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Rürup-Rente: wie die Basisrente funktioniert und für wen sie in Frage kommt

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist ein privater Altersvorsorgevertrag, dessen Beiträge du bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst. Sie zahlt nur eine lebenslange Monatsrente, frühestens ab 62, und ist weder vererbbar noch übertragbar oder kapitalisierbar. Die Rente wird nachgelagert besteuert, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 Prozent.

Ein selbstständiger Schreiner in den Vierzigern hobelt in einer hellen Werkstatt ein Holzbrett
Bild: KI-generiert

Die Rürup-Rente heißt im Gesetz Basisrente. Sie wurde 2005 eingeführt und richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind [1]. Abschließen können sie aber auch Angestellte und Beamte. Gefördert wird sie über die Steuer: Die Beiträge sind Sonderausgaben, die Rente wird im Alter versteuert. Diese Seite erklärt die gesetzlichen Bedingungen, den Höchstbetrag für 2026, die Besteuerung der Rente und die Einschränkungen, auf die die Verbraucherzentrale hinweist.

Was das Gesetz vom Vertrag verlangt

Ein Basisrentenvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen, auf dein Leben bezogenen lebenslangen Leibrente vorsehen, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt (bei Vertragsabschlüssen vor dem 01.01.2012 galt das 60. Lebensjahr). Zusätzlich darf er eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit oder für Hinterbliebene enthalten [2]. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein [2].

Eine schwere Holztür mit Eisenschloss in einer alten Steinmauer, daneben rankt Efeu
Bild: KI-generiert

Für dich heißt das: Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden und wird danach nur als Rente ausgezahlt, auch in einer finanziellen Notlage [1]. Zwei Ausnahmen lässt das Gesetz zu: Anbieter und Versicherter können vereinbaren, bis zu zwölf Monatsrenten in einer Zahlung zusammenzufassen oder eine Kleinbetragsrente abzufinden [2]. Stirbst du vor oder kurz nach Rentenbeginn, verfällt das Kapital ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Diese Folge ergibt sich aus dem Verbot der Vererbung; die Verbraucherzentrale formuliert es so, dass wer früh stirbt, einen Großteil des eingezahlten Kapitals verliert [1, 2].

Wie viel du 2026 absetzen kannst

Beiträge zur Basisrente zählen zu denselben Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken. Sie sind bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abziehbar, aufgerundet auf volle Euro; bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag [2]. Seit 2023 sind diese Aufwendungen zu 100 Prozent anzusetzen [2].

Für 2026 gelten in der knappschaftlichen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro im Jahr und ein Beitragssatz von 24,7 Prozent [3, 4]. Daraus ergibt sich nach unserer Rechnung ein Höchstbeitrag von 30.825,60 Euro, aufgerundet also ein Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete bei Zusammenveranlagung. Zum Vergleich: Für 2025 nennt die Verbraucherzentrale 29.344 Euro und 58.688 Euro [1].

Wert für 2026BetragGrundlage
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung124.800 Euro im JahrSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Beitragssatz knappschaftliche Rentenversicherung24,7 ProzentBekanntmachung der Beitragssätze 2026
Höchstbetrag Ledige30.826 Euroeigene Rechnung nach § 10 Abs. 3 EStG
Höchstbetrag zusammenveranlagte Ehegatten61.652 Euroeigene Rechnung nach § 10 Abs. 3 EStG

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk werden auf den Höchstbetrag angerechnet [1]. Bei Arbeitnehmern zählt dazu der Gesamtbeitrag aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil; vom Ergebnis wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil wieder abgezogen [2]. Für Angestellte bleibt neben der Pflichtversicherung deshalb weniger Spielraum als für Selbstständige ohne Pflichtversicherung. Wie viel du tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab; je höher er ist, desto stärker wirkt der Abzug. Diese Einordnung ist unsere Folgerung aus dem progressiven Tarif.

Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen zeigt den Unterschied. Eine angestellte Person verdient 2026 brutto 60.000 Euro. Der Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt bei 18,6 Prozent [4] 11.160 Euro. Vom Höchstbetrag von 30.826 Euro bleiben damit 19.666 Euro, die sie zusätzlich in eine Basisrente einzahlen und absetzen könnte. Eine selbstständige Person ohne Pflichtversicherung kann dagegen den vollen Höchstbetrag nutzen. Die Rechnung ist vereinfacht und von uns.

Auch die Steuerersparnis lässt sich grob überschlagen: Zahlt jemand mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent 10.000 Euro in eine Basisrente, sinkt die Einkommensteuer um etwa 4.200 Euro, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gerechnet. Auch das ist ein frei gewähltes Beispiel. Im Alter steht dem die Steuer auf die Rente gegenüber. Ob dein Steuersatz dann niedriger ist als im Berufsleben, hängt von deinem Einkommen im Ruhestand ab.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen über einen eigenen Abzug und belasten den Höchstbetrag für die Altersvorsorge nicht. Wie das bei privat Versicherten funktioniert, erklärt PKV-Beiträge von der Steuer absetzen auf unserer Seite zur PKV.

Wie die Rente besteuert wird

Die Basisrente folgt der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase sind Beiträge absetzbar und Erträge steuerfrei, im Alter wird die Rente versteuert [1]. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Es gilt derselbe Besteuerungsanteil wie für die gesetzliche Rente [5]:

Eine Frau in den Sechzigern hält am Schreibtisch am Fenster ein gefaltetes Blatt, daneben Tee und Lesebrille
Bild: KI-generiert
Jahr des Rentenbeginnssteuerpflichtiger Anteil
202583,5 Prozent
202684,0 Prozent
202784,5 Prozent
2058 und später100 Prozent

Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente; wer seine Rente erst Jahrzehnte später bezieht, versteuert einen höheren Anteil bis zu 100 Prozent [5]. Genau genommen legt das Gesetz einen steuerfreien Teil in Euro fest: den Unterschied zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem steuerpflichtigen Anteil. Dieser Betrag gilt ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn für die gesamte Laufzeit. Regelmäßige Anpassungen der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung [5]. Steigt deine Rente später, etwa durch Überschüsse, ist die Erhöhung deshalb voll steuerpflichtig; das ist unsere Folgerung aus dem festen Freibetrag.

Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Beginnt eine Basisrente 2026 mit 500 Euro im Monat, sind 6.000 Euro im Jahr zu betrachten. Davon sind 84 Prozent, also 5.040 Euro, steuerpflichtig, und 960 Euro bleiben auf Dauer steuerfrei. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von deinem übrigen Einkommen und dem Grundfreibetrag ab.

Kosten, Anbieterwechsel und Beitragsfreistellung

Abschluss- und Verwaltungskosten sowie laufende Gebühren schmälern die Rendite, besonders bei fondsgebundenen Verträgen. Auch Nettopolicen gegen Honorar sind davon nicht frei, und ein Wechsel in günstige ETFs ist oft nicht oder nur eingeschränkt möglich [1]. Die Fondsauswahl ist meist begrenzt. Einen Anbieter zu wechseln ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kaum möglich [1].

Kannst du die Beiträge nicht mehr zahlen, lässt sich der Vertrag beitragsfrei stellen; die Verwaltungskosten laufen aber weiter [1]. Eine Auszahlung des Guthabens ist wegen des Kapitalisierungsverbots ausgeschlossen [2]. Kombinationen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hält die Verbraucherzentrale für teuer und unflexibel; sie rät, Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeiten getrennt von der Altersvorsorge abzusichern [1]. Mehr dazu unter Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Worauf du bei einem Angebot achten kannst

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Nachteile privater Rentenversicherungen bei Kosten und Rentenkalkulation sinngemäß auch für die Basisrente gelten [8]. Aus ihren Hinweisen ergeben sich diese Prüfpunkte:

  • Effektivkosten: Sie stehen im Produktinformationsblatt und zeigen, wie stark die Kosten die Rendite mindern [8].
  • Rentenfaktor: Er gibt an, wie viel Monatsrente es je 10.000 Euro Kapital gibt, und kann unter Umständen gesenkt werden [8].
  • Fondsauswahl: Sie ist bei Basisrenten meist begrenzt, ein Wechsel in günstige ETFs oft nur eingeschränkt möglich [1].
  • Hinterbliebenenabsicherung: Ohne sie verfällt das Kapital im Todesfall, mit ihr sinkt die eigene Rente; das ist unsere Folgerung aus der Kalkulation.
  • Beitragsflexibilität: Prüfe, ob du Beiträge senken, aussetzen oder zusätzlich einzahlen kannst, wenn dein Einkommen schwankt.

Hohe Provisionen führen nach Beobachtung der Verbraucherzentrale oft dazu, dass Verträge empfohlen werden, die nicht zum Bedarf passen [1]. Bestehende Verträge prüfen die Verbraucherzentralen auf Wunsch [8].

Schutz bei Pfändung und Insolvenz

Für Selbstständige spielt der Schutz des Vorsorgekapitals eine Rolle. Die Verbraucherzentrale nennt die Basisrente als Möglichkeit, Kapital vor dem Zugriff in einer Privatinsolvenz zu sichern [1]. Rechtsgrundlage für den Pfändungsschutz privater Altersrenten ist § 851c ZPO. Er greift, wenn die Leistung lebenslang und nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt wird, über die Ansprüche nicht verfügt werden kann, außer Hinterbliebenen keine Dritten berechtigt sind und keine Kapitalleistung vereinbart ist, außer für den Todesfall [6]. Beträge, die du jährlich für die Alterssicherung ansparst, sind bis zu 6.000 Euro im Alter von 18 bis 27 Jahren und bis zu 7.000 Euro im Alter von 28 bis 67 Jahren unpfändbar, insgesamt bis zu einem Betrag von 340.000 Euro [6]. Die Beträge werden erstmals zum 01.07.2027 angepasst [6].

Für wen die Basisrente in Frage kommt

Die Verbraucherzentrale sieht die Rürup-Rente nur in wenigen Einzelfällen als Option und nennt sie nicht die erste Wahl für die Altersvorsorge [1]. Als Beispiel nennt sie Selbstständige mit hohem Einkommen, die keine Hinterbliebenen absichern wollen. Lohnend sei die Basisrente vor allem bei überdurchschnittlicher Lebenserwartung, sehr niedrigen Kosten und einer guten Anlagestrategie [1]. Als Alternativen führt sie ETF-Sparpläne, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die gerade für Selbstständige prüfenswert seien, und eine individuell passende Geldanlage auf [1].

Eine Architektin in den Fünfzigern betrachtet an einem Zeichentisch in einem hellen Atelier einen großen Grundriss
Bild: KI-generiert

Ab 2027 kommt für Selbstständige eine weitere Möglichkeit hinzu: Das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen auch für Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit [7]. Was das bedeutet, steht unter Riester-Rente. Den Unterschied zur ungeförderten Police erklärt Private Rentenversicherung, welche Versicherungen Selbstständige sonst brauchen, steht unter Versicherungen für Selbstständige.

  1. Organisation Rürup-Rente: Auf diese Fallstricke sollten Sie bei der Basisrente achten. Verbraucherzentrale. Stand 02.10.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 10 EStG: Sonderausgaben (Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Absatz 3). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2026. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gesetze-im-internet.de. Stand 24.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 291. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 22 EStG: Arten der sonstigen Einkünfte (Besteuerungsanteil). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 851c ZPO: Pfändungsschutz bei Altersrenten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge. Deutsche Rentenversicherung Bund. Stand 08.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Private Rentenversicherung: Zur Altersvorsorge nicht die erste Wahl. Verbraucherzentrale. Stand 17.04.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.