Gesundheit und VorsorgeRatgeber

Sterbegeldversicherung: was sie leistet und welche Alternativen es gibt

Eine Sterbegeldversicherung ist in der Regel eine kleine Kapital-Lebensversicherung, die im Todesfall eine Summe für die Bestattung auszahlt. Die Verbraucherzentralen halten sie für entbehrlich, weil gerade ältere Versicherte oft mehr einzahlen, als die Hinterbliebenen später bekommen. Als Alternativen nennen sie eigenes Sparen und einen Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto.

Eine Frau Ende siebzig sitzt am Küchentisch am Fenster und sortiert ruhig Ordner in einen Karton
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Eine Bestattung kostet Geld, und die Rechnung landet bei den Erben. Viele ältere Menschen wollen ihren Angehörigen diese Last abnehmen und schließen dafür eine Sterbegeldversicherung ab. Diese Seite erklärt, wie solche Verträge aufgebaut sind, wer die Bestattung bezahlen muss, wenn keine Vorsorge da ist, und was die Verbraucherzentralen zu Kosten und Alternativen sagen. Sie nennt keine Anbieter oder Tarife und ersetzt keine Beratung.

Was eine Sterbegeldversicherung ist

Nach der Beschreibung der Verbraucherzentralen ist eine Sterbegeldversicherung in der Regel eine Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 4.000 bis 10.000 Euro. Fast alle Lebensversicherer bieten solche Verträge an. Die Monatsbeiträge sind gering, die Auszahlungen aber ebenfalls nicht hoch [1]. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Sterbewahrscheinlichkeit: Je älter du beim Abschluss bist, desto mehr zahlst du [1].

Stirbt die versicherte Person, bekommen die Bezugsberechtigten die vereinbarte Summe. Ob sie das Geld tatsächlich für die Bestattung ausgeben, legt der Versicherungsvertrag nicht fest. Wer sicherstellen will, dass bestimmte Wünsche umgesetzt werden, braucht dafür eine eigene Regelung, etwa einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter (siehe unten).

Wer eine solche Versicherung auf den Tod eines anderen Menschen abschließt, etwa Kinder für ihre Eltern, braucht nach § 150 Abs. 2 VVG dessen schriftliche Einwilligung, wenn die vereinbarte Leistung den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt [5]. Hat die Aufsichtsbehörde dafür einen Höchstbetrag festgesetzt, ist dieser maßgeblich [5].

Wer die Bestattung bezahlen muss

Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers [3]. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale Hamburg hin: Erben sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen [2]. Einfache Beerdigungen kosten nach Angaben der Verbraucherzentralen schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Zu den Posten gehören der Bestatter, Formalitäten, Waschen, Einkleiden und Überführen, der Sarg, die kommunalen Gebühren für Grabnutzung und Bestattung, Trauerkleidung, Anzeige, Blumen, Bewirtung, Grabpflege und Grabstein. Die Verbraucherzentralen raten, die Angebote mehrerer Bestatter vor Ort zu vergleichen [1].

Ein ruhiger Friedhofsweg im Herbst mit alten Bäumen, Laub auf dem Boden und einer Holzbank am Rand
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Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt die Sozialhilfe nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen [4]. Die Verbraucherzentralen beschreiben das so: Bei geringem Einkommen und Vermögen springt die Kommune ein. Manche Verstorbene werden dann anonym bestattet, einige Städte und Kirchengemeinden ermöglichen eine würdigere Form [1].

Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht mehr. Der Anspruch ist mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 entfallen. Das Bundessozialgericht hat die Streichung für verfassungsgemäß gehalten [8]. Beamte des Bundes und einiger Länder erhalten nach Angaben der Verbraucherzentralen teils ein einkommensabhängiges Sterbegeld, ebenso Mitglieder mancher Versorgungswerke. Das kann einen großen Teil der Kosten decken [1].

Beiträge und Auszahlung im Verhältnis

Der wichtigste Einwand der Verbraucherzentralen betrifft das Verhältnis von Beiträgen und Leistung. Bei älteren Versicherten fließen oft mehr Beiträge an den Versicherer, als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten [1]. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, im Rentenalter oder kurz davor keine Sterbegeldversicherung mehr abzuschließen [1]. In ihrer Übersicht der Versicherungen führen sie die Sterbegeldversicherung unter den überflüssigen Versicherungen und nennen sie entbehrlich [9].

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, warum die Rechnung so ausfällt: Ein großer Teil der Beiträge geht in Nebenkosten wie Risikoschutz, Abschluss- und Verwaltungskosten. In ihrem Beispiel eines 66-Jährigen liegen die Einzahlungen über die Laufzeit deutlich über der Versicherungssumme. Für ihn hätte sich der Vertrag nur gelohnt, wenn er früh gestorben wäre, etwa vor einem Alter von rund 77 Jahren [2]. Sie fasst zusammen: "Sterbegeldversicherungen sind in der Regel ein Verlustgeschäft für Verbraucher" [2].

Auch zwei Werbeversprechen ordnet sie ein. Eine "kostenlose Beerdigung" gibt es nach ihrer Darstellung nicht, auch nicht mit Versicherung, und solche Versprechen hält sie für irreführend, weil hohe Vertriebsprovisionen anfallen. Die beworbene Pfändungssicherheit gilt nur bis zu einer bestimmten Auszahlungssumme, darüber kann gepfändet werden [2].

Wartezeit in den ersten Jahren

Viele Menschen schließen eine Sterbegeldversicherung erst spät ab. Gerade dann zählt, was in den ersten Jahren gilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt an einem Beispielvertrag, dass die Erben bei einem Tod in den ersten drei Jahren nach Abschluss nur die bis dahin eingezahlte Summe erstattet bekommen [2]. Ob und wie lange eine solche Wartezeit in deinem Vertrag gilt und welche Ausnahmen es gibt, steht in den Versicherungsbedingungen. Lies diese Stelle vor dem Abschluss nach.

Ob eine Gesundheitsprüfung stattfindet, hängt ebenfalls vom Vertrag ab. Werden im Antrag Fragen zur Gesundheit gestellt, gelten dieselben Regeln wie bei anderen Versicherungen: Du musst die Fragen vollständig und richtig beantworten. Wie das geht, erklärt Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantworten.

Sterbekassen

Neben Lebensversicherern bieten auch Sterbekassen solche Verträge an. Nach den Verbraucherzentralen können sie bessere Renditechancen bieten, haben aber keinen Insolvenzschutz wie Versicherer [1]. Sie berichten von einem Fall, in dem die BaFin einem Sterbegeldversicherer die Geschäftserlaubnis entzogen hat, weil er seinen Verpflichtungen nicht mehr ausreichend nachkommen konnte. Weil kein anderer Versicherer die rund 120.000 Verträge übernehmen wollte, wird er abgewickelt. Das Kapital ist nach ihrer Einschätzung nicht verloren, die Versicherten müssen aber mit Leistungseinschränkungen rechnen. Sie raten Betroffenen, die Verträge vorerst weiterzuzahlen und die Kürzungen abzuwarten [1].

Kündigen oder beitragsfrei stellen

Wer einen bestehenden Vertrag nicht weiterführen will, hat zwei Wege. Du kannst nach § 165 VVG jederzeit verlangen, dass die Versicherung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird. Das geht nur, wenn die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird, sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus [7].

Ein Mann in den Sechzigern liest am Schreibtisch im hellen Wohnzimmer ein Schreiben, daneben Kaffee und ein Ordner
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Kündigst du, muss der Versicherer nach § 169 VVG den Rückkaufswert zahlen. Grundlage ist das Deckungskapital des Vertrags. Bei einer Kündigung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag, der sich ergibt, wenn die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden [6]. Einen Abzug darf der Versicherer nur machen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam [6]. In den ersten Jahren ist das Deckungskapital gering, weil die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Der Rückkaufswert kann deshalb unter den eingezahlten Beiträgen liegen.

Bevor du kündigst, lohnt ein Blick auf den Rückkaufswert, den der Versicherer vor Vertragsschluss nennen musste [6], und auf deine Pläne für die Bestattung. Wie die Kündigung abläuft, steht auf vertrag-kuendigen.com unter Sterbegeldversicherung kündigen.

Sterbegeldversicherung und Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe beantragt, muss grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen. Für Geld, das für die eigene Bestattung zurückgelegt ist, gelten nach Darstellung der Verbraucherzentralen besondere Regeln [1]:

  • Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung können oft als Bedarf anerkannt werden, meist aber nur, wenn der Vertrag vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit abgeschlossen wurde.
  • Bei einem späteren Abschluss braucht es einen individuellen Grund, etwa eine schwere Krankheit.
  • Die Zweckbindung für die Bestattung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch einen Vorsorgevertrag.
  • Die Auszahlungssumme muss angemessen sein. Das Bundessozialgericht sieht eine Versicherungssumme zumindest dann als angemessen an, wenn die Grenze des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht wesentlich überschritten wird [11]. Diese Grenze beträgt 5.400 Euro [10].

Die 5.400 Euro stammen aus dem Pfändungsschutz der Zivilprozessordnung, den das Bundessozialgericht als Maßstab für die Angemessenheit heranzieht [10, 11]. Im Einzelfall entscheidet das Sozialamt.

Alternativen zur Sterbegeldversicherung

Die Verbraucherzentralen raten, für die Bestattung nicht auf Versicherungen zu setzen, und nennen zwei Alternativen [1]. Die erste ist eigenes Sparen, etwa mit monatlichen Raten auf Tagesgeld, einem Geldmarktfonds oder einem Banksparplan. Die Zinsen liegen dabei oft unter der Inflationsrate. Vorher solltest du Kündigungsmöglichkeiten und mögliche Zinsabschläge prüfen. Den Sparplan hältst du am besten schriftlich fest, damit die Angehörigen ihn im Todesfall finden [1]. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, das Geld selbst anzusparen. Dabei fallen keine Kosten an, und das Geld bleibt verfügbar. Wer jung ist und Angehörige absichern will, sollte nach ihrem Rat eher eine Risikolebensversicherung prüfen [2].

Ein älteres Paar spricht an einem runden Tisch in einem ruhigen Beratungsraum mit einer Frau im dunklen Blazer
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Die zweite Alternative ist ein Bestattungsvorsorgevertrag. Mit einem Bestattungsunternehmen legst du darin Bestattungsform, Sarg und weitere Einzelheiten fest und vereinbarst eine Summe. Die Verbraucherzentralen warnen davor, das Geld auf das Konto des Bestatters einzuzahlen. Geeignet sind nach ihrer Darstellung nur ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk [1]. Wünsche zur Bestattung solltest du in jedem Fall schriftlich festhalten [1].

WegWas du festlegstHinweis der Verbraucherzentralen
Eigener SparplanHöhe und Dauer der Ratenkeine Vertragskosten, Zinsen oft unter der Inflationsrate
BestattungsvorsorgevertragBestattungsform, Sarg, SummeGeld nur auf Treuhandkonto oder Sparbuch mit Sperrvermerk
SterbegeldversicherungVersicherungssummeim Alter oft mehr Beiträge als Auszahlung, als entbehrlich eingestuft

Die Zeilen fassen die Angaben aus [1, 2, 9] zusammen. Wer im Ruhestand seine Verträge insgesamt prüfen will, findet unter Versicherungen im Ruhestand einen Überblick, und Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen hilft beim Sortieren der Unterlagen.

  1. Organisation Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht. Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de). Stand 12.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Sterbegeldversicherung: Kein sanftes Ruhekissen. Verbraucherzentrale Hamburg. Stand 30.03.2023. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 1968 BGB: Beerdigungskosten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 74 SGB XII: Bestattungskosten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 150 VVG: Versicherte Person. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 169 VVG: Rückkaufswert. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 165 VVG: Prämienfreie Versicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Urteil vom 13.12.2005, B 1 KR 4/05 R (Wegfall des Sterbegelds). Bundessozialgericht, Wiedergabe auf lexetius.com. Stand 13.12.2005. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Welche Versicherung brauche ich?. Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de). Stand 20.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 850b ZPO: Bedingt pfändbare Bezüge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Urteil vom 20.09.2023, B 8 SO 22/22 R (Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Grundsicherung). Bundessozialgericht. Stand 20.09.2023. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.