Auto und MotorradRatgeber
Auto verkauft oder abgemeldet: was mit der Kfz-Versicherung passiert
Verkaufst du ein angemeldetes Auto, geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer über; er kann sie innerhalb eines Monats kündigen oder durch eine neue ersetzen. Meldest du das Auto ab, geht der Vertrag meist in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, bei einer Verschrottung endet er, und zu viel gezahlter Beitrag kommt anteilig zurück. Deinen Schadenverlauf kannst du auf ein neues Fahrzeug übertragen lassen.

Ob du dein Auto verkaufst, für eine Weile stilllegst oder verschrotten lässt: Die Kfz-Versicherung reagiert auf jeden dieser Fälle anders. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über, beim Abmelden ruht er, bei der Verschrottung endet er. Diese Seite erklärt die drei Wege und was du jeweils melden musst. Grundlage sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV für die Kfz-Versicherung (AKB). Die Bedingungen deines Versicherers können im Detail abweichen. Wie du den Vertrag selbst kündigst, steht auf vertrag-kuendigen.com: Kfz-Versicherung kündigen.
Verkauf: die Versicherung geht auf den Käufer über
Verkaufst du eine versicherte Sache, tritt der Käufer nach dem Gesetz in deinen Versicherungsvertrag ein [1]. Die Musterbedingungen übernehmen das für das Auto. Ausgenommen sind die Kfz-Unfallversicherung und die Fahrerschutzversicherung, sie gehen nicht mit über [2]. Der Käufer fährt also nicht von einem Tag auf den anderen ohne Haftpflicht. Der Versicherer passt den Beitrag ab dem Tag nach dem Übergang an die Angaben des Käufers an, auch an dessen eigene Schadenfreiheitsklasse [2].

Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften du und der Käufer gemeinsam [1]. Der Versicherer darf ihn von dir oder vom Käufer verlangen [2]. Halte deshalb im Kaufvertrag fest, wer den Beitrag bis wann trägt.
Wirksam wird der Wechsel gegenüber dem Versicherer erst, wenn er davon erfährt [1]. Deshalb müssen du und der Käufer ihm den Verkauf unverzüglich melden [3, 2]. Unterbleibt die Meldung, kann der Versicherer leistungsfrei werden, wenn der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Meldung hätte eingehen müssen, und er mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hätte. Wusste der Versicherer vom Verkauf, oder war seine Kündigungsfrist beim Schaden schon abgelaufen, ohne dass er gekündigt hat, muss er trotzdem leisten [3].
Was der Käufer und der Versicherer tun können
Der Käufer muss den übernommenen Vertrag nicht behalten. Er kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Wusste er nichts von der Versicherung, beginnt die Frist erst, wenn er davon erfährt [4, 2]. Schließt der Käufer eine neue Versicherung ab und legt deren Bestätigung bei der Zulassungsbehörde vor, gilt das nach den Musterbedingungen automatisch als Kündigung des alten Vertrags zum Beginn der neuen Versicherung [2].
Auch der Versicherer kann dem Käufer kündigen. Er muss das innerhalb eines Monats tun, nachdem er vom Verkauf erfahren hat. Die Kündigung wirkt einen Monat nach Zugang [4, 2]. Kündigt einer der beiden nach dem Verkauf, zahlst du als Verkäufer den Beitrag bis zum Vertragsende. Der Käufer haftet dafür nicht [4, 2].
Die Meldung an die Zulassungsbehörde
Neben dem Versicherer musst du den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. In die Mitteilung gehören das Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers und die Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Hat der Käufer das Auto schon umgemeldet, entfällt deine Meldung [5]. Der Käufer muss das Fahrzeug unverzüglich bei der Behörde an seinem Wohnsitz ummelden und dabei einen Versicherungsnachweis vorlegen [5]. Meldet er nicht um, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung aufbieten. Nach vier Wochen ohne Erfolg endet die Zulassung [5].
Bis zur Ummeldung bleibt dein Name im Register. Die Kfz-Steuer läuft, solange das Fahrzeug zugelassen ist [6]. Nach Angaben des ADAC trägt der eingetragene Halter die laufenden Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer weiter, solange das Fahrzeug angemeldet ist. Der ADAC empfiehlt deshalb grundsätzlich, das Auto abgemeldet zu übergeben. Wer es angemeldet verkauft, kann mit dem Käufer zusätzlich zum Kaufvertrag eine Kaution vereinbaren. Der Käufer bekommt sie nach Angaben des ADAC Nordrhein vollständig zurück, wenn er innerhalb der vereinbarten Frist abmeldet. Für jeden Tag danach behält der Verkäufer einen Teil ein, der sich aus dem Versicherungsbeitrag und der Kfz-Steuer je Tag ergibt [7]. Verkaufst du über eine Kleinanzeige, hilft Betrug bei Kleinanzeigen, falsche Käufer zu erkennen.
Für den Verkauf eines angemeldeten Autos ergibt sich daraus diese Reihenfolge:
- Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten und regeln, wer den Beitrag bis zur Ummeldung trägt.
- Dem Käufer die Zulassungsbescheinigungen übergeben und dir den Empfang bestätigen lassen.
- Den Verkauf noch am selben Tag dem Versicherer melden [3].
- Den Halterwechsel mit Name und Anschrift des Käufers der Zulassungsbehörde mitteilen [5].
- Wenn du ein neues Auto kaufst, für dieses eine eigene Versicherungsbestätigung besorgen. Ohne sie lässt die Behörde das Fahrzeug nicht zu [11].
Dieselben Regeln wie beim Verkauf gelten nach den Musterbedingungen, wenn dein Fahrzeug zwangsversteigert wird [2].
Was mit deinem Schadenfreiheitsrabatt passiert
Dein Schadenfreiheitsrabatt geht beim Verkauf nicht an den Käufer. Der Versicherer stuft den Käufer nach dessen eigenem Schadenverlauf ein [2]. Nach Angaben des ADAC berührt ein Unfall des Käufers deinen Rabatt nicht [7].
Kaufst du ein neues Auto anstelle des alten, kann der Schadenverlauf auf den neuen Vertrag übertragen werden, auch bei einem anderen Versicherer [2]. Liegt zwischen altem und neuem Vertrag eine Lücke, gelten nach den Musterbedingungen diese Regeln [2]:
| Dauer der Unterbrechung | Folge für den Schadenverlauf |
|---|---|
| höchstens sechs Monate | wird übernommen, als hätte es keine Unterbrechung gegeben |
| mehr als sechs bis zwölf Monate | wird so übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestand |
| mehr als zwölf Monate | für jedes weitere angefangene Kalenderjahr wird ein schadenfreies Jahr abgezogen |
| mehr als sieben Jahre | der schadenfreie Verlauf wird nicht übernommen |
Wie die Klassen im Einzelnen funktionieren, erklärt Schadenfreiheitsklasse: wie der SF-Rabatt funktioniert. Behältst du ein zweites Fahrzeug, kann der Rabatt nach den Musterbedingungen auch auf dieses übertragen werden. Mehr dazu unter Zweitwagen versichern.
Abmelden: Ruheversicherung statt Kündigung
Setzt du das Auto außer Betrieb und willst es später wieder zulassen, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen nicht. Sobald die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Abmeldung mitteilt, geht er in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Das gilt nicht, wenn das Auto weniger als zwei Wochen abgemeldet ist oder wenn du den vollen Schutz weiter haben willst [2].

Die Ruheversicherung umfasst die Haftpflicht und, wenn vorher eine Teil- oder Vollkasko bestand, die Teilkasko [2]. Dafür hast du Pflichten: Das Fahrzeug muss dauerhaft in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz stehen, etwa hinter Zaun, Hecke oder Mauer, und darf außerhalb davon nicht benutzt werden. Verletzt du das vorsätzlich, hast du keinen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere deines Verschuldens kürzen, und du kannst nachweisen, dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. War die Verletzung weder für den Schaden noch für den Umfang der Leistung ursächlich, muss er leisten, außer du hast arglistig gehandelt [2]. Ein abgemeldetes Auto am Straßenrand ist also nicht geschützt.
Meldest du das Auto wieder an, lebt der alte Schutz wieder auf. Das teilst du dem Versicherer unverzüglich mit [2]. Bleibt das Fahrzeug abgemeldet, enden Vertrag und Ruheversicherung nach einer Zahl von Monaten, die dein Vertrag nennt, ohne dass du kündigen musst [2]. Die Ruheversicherung gilt nach den Musterbedingungen nicht für Wohnwagenanhänger und nicht für Verträge, deren Laufzeit ausdrücklich kürzer als ein Jahr ist [2]. Wer sein Auto nur im Winter stilllegt, fährt mit einem Saisonkennzeichen oft einfacher, siehe Saisonkennzeichen und Versicherung.
Verschrottung und Beitragserstattung
Lässt du das Auto verschrotten, fällt das versicherte Risiko endgültig weg. Der Versicherer bekommt den Beitrag dann bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er davon erfährt [2]. Je früher du ihm die Verschrottung meldest, desto weniger zahlst du. Endet ein Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nach dem Gesetz nur der Teil des Beitrags zu, der auf die Zeit mit Versicherungsschutz entfällt [8]. Hast du den Jahresbeitrag im Voraus bezahlt, bekommst du den Rest zurück. Dasselbe gilt nach den Musterbedingungen für eine Kündigung während des Versicherungsjahres [2].

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Du hast 480 Euro Jahresbeitrag für das Kalenderjahr im Januar bezahlt, das Auto wird Ende April verschrottet, und der Versicherer erfährt es am selben Tag. Ihm stehen vier Monate zu, also 160 Euro. 320 Euro bekommst du erstattet.
Die Haftpflicht wirkt noch einen Monat nach
Endet die Kfz-Haftpflicht, ohne dass eine neue besteht, kann der Versicherer das der Zulassungsbehörde anzeigen [10]. Gegenüber geschädigten Dritten wirkt das Ende erst einen Monat nach dieser Anzeige. Der Versicherer zahlt dann nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme und ist leistungsfrei, soweit der Geschädigte Ersatz von einem anderen Schadenversicherer oder einem Sozialversicherungsträger erlangen kann [9]. Erfährt die Behörde, dass kein Versicherungsschutz besteht, setzt sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb [10]. Liegt der Behörde vor dem Schaden schon die Bestätigung einer neuen Versicherung vor, gilt die Monatsfrist nicht [9].
Für dich als Verkäufer heißt das: Solange das Auto auf dich zugelassen ist, bleibst du für Behörde und Versicherer der Ansprechpartner, und die Kfz-Steuer läuft weiter. Eine schnelle Ummeldung durch den Käufer oder die Abmeldung vor der Übergabe hält diese Zeit kurz. Wie Haftpflicht und Kasko aufgebaut sind, steht unter Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
- Gesetz § 95 VVG: Veräußerung der versicherten Sache. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), unverbindliche Bekanntgabe, Abschnitte D.2, G.2.5, G.2.6, G.3.7, G.6 bis G.8, H.1 und I.6. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 97 VVG: Anzeige der Veräußerung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 96 VVG: Kündigung nach Veräußerung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 15 FZV: Mitteilungspflichten bei Änderungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 5 KraftStG: Dauer der Steuerpflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Abmeldung bei Autoverkauf: ADAC in NRW hilft mit Kautionsvereinbarung. ADAC Nordrhein. Stand 13.02.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 39 VVG: Vorzeitige Vertragsbeendigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 117 VVG: Leistungspflicht gegenüber Dritten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 51 FZV: Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 49 FZV: Versicherungsnachweis. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
Weitere Artikel
AutoKfz-SchutzbriefPannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Rücktransport: was ein Kfz-Schutzbrief nach den GDV-Musterbedingungen leistet und was …
AutoKfz-ZusatzbausteineWie Rabattschutz, Rabattretter, Werkstattbindung, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, GAP-Deckung, Fahrerschutz und …
AutoVersicherungskennzeichenWelche Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen brauchen, warum die Farbe am 1.
LebenslagenVersicherungs-CheckDer Versicherungs-Check fragt nach Wohnen, Familie, Beruf, Auto und Tieren und sortiert die Sparten nach existenziell …