Versicherungen nach LebenslageRatgeber

Versicherungen für Familien: was sich mit Kindern ändert

Für Familien mit Kindern nennt die Verbraucherzentrale Krankenversicherung, Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung der Eltern sowie eine Kinderinvaliditäts- oder Kinderunfallversicherung. Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse meist beitragsfrei familienversichert und in einem Familientarif der Haftpflicht mitversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt sie in Kita und Schule, in der Freizeit nicht.

Zwei Erwachsene in den Dreißigern sortieren abends am Küchentisch Ordner, daneben liegen ein Teddybär und Bauklötze
Bild: KI-generiert

Mit dem ersten Kind ändert sich die Frage, welche Risiken eine Familie selbst tragen kann. Fällt ein Einkommen weg, weil ein Elternteil stirbt oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, fehlt das Geld oft für viele Jahre. Die Verbraucherzentrale nennt für Familien mit Kindern deshalb eine längere Liste als für Singles: Krankenversicherung, Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Kinderinvaliditätsversicherung und eine Unfallversicherung für Kinder [1]. Für Alleinerziehende gilt nach ihrer Übersicht dieselbe Liste [1]. Diese Seite geht die Punkte der Reihe nach durch und zeigt, was du in bestehenden Verträgen prüfen kannst. Sie vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter.

Die Prioritäten im Überblick

Als Grundsatz nennt die Verbraucherzentrale, zuerst den größten anzunehmenden Schaden abzusichern [1]. Für eine Familie sind das Forderungen anderer nach einem Unfall, der Ausfall eines Einkommens und eine dauerhafte Beeinträchtigung des Kindes. Kleine Schäden, die sich aus dem laufenden Budget bezahlen lassen, stehen dahinter.

VersicherungWas sie absichertWas für Familien gilt
PrivathaftpflichtForderungen anderer nach einem SchadenFamilientarif schließt Partner und Kinder ein
KrankenversicherungBehandlungskostenKinder in der gesetzlichen Kasse meist beitragsfrei mitversichert
BerufsunfähigkeitsversicherungEinkommen der Eltern bei Krankheit oder Unfallfür jeden Elternteil mit eigenem Einkommen
RisikolebensversicherungHinterbliebene beim Tod eines ElternteilsLaufzeit, bis die Kinder selbstständig sind
Kinderinvaliditätsversicherungdauerhafte Beeinträchtigung des Kindesleistet auch nach Krankheit
KinderunfallversicherungUnfallfolgen beim Kindleistet nur nach Unfällen

Die Einteilung folgt der Übersicht der Verbraucherzentrale [1]. Als entbehrlich führt sie dort unter anderem Reisegepäck-, Glas- und Sterbegeldversicherungen sowie Extra-Versicherungen für Handys oder Brillen [1].

Haftpflicht: Kinder im Familientarif

Ein Familientarif der Privathaftpflicht schützt neben dir deinen Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder. Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, sollte der Partner in der Police erwähnt sein [2]. Kinder bleiben in der Regel mitversichert, solange sie in der ersten, ununterbrochenen Ausbildung sind. Volljährige, ledige Kinder sind nach den Mindeststandards der Verbraucherzentrale bis ein Jahr nach dem Abschluss aller Ausbildungen geschützt [2].

Ein kleiner roter Roller liegt neben einem geparkten dunkelblauen Auto in einer ruhigen Wohnstraße mit Herbstlaub
Bild: KI-generiert

Eine Besonderheit betrifft kleine Kinder. Wer noch nicht sieben Jahre alt ist, ist für einen Schaden, den er anderen zufügt, nicht verantwortlich. Bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug oder einer Bahn gilt diese Grenze bis zum zehnten Geburtstag, außer das Kind hat die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt [3]. Eltern haften für solche Schäden nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben [4]. Haben sie ordentlich aufgepasst, haftet in der Regel niemand, und die Haftpflicht muss nichts zahlen. Für die Nachbarn, deren Auto das Kind mit dem Roller zerkratzt hat, ist das unbefriedigend. Viele Verträge zahlen solche Schäden trotzdem, wenn die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder vereinbart ist, teils ohne Aufpreis [2]. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, sobald das erste Kind laufen kann. Was die Haftpflicht sonst leistet, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.

Krankenversicherung der Kinder

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Das Gesetz zieht dafür Altersgrenzen: bis zum 18. Geburtstag, bis zum 23. Geburtstag, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, und bis zum 25. Geburtstag, solange es in Schul- oder Berufsausbildung ist. Unterbricht oder verzögert ein gesetzlicher Dienst die Ausbildung, verlängert sich die Zeit um seine Dauer; bei einem Freiwilligendienst um höchstens zwölf Monate [8]. Für Kinder, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können, gilt unter bestimmten Bedingungen keine Altersgrenze [8]. Das Kind darf dabei kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße liegt [8].

Eine Ausnahme trifft gemischte Paare. Ist der Elternteil, mit dem das Kind verwandt ist, privat versichert, verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt sein Einkommen regelmäßig über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Monat, ist das Kind nicht familienversichert [8]. Es braucht dann eine eigene Versicherung. Welche Wege es dafür gibt, erklärt die Schwesterseite unter PKV mit Familie: Kinder und Ehepartner versichern.

Berufsunfähigkeit und Risikoleben für die Eltern

Das größte finanzielle Risiko einer jungen Familie liegt bei den Eltern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst [1]. Sie ist für jeden Elternteil wichtig, dessen Einkommen die Familie trägt. Wie sie aufgebaut ist und worauf du im Antrag achtest, steht unter Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Die Verbraucherzentrale hält sie für Familien mit Kindern für sinnvoll und besonders wichtig, wenn nur ein Elternteil verdient [7]. Sorgt ein Elternteil allein für den Lebensunterhalt, nennt sie als Faustregel für die Versicherungssumme mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens bei kleinen Kindern und mindestens das Dreifache bei älteren Kindern [7]. Die Laufzeit sollte reichen, bis die Kinder voraussichtlich finanziell selbstständig sind, meist bis das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist [7]. Bei der Überschussbeteiligung empfiehlt die Verbraucherzentrale die Beitragsverrechnung, weil die Summe dann vollständig garantiert ist [7]. Einzelheiten stehen unter Risikolebensversicherung.

Das gilt auch für den Elternteil, der gerade weniger oder gar nicht verdient. Wer kleine Kinder betreut, leistet Arbeit, die nach einem Todesfall bezahlt werden müsste. Die Faustregeln der Verbraucherzentrale beziehen sich auf das Einkommen; für den betreuenden Elternteil kannst du nach unserer Einschätzung mit den Kosten rechnen, die für Betreuung und Haushalt entstehen würden.

Kinderinvalidität und Unfallversicherung

Für die Kinder selbst zählt die Verbraucherzentrale die Kinderinvaliditätsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen [5]. Der Grund: Kinder haben gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig keine Ansprüche, wenn sie erwerbsgemindert werden, und meist auch kein eigenes Vermögen [5]. Eine Invalidität durch Krankheit ist nach ihrer Darstellung deutlich wahrscheinlicher als durch einen Unfall [5]. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet deshalb auch nach Erkrankungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen.

Ein leerer Spielplatz mit Klettergerüst aus Holz und Rutsche an einem sonnigen Morgen
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Voraussetzung ist in der Regel, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und der Grad der Behinderung nach dem SGB IX mindestens 50 beträgt [5]. Abschließen lässt sich die Versicherung meist ab dem ersten Geburtstag, teils schon sechs Wochen nach der Geburt, und meist nur bis zum 14. oder 16. Lebensjahr [5]. Die Verträge laufen meist bis zum 18., teils bis zum 21. Lebensjahr [5]. Wichtig sind wenige Krankheitsausschlüsse und korrekt beantwortete Gesundheitsfragen [5]. Produkte, die nur einzelne Krankheiten absichern, sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale keine Alternative [5].

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder während des Besuchs von Kita und Schule, auch bei Betreuung durch eine Tagespflegeperson und bei schulischen Angeboten direkt vor oder nach dem Unterricht [6]. Der direkte Weg dorthin und zurück ist mitversichert [9]. Unfälle in der Freizeit, am Wochenende oder im Urlaub fallen nicht darunter, weil sie mit dem Kita- oder Schulbesuch nichts zu tun haben. Diese Lücke schließt eine private Kinderunfallversicherung, die die Verbraucherzentrale ebenfalls aufführt [1]. Sie zahlt allerdings nur nach Unfällen. Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es auch als Zusatzmodul zu einer Kinderunfallversicherung [5]. Wie Unfallversicherungen grundsätzlich funktionieren, erklärt Private Unfallversicherung.

Wenn die Kinder älter werden

Weil die Kinderinvaliditätsversicherung mit 18 bis 21 Jahren endet, rät die Verbraucherzentrale zu einer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind. Angebote gibt es oft ab etwa zehn Jahren [5]. Mit dem 18. Geburtstag ändern sich außerdem einige Punkte. Die Familienhaftpflicht schützt das Kind meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder bis zum Auszug; danach braucht es eine eigene Police [10]. Fährt es mit dem Familienauto, muss es als Fahrer eingetragen sein, was den Beitrag erhöht [10]. Bei der Hausratversicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Kind so lange wie möglich im Familienvertrag zu lassen, und rät, die Mitversicherung vor dem 18. Geburtstag zu prüfen [10].

Eine junge Frau von etwa achtzehn Jahren trägt Rucksack und Schlafsack aus der Haustür, an der Wand lehnt ein Fahrrad
Bild: KI-generiert

Was beim Start in Ausbildung oder Studium dazukommt, steht unter Versicherungen für Studium und Ausbildung. Einen schnellen Überblick über alle Lebenslagen gibt der Versicherungs-Check.

Bestehende Verträge anpassen

Mit einem Kind ändern sich auch Verträge, die du schon hast. Ein Single-Tarif der Haftpflicht schützt das Kind nicht; du musst auf einen Familientarif umstellen [2]. Bei der Risikolebensversicherung prüfst du, ob Summe und Laufzeit noch passen [7]. Viele Berufsunfähigkeitsverträge erlauben es, die Rente bei bestimmten Ereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen; die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele Heirat oder einen Einkommenssprung [11]. Ob die Geburt eines Kindes in deinem Vertrag als solches Ereignis zählt, steht in den Bedingungen.

Auch der Hausrat wächst mit der Familie: Kinderzimmer, Kinderwagen, ein zweites Fahrrad, mehr Kleidung. Die Verbraucherzentrale hält die Hausratversicherung für sinnvoll, weil viele Haushalte eine Neuanschaffung nach Brand, Wasserschaden oder Einbruch nicht bezahlen könnten [1]. Der Gesamtverband der Versicherer rät, die Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen, damit keine Unterversicherung entsteht [12]. Ziehst du dafür in eine größere Wohnung, musst du dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn die neue Wohnfläche melden [13]. Mit dem Hausrat-Rechner schätzt du die Summe aus deinen eigenen Angaben. Wer die Verträge der Familie einmal geordnet durchgehen will, findet eine Anleitung unter Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen.

  1. Organisation Welche Versicherung brauche ich?. Verbraucherzentrale. Stand 20.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 828 BGB: Minderjährige. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 832 BGB: Haftung des Aufsichtspflichtigen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Versicherung gegen Kinderinvalidität: Darum ist sie wichtig. Verbraucherzentrale. Stand 11.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 10 SGB V: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 8 SGB VII: Arbeitsunfall. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Mein Kind wird 18: Was ändert sich bei Versicherungen?. Verbraucherzentrale. Stand 28.08.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Versicherungen für Studierende: Die unerlässlichen Policen. Verbraucherzentrale. Stand 19.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Die 5 wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 04.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Abschnitt A 16. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand 2022. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.