: KI-generiert

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Überlebt sie das Vertragsende, zahlt der Versicherer nichts, und die Beiträge sind verbraucht [1]. Ein Sparanteil ist nicht enthalten; der Vertrag deckt nur das Todesfallrisiko ab. Diese Seite erklärt, wer eine Risikolebensversicherung braucht, wie du Summe und Laufzeit bestimmst, welche Vertragsform zu einem Kredit passt, was beim Bezugsrecht und bei der Erbschaftsteuer gilt und wann der Versicherer nicht zahlt.

Für wen sie sinnvoll ist

Maßgeblich ist, ob dein Tod bei anderen eine finanzielle Lücke reißen würde. Die Verbraucherzentrale nennt als typische Fälle Familien mit Kindern, verheiratete und unverheiratete Paare ohne Kinder, in denen einer auf das Einkommen des anderen angewiesen ist, sowie Geschäftspartner mit hohen finanziellen Verpflichtungen [1]. Wer allein lebt, keine Kinder hat und keine Schulden hinterlässt, braucht in der Regel keine Risikolebensversicherung; das ist unsere Folgerung aus diesem Maßstab.

Wer ein Haus oder eine Wohnung auf Kredit kauft, sichert die Restschuld oft mit einer Risikolebensversicherung ab. Was beim Hauskauf sonst dazugehört, steht unter Hauskauf: welche Versicherungen du brauchst. Für Familien ist die Risikolebensversicherung einer von mehreren Bausteinen; einen Überblick gibt Versicherungen für Familien mit Kindern.

Versicherungssumme und Laufzeit

Die Summe richtet sich nach Einkommen und Vermögen. Für Alleinverdiener nennt die Verbraucherzentrale diese Richtwerte [1]:

Eine lange Landstraße mit Bäumen führt zu fernen Hügeln, über den Feldern liegt leichter Morgennebel
Bild: KI-generiert
LebenslageRichtwert für die Versicherungssumme
Familie mit kleinen Kindernmindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens
Familie mit älteren Kindernmindestens das Dreifache des Jahresnettoeinkommens
Paar ohne Kindermindestens das Einfache des Jahresnettoeinkommens

Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Verdient der Alleinverdiener einer Familie mit einem Kleinkind 40.000 Euro netto im Jahr, ergibt der Richtwert mindestens 160.000 Euro. Laufende Kredite, die Hinterbliebene weiter bedienen müssten, kommen nach unserer Rechnung hinzu, vorhandene Ersparnisse und zu erwartende Hinterbliebenenrenten kannst du abziehen.

Die Laufzeit sollte bei Kindern so lange reichen, bis sie finanziell selbstständig sind, meist bis das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist. Alternativ kann der Vertrag enden, wenn andere Ansprüche greifen, etwa Rentenansprüche [1]. Eine zu kurze Laufzeit lässt sich später oft nur mit neuen Gesundheitsfragen verlängern; das ist unsere Einschätzung, die Bedingungen des Vertrags regeln es im Einzelnen.

Bevor du Angebote einholst, hilft eine kurze Bestandsaufnahme. Die Liste ist unsere Arbeitshilfe:

  • Nettoeinkommen aller Verdiener im Haushalt und wer von wem abhängt
  • laufende Kredite mit Restschuld und Laufzeit
  • Ersparnisse, bestehende Lebensversicherungen und mögliche Hinterbliebenenrenten
  • gewünschtes Vertragsende, etwa das Jahr, in dem das jüngste Kind die Ausbildung beendet
  • Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre für die Gesundheitsfragen
  • die Person, die das Geld im Todesfall bekommen soll

Konstante oder fallende Summe

Für die Familie wird meist eine gleichbleibende Summe vereinbart. Zur Absicherung eines Darlehens wählt man nach Angaben der Verbraucherzentrale eine fallende Summe, die mit der Restschuld sinkt; Darlehens- und Versicherungssumme sollten dabei übereinstimmen [1]. Es gibt auch Verträge mit steigender Summe [1].

Ein neu gebautes Einfamilienhaus mit kleinem Vorgarten und frischem Rasen, an der Wand lehnt eine Leiter
Bild: KI-generiert

Wichtig ist auch, wie die Überschüsse verwendet werden. Bei der Beitragsverrechnung senken sie den laufenden Beitrag, und die Versicherungssumme ist vollständig garantiert. Beim Todesfallbonus erhöhen sie die Summe im Todesfall; dieser Teil ist nicht garantiert. Die Verbraucherzentralen empfehlen die Beitragsverrechnung [1].

Risikolebensversicherung statt Restschuldversicherung

Bei Ratenkrediten, Autokrediten und Ratenkäufen wird oft eine Restschuldversicherung angeboten. Sie soll die Raten bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust übernehmen. Die Verbraucherzentrale hält sie für sehr teuer, sie zahle selten, und die Bedingungen enthielten viele Ausschlüsse, Wartezeiten und Karenzklauseln; sie rät deshalb meist ab [9]. Seit dem 02.01.2025 darf der Versicherungsvertrag frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden [9]. Als Alternative für den Todesfall nennt die Verbraucherzentrale die Risikolebensversicherung, für den Ausfall der Arbeitskraft die Berufsunfähigkeitsversicherung als erste Wahl [9]. Bevor du eine Absicherung für einen Kredit abschließt, lohnt der Blick auf gesetzliche Leistungen wie Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, die Raten teilweise abfedern können [9].

Wer versichert ist und wer das Geld bekommt

Im Vertrag stehen drei Rollen: der Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und die Beiträge zahlt, die versicherte Person, deren Tod den Versicherungsfall auslöst, und der Bezugsberechtigte, der die Leistung erhält. Die Versicherung kann auf das eigene Leben oder auf das Leben eines anderen genommen werden [2]. Versicherst du das Leben eines anderen und liegt die Summe über den gewöhnlichen Beerdigungskosten, braucht der Vertrag dessen schriftliche Einwilligung [2].

Den Bezugsberechtigten kannst du im Zweifel ohne Zustimmung des Versicherers bestimmen und später austauschen. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte den Anspruch erst mit dem Versicherungsfall, bei einem unwiderruflichen schon mit der Benennung [3]. Prüfe das Bezugsrecht nach einer Trennung, Heirat oder Geburt eines Kindes.

Steuern und Versicherung über Kreuz

Erbschaftsteuerpflichtig ist nach § 3 ErbStG auch jeder Vermögensvorteil, den ein Dritter beim Tod des Erblassers aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags unmittelbar erwirbt [7]. Hat der Verstorbene den Vertrag selbst geschlossen, zählt die Auszahlung an den Bezugsberechtigten also grundsätzlich zum steuerpflichtigen Erwerb. Ob Steuer anfällt, hängt von den Freibeträgen ab: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, aber nur 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse III, zu denen unverheiratete Partner gehören [8].

Zwei Erwachsene in den Dreißigern sitzen nebeneinander auf dem Sofa und halten je einen Stift über einem Blatt Papier
Bild: KI-generiert

Für unverheiratete Paare wird deshalb oft eine Versicherung über Kreuz eingerichtet: Jeder schließt als Versicherungsnehmer einen Vertrag auf das Leben des anderen, zahlt die Beiträge selbst und setzt sich als Bezugsberechtigten ein. Stirbt der Partner, beruht die Leistung dann auf dem eigenen Vertrag und nicht auf einem Vertrag des Verstorbenen. Nach den Erbschaftsteuer-Richtlinien unterliegt die Leistung der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wenn Versicherungsnehmer und Erblasser dieselbe Person sind; hat der Bezugsberechtigte Prämien selbst gezahlt, wird nur der Anteil besteuert, der auf die Prämien des Erblassers entfällt [11]. Nach unserer Lesart entfällt dieser Steuertatbestand deshalb bei der Versicherung über Kreuz; lass das im Einzelfall von einer Steuerberatung bestätigen. Die schriftliche Einwilligung des versicherten Partners ist dabei Pflicht, wenn die Summe die Beerdigungskosten übersteigt [2, 7].

Die Beiträge selbst kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben, denn das Gesetz nennt Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall leisten, ausdrücklich. Der Höchstbetrag für diese Gruppe liegt bei 2.800 Euro im Jahr, bei Steuerpflichtigen, deren Krankheitskosten ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen erstattet werden, bei 1.900 Euro. Übersteigen schon die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag, wirken sich die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich nicht aus [10].

Gesundheitsfragen im Antrag

Vor Vertragsschluss musst du alle dir bekannten Gefahrumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt [5]. Wie der Versicherer auf eine Verletzung dieser Anzeigepflicht reagieren darf, hängt vom Verschulden ab:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er vom Vertrag zurücktreten [5].
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden ist der Rücktritt ausgeschlossen; der Versicherer kann dann mit einer Frist von einem Monat kündigen [5].
  • Hätte er den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände geschlossen, nur zu anderen Bedingungen, sind Rücktritt wegen grober Fahrlässigkeit und Kündigung ausgeschlossen; auf sein Verlangen werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil [5].

Diese Rechte hat der Versicherer nur, wenn er dich durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Er muss sie innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich geltend machen. Sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren; für Versicherungsfälle vor Fristablauf gilt das nicht [5, 6]. Tritt der Versicherer nach dem Todesfall zurück, bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Tod noch für die Leistungspflicht ursächlich war, außer bei Arglist [6]. Wie du die Fragen sorgfältig beantwortest, erklärt Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantworten.

Wann der Versicherer nicht zahlt

Nimmt sich die versicherte Person vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich das Leben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, außer die Tat geschah in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Die Frist kann durch Einzelvereinbarung verlängert werden [4]. Weitere Ausschlüsse nennt die Verbraucherzentrale: Tod nach Vertragsende, Tod bei Straftaten, Fälle der Terrorklausel und je nach Versicherer vereinbarte Extremsportarten [1].

Kündigst du den Vertrag, bekommst du die gezahlten Beiträge nicht zurück [1]. Die Verbraucherzentrale warnt außerdem davor, dass Vermittler statt einer Risikolebensversicherung manchmal eine Kapitallebensversicherung anbieten, weil sie dafür höhere Provisionen erhalten [1]. Fristen und Vorlagen zur Kündigung stehen bei unserer Schwesterseite unter Lebensversicherung kündigen. Wer dagegen vor allem die Bestattung absichern möchte, findet die Unterschiede unter Sterbegeldversicherung; gegen den Ausfall des Einkommens zu Lebzeiten schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

  1. Organisation Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 150 VVG: Versicherte Person. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 159 VVG: Bezugsberechtigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 161 VVG: Selbsttötung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 19 VVG: Anzeigepflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 21 VVG: Ausübung der Rechte des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 3 ErbStG: Erwerb von Todes wegen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 16 ErbStG: Freibeträge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig. Verbraucherzentrale. Stand 22.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 10 EStG: Sonderausgaben (Absatz 1 Nummer 3a, Absatz 4). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde R E 3.7 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019: Verträge zugunsten Dritter im Zusammenhang mit Bankguthaben und -depots sowie Lebensversicherungen. Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020. Stand ErbStR 2019. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.