Gesundheit und VorsorgeRatgeber

Riester-Rente: wie die Förderung funktioniert und was die Reform ändert

Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag mit einer Grundzulage von 175 Euro im Jahr, Kinderzulagen von 185 oder 300 Euro und einem Steuerabzug bis 2.100 Euro. Das Altersvorsorgereformgesetz ersetzt das Modell ab 01.01.2027 durch eine neue Förderung mit Altersvorsorgedepot. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und genießen Bestandsschutz.

Ein Paar in den Dreißigern sitzt abends am Küchentisch, eine Person hält einen Stift über ein Blatt Papier
Bild: KI-generiert

Wer einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag bespart, bekommt vom Staat Zulagen und kann die Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben absetzen. Das Modell wird abgelöst: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 zugestimmt, verkündet wurde es am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt [1, 4]. Ab 01.01.2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge [3]. Diese Seite erklärt die Förderung, wie sie für bestehende Verträge gilt, die Regeln für Auszahlung und Kündigung und was die Reform für dich bedeutet.

Wer gefördert wird

Unmittelbar förderberechtigt sind nach § 10a EStG vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Empfänger inländischer Besoldung, wenn sie in die Datenübermittlung an die zentrale Stelle einwilligen [8]. Dazu kommen weitere Gruppen, etwa Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die vorher begünstigt waren [8]. Ehepartner von Berechtigten können mittelbar gefördert werden. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht gehören bisher nicht zum Kreis der Berechtigten [12]. Das ändert die Reform: Ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen gefördert werden [1].

Gefördert werden nur zertifizierte Verträge. Die Verbraucherzentrale nennt als Produkte die Riester-Rentenversicherung als häufigstes Produkt, den Banksparplan, den Fondssparplan und den Riester-Bausparvertrag. Mit Wohn-Riester ist die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie gemeint. Banksparpläne werden nach ihren Angaben nicht mehr neu angeboten. Bei Fondssparplänen ist die Höhe der Rente bis zum Rentenbeginn offen, die Kosten liegen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale aber niedriger als bei Rentenversicherungen [12].

Zulagen und Steuervorteil im bisherigen Modell

Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich [5]. Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, kommt eine Kinderzulage hinzu: 185 Euro für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, und 300 Euro für jüngere Kinder [6]. Bei verheirateten Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf gemeinsamen Antrag dem Vater [6].

Ein junger Baum wächst in einem Tontopf auf einer sonnigen Fensterbank, daneben steht eine Gießkanne
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Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst. Er beträgt 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen; mindestens sind 60 Euro im Jahr zu zahlen (Sockelbetrag) [7]. Zahlst du weniger, wird die Zulage im Verhältnis der geleisteten Beiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt [7].

Zusätzlich kannst du Beiträge und Zulagen zusammen bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Steuerabzug oder die Zulage günstiger ist; ist der Abzug günstiger, erhöht sich die Steuer um den Zulagenanspruch, sodass du die Zulage nicht doppelt bekommst [8].

Förderbausteinbisheriges Modellneue Förderung ab 2027
Grundzulage175 Euro im Jahr bei vollem Mindesteigenbeitrag50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro, 25 Prozent auf weitere bis 1.440 Euro, höchstens 540 Euro
Kinderzulage185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro1 Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro je Kind
Sonderausgabenabzugbis 2.100 Euro einschließlich Zulagenbis 1.800 Euro zuzüglich Zulagenanspruch
Berufseinsteigereinmalig 200 Euro unter 25 Jahreneinmalig 200 Euro unter 25 Jahren

Die Werte für 2027 stehen im Altersvorsorgereformgesetz und werden von der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundesfinanzministerium so wiedergegeben [1, 2, 4, 14]; die bisherigen stehen im Einkommensteuergesetz [5, 6, 8]. Ab dem Beitragsjahr 2027 setzen Grund- und Kinderzulage außerdem einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr voraus [4, 14].

Zulage beantragen

Die Zulagen werden nicht automatisch überwiesen [12]. Den Antrag reichst du auf dem amtlichen Vordruck bei deinem Anbieter ein, und zwar bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt [13]. Für das Beitragsjahr 2024 endet die Frist also am 31.12.2026 [12]. Wer die Frist verpasst, verliert die Zulage für dieses Jahr; das ist unsere Folgerung aus der Ausschlussfrist im Gesetz.

Bequemer ist der Dauerzulageantrag. Du bevollmächtigst den Anbieter schriftlich, die Zulage für jedes Beitragsjahr selbst zu beantragen; widerrufen kannst du die Vollmacht bis zum Ablauf des Beitragsjahres, für das kein Antrag mehr gestellt werden soll [13]. Ändern sich deine Verhältnisse so, dass der Zulageanspruch sinkt oder entfällt, musst du das dem Anbieter unverzüglich mitteilen [13]. Typische Anlässe sind etwa das Ende des Kindergeldes für ein Kind oder der Wechsel aus der Rentenversicherungspflicht in eine Selbstständigkeit ohne Pflichtversicherung. Prüfe außerdem jedes Jahr, ob dein Eigenbeitrag noch zu den 4 Prozent des Vorjahreseinkommens passt, denn nach einer Gehaltserhöhung kürzt sich sonst die Zulage [7].

Auszahlung und Steuer im Alter

Ein Riester-Vertrag, der ab 2012 abgeschlossen wurde, darf die Altersleistung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen (bei früheren Verträgen gilt das 60. Lebensjahr) [12], außer bei einem früheren Bezug einer Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem. Der Anbieter sagt zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen [9]. Gezahlt wird eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der spätestens ab dem 85. Lebensjahr in eine Rente übergeht. Bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir auf einmal auszahlen lassen; eine Kleinbetragsrente kann abgefunden werden [9].

Ein älteres Paar spaziert bei Sonnenuntergang über eine ruhige Hafenpromenade, dahinter liegen Segelboote
Bild: KI-generiert

Weil Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert sind, wird die Leistung im Alter besteuert [1, 11]. Die Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht als schädliche Verwendung, muss aber versteuert werden [12].

Kündigung, Ruhen lassen und Todesfall

Lässt du dir das geförderte Kapital vorzeitig auszahlen, ist das eine schädliche Verwendung. Dann musst du die Zulagen und die Steuerermäßigung zurückzahlen [10]. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind außerdem die Erträge steuerpflichtig [12]. Keine schädliche Verwendung ist es, wenn du das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag überträgst oder den Vertrag beitragsfrei stellst und das Guthaben stehen lässt [10, 12].

Stirbt der Sparer in der Ansparphase, kann der Ehepartner das Kapital förderunschädlich übernehmen, und zwar durch Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag; Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt lebten und ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR hatten [10]. Für Beitragsanteile, die für eine Hinterbliebenenrente verwendet werden, entfällt die Rückzahlung ebenfalls [10]. Nach unserer Lesart von § 93 EStG, der die Rückzahlung auch bei Auszahlungen im Todesfall vorsieht, bekommen andere Erben das Guthaben nur abzüglich der Förderung [10].

Vor einem Wechsel zu einem anderen Anbieter warnt die Verbraucherzentrale: Wer eine klassische Riester-Rentenversicherung mit hohem Garantiezins gegen ein fondsgebundenes Produkt tauscht, behält am Ende unter Umständen nur die gesetzliche Beitragsgarantie [12]. Wie die Kündigung formal läuft und welche Alternativen es gibt, steht bei unserer Schwesterseite unter Riester und private Rente kündigen.

Was die Reform ab 2027 für bestehende Verträge bedeutet

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und genießen Bestandsschutz [1, 2]. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt und können nach dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden [3]. Wer nichts tut, behält also seinen Vertrag mit den bisherigen Zulagen.

Eine Frau in den Vierzigern steht morgens auf einem Bahnsteig und blickt auf einen einfahrenden Zug
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Ein Wechsel in die neue Förderung ist durch eine Erklärung möglich. Daneben kannst du das Kapital in einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen übertragen; die bisherige Förderung musst du dabei nicht zurückzahlen, es können aber gesetzlich begrenzte Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen [1, 2]. Schließt du zusätzlich zu einem Riester-Vertrag einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung automatisch die neuen Regeln, auch für den bestehenden Vertrag [1]. Die Deutsche Rentenversicherung rät, nicht überstürzt zu wechseln, und empfiehlt im Zweifel eine neutrale Beratung [1].

Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell können nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden; ab 2027 geht das nicht mehr [3].

Die neuen Produkte im Überblick

Ab 2027 stehen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mehrere Produkttypen zur Wahl [1, 2]. Garantieprodukte sagen zu Beginn der Auszahlung 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen zu. Ein Standardprodukt ist für Menschen gedacht, die sich nicht entscheiden können; seine Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent begrenzt. Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Garantie aus und bietet höhere Renditechancen bei höherem Risiko. Für die Auszahlung sind auch befristete Auszahlpläne vorgesehen, zum Beispiel 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr; die Zahlungen enden dann mit dem 85. Lebensjahr, eine lebenslange Rente gibt es bei dieser Variante nicht. Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist geplant, könnte aber erst nach dem 01.01.2027 verfügbar sein [2].

Ob sich für dich der Wechsel lohnt, hängt vom Garantiezins und den Kosten deines alten Vertrags, deinem Einkommen und der Zahl deiner Kinder ab. Wer weniger als 1.800 Euro im Jahr spart, sollte die beiden Fördermodelle mit den eigenen Zahlen durchrechnen; das ist unsere Folgerung aus der Tabelle oben. Eine kostenlose, unabhängige Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung an [2, 3]; zur Altersvorsorge beraten auch die Verbraucherzentralen [12]. Weitere Wege der Altersvorsorge stehen unter Private Rentenversicherung, Rürup-Rente und Betriebsrente und Direktversicherung; was Familien sonst absichern sollten, unter Versicherungen für Familien mit Kindern.

  1. Behörde Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge. Deutsche Rentenversicherung Bund. Stand 08.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Altersvorsorge-Reformgesetz. Deutsche Rentenversicherung Bund. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Neues Fördermodell ab 2027: Bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Stand 14.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156. Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de. Stand ausgefertigt 26.05.2026, verkündet 29.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 84 EStG: Grundzulage. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 85 EStG: Kinderzulage. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 86 EStG: Mindesteigenbeitrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 10a EStG: Zusätzliche Altersvorsorge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 1 AltZertG: Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 93 EStG: Schädliche Verwendung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 22 EStG: Arten der sonstigen Einkünfte (Nummer 5). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Riester-Rente: Das müssen Sie über die private Altersvorsorge wissen. Verbraucherzentrale. Stand 17.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 89 EStG: Antrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Reform der privaten Altersvorsorge: Häufig gestellte Fragen. Bundesministerium der Finanzen. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.