Versicherungen nach LebenslageRatgeber
Zusammenziehen und heiraten: welche Versicherungen ihr zusammenlegt
Wer zusammenzieht, braucht meist nur noch eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung. Ein Partner wird in den Vertrag des anderen aufgenommen, unverheiratete Partner sollten dort namentlich stehen, und der zweite Vertrag wird gekündigt. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen bleiben getrennt, nach der Hochzeit lohnt ein Blick auf Bezugsrecht und Familienversicherung.

Mit dem Umzug in die gemeinsame Wohnung haben zwei Menschen oft alles doppelt: zwei Haftpflichtversicherungen, zwei Hausratverträge, manchmal zwei Rechtsschutzpolicen. Bei Haftpflicht und Hausrat genügt für einen gemeinsamen Haushalt in der Regel ein Vertrag; bei der Haftpflicht ist der gemeinsame Tarif meist günstiger als zwei einzelne [1]. Andere Verträge hängen an der Person und lassen sich nicht zusammenlegen. Diese Seite zeigt, was ihr zusammenführt, was ihr anpasst und was getrennt bleibt. Eine Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft ändert bei einigen Verträgen noch einmal etwas, darum geht es weiter unten.
Privathaftpflicht: ein Vertrag für zwei
Ein Singletarif schützt nur die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Ein Familien- oder Partnertarif erweitert den Schutz auf weitere Personen im Haushalt [2]. Ehepaare können eine gemeinsame Police nutzen. Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, sollte der Partner oder die Partnerin namentlich im Vertrag stehen [2]. Auch unverheiratete Paare können ihren Haftpflichtschutz auf diese Weise zusammenlegen [1].
Der Ablauf ist einfach: Eine Person wird in die Haftpflicht der anderen aufgenommen, der zweite Vertrag wird zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt [1]. Behaltet möglichst den Vertrag mit den besseren Leistungen. Prüft dabei die Deckungssumme, denn die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro pauschal, besser 50 oder 100 Millionen Euro [2]. Kündigt den alten Vertrag erst, wenn die Aufnahme in den anderen bestätigt ist, damit keine Lücke entsteht. Hat einer von euch einen Hund, bleibt dafür eine eigene Tierhalterhaftpflicht nötig, denn Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert [7]. Was die Haftpflicht im Einzelnen zahlt, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt.
Welcher Haftpflichtvertrag bleiben sollte
Beim Hausrat rät der GDV zur älteren Police; bei der Haftpflicht lohnt sich vor allem ein Blick auf die Leistungen. Vergleicht dazu die Punkte, die die Verbraucherzentrale für wichtig hält: Mietsachschäden an gemieteten Räumen sollten mit mindestens 500.000 Euro versichert sein, auch in Ferienwohnungen. Der Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel und beruflicher Schlüssel sollte eingeschlossen sein. Im Ausland sollte der Schutz weltweit gelten, meist für Aufenthalte bis zu einem Jahr, innerhalb der EU ohne Zeitgrenze [2]. Geliehene und gemietete Sachen sind eine Erweiterung, die manche Versicherer ohne Aufpreis anbieten [2]. Bringt einer von euch Kinder mit, achtet auf die Regeln für Kinder: Sie sind meist mitversichert, solange sie sich in ihrem ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden [2].
Hausrat: eine Wohnung, ein Vertrag
Für eine gemeinsame Wohnung reicht eine Hausratversicherung. Der GDV rät, die ältere der beiden Policen an die neue Wohnung anzupassen; die jüngere lässt sich in der Regel ohne Probleme kündigen [1]. Nach den Musterbedingungen des GDV gehören zum Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen [3]. Die Möbel und Geräte deines Partners zählen also in der Regel mit, sobald ihr in einem Haushalt lebt. Ob euer Vertrag das genauso regelt, steht in den Bedingungen.

Wichtiger ist die Versicherungssumme. Bringt ihr zwei Haushalte zusammen, steigt meist der Wert der Einrichtung. Wird die Summe nicht erhöht, droht eine Unterversicherung, und im Schadenfall tragt ihr einen Teil der Kosten selbst [1]. Auch die Musterbedingungen weisen darauf hin: Ändern sich nach einem Wohnungswechsel Wohnfläche oder Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Schutz nicht angepasst wird [3]. Eine erste Schätzung liefert der Rechner für die Versicherungssumme, die Hintergründe stehen unter Unterversicherung erkennen und vermeiden.
Was beim Umzug gilt
Nach den Musterbedingungen geht der Hausratschutz beim Umzug auf die neue Wohnung über, und während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert [3]. Wie lange der Schutz in der alten Wohnung weiterläuft, lassen die Musterbedingungen offen; die Frist legt jeder Versicherer in seinen eigenen Bedingungen fest [3]. Den Wohnungswechsel musst du spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen und dabei die neue Wohnfläche angeben [3]. Mit dem Umzug gelten die Tarifbestimmungen für den neuen Ort. Steigt dadurch der Beitrag, darfst du nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen [3].
Doppelte Verträge beenden
Für den zweiten Haftpflicht- oder Hausratvertrag ist der Weg über das Ende des Versicherungsjahres der übliche [1]. In § 79 VVG regelt das Gesetz einen Weg für die Mehrfachversicherung: Wer einen Vertrag geschlossen hat, ohne zu wissen, dass dadurch eine Mehrfachversicherung entsteht, kann verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird [4]. Beim Zusammenziehen passt das meist nicht, weil ihr beide Verträge kennt. Rechnet deshalb mit der Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und fragt im Zweifel beim Versicherer nach. Mehr dazu unter Doppelt versichert: Überschneidungen finden. Fristen und Vorlagen für die Kündigung findest du bei vertrag-kuendigen.com.
Rechtsschutz, Auto und Vorsorge
In eine bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich der Partner aufnehmen, wenn ihr zusammenwohnt und kein Singletarif abgeschlossen ist [1]. Auch hier kann ein Vertrag wegfallen. Prüft vorher, ob der verbleibende Vertrag die Bereiche abdeckt, die ihr beide braucht, etwa Streit mit dem Vermieter, im Beruf oder im Straßenverkehr, denn der Schutz lässt sich auf einzelne Lebensbereiche beschränken [9]. Welche Bausteine sinnvoll sind, erklärt Rechtsschutzversicherung: Bausteine und Grenzen.

Bei der Kfz-Versicherung spielt die Zahl der Fahrer für den Beitrag eine Rolle. Nutzt ihr ein Auto gemeinsam, solltet ihr das dem Versicherer mitteilen [1]. Fährt der Partner das Auto, ohne dass der Vertrag das vorsieht, kann es im Schadenfall Streit geben. Was im Vertrag stehen muss, zeigt Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Getrennt bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird nach Alter, Beruf, Einkommen, gewünschter Rente und Gesundheit für jede Person einzeln abgeschlossen und lässt sich nicht mit der Police des Partners zusammenlegen [1]. Kauft ihr gemeinsam eine Immobilie mit Kredit, kann eine Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen absichern: Sie zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe, mit der sich Einkommensverlust und Kredit abfedern lassen [1]. Mehr dazu unter Risikolebensversicherung und Hauskauf: welche Versicherungen du brauchst.
Was sich mit der Hochzeit ändert
Bei Haftpflicht und Hausrat ändert die Heirat wenig, wenn ihr schon zusammenlebt und beide im Vertrag stehen. Teilt dem Versicherer einen neuen Nachnamen und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mit. Drei Punkte verdienen mehr Aufmerksamkeit.

Erstens das Bezugsrecht in Lebens- und Rentenversicherungen. Wer die Leistung im Todesfall bekommt, bestimmt der Versicherungsnehmer. Er kann die bezugsberechtigte Person im Zweifel ohne Zustimmung des Versicherers durch eine andere ersetzen [5]. Steht dort noch ein Elternteil oder ein früherer Partner, ändert sich das nicht von selbst. Anders ist es bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht: Dann hat die benannte Person den Anspruch bereits mit der Benennung erworben [5].
Zweitens die gesetzliche Krankenversicherung. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern können beitragsfrei familienversichert sein, unverheiratete Partner nicht [6]. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt, keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt und keine eigene Versicherungspflicht besteht [6]. Wer gerade wenig oder nichts verdient, etwa im Studium oder in der Elternzeit, sollte das nach der Hochzeit mit der Krankenkasse klären. Bringt der Ehe- oder Lebenspartner Kinder mit, können auch sie als Stiefkinder über das Mitglied familienversichert sein [6]. Für privat Versicherte gelten andere Regeln, sie stehen unter PKV mit Familie: Kinder und Ehepartner versichern.
Drittens die Vorsorge für den Fall einer Trennung. Die Musterbedingungen der Hausratversicherung enthalten dafür eine eigene Regel: Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort, gelten für eine Übergangszeit beide Wohnungen als versichert [3]. Wie lang diese Zeit ist, legt der Versicherer fest. Darum ist es sinnvoll, schon beim Zusammenlegen festzuhalten, wer Versicherungsnehmer ist.
Reihenfolge für Paare
- Alle Verträge beider Partner auf einen Tisch legen: Sparte, Versicherer, Beginn, Ablauf, Kündigungsfrist.
- Bei Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz entscheiden, welcher Vertrag bleibt, und den Partner dort aufnehmen lassen.
- Den Hausratversicherer über den Umzug informieren, neue Wohnfläche angeben und die Versicherungssumme anpassen.
- Den zweiten Vertrag fristgerecht kündigen, sobald die Aufnahme bestätigt ist.
- Beim Kfz-Versicherer die tatsächlichen Fahrer melden.
- Nach der Hochzeit Namen, Bezugsrechte und Familienversicherung prüfen.
Plant genug Zeit ein. Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn niemand kündigt; das Gesetz begrenzt eine solche Verlängerung auf jeweils höchstens ein Jahr [8]. Die Kündigungsfrist darf zwischen einem und drei Monaten liegen und gilt für beide Seiten gleich [8]. Wer die Frist verpasst, zahlt für den zweiten Vertrag unter Umständen ein weiteres Jahr. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, kannst du ihn zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen [8]. Steigt der Hausratbeitrag wegen der neuen Adresse, kann das nach den Musterbedingungen ein eigenes Kündigungsrecht auslösen, das einen Monat nach der Mitteilung endet [3]. Notiert euch deshalb, wann welche Mitteilung eingeht.
Für die Bestandsaufnahme hilft Versicherungsordner: Verträge sortieren und prüfen. Was für eure Lage insgesamt wichtig ist, zeigt der Versicherungs-Check. Kommen Kinder dazu, geht es weiter unter Versicherungen für Familien mit Kindern.
- Organisation Versicherungsbeiträge in der gemeinsamen Wohnung sparen. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 11.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Musterbedingungen, Abschnitte A 8.1, A 16.1, A 16.4, A 16.5 und A 16.6. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Stand Juni 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 79 VVG: Beseitigung der Mehrfachversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 159 VVG: Bezugsberechtigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 SGB V: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Haftpflichtversicherung für Haustiere. Verbraucherzentrale. Stand 22.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 11 VVG: Verlängerung, Kündigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 31.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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