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Tierkrankenversicherung und OP-Versicherung für Hund und Katze

Eine Tierkrankenversicherung erstattet Tierarztkosten für Behandlungen, Medikamente und Operationen, eine OP-Versicherung nur Operationen und kostet deutlich weniger. Üblich sind 20 Prozent Selbstbeteiligung, Erstattung bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte, drei Monate Wartezeit und bei manchen Tarifen eine jährliche Höchstgrenze. Verbraucherzentralen nennen eine eigene Rücklage als Alternative.

Eine Tierärztin untersucht in einer hellen Praxis die Pfote eines ruhig liegenden braunen Hundes
Bild: KI-generiert

Ein Kreuzbandriss beim Hund, ein Fremdkörper im Magen der Katze: Solche Behandlungen können hohe Rechnungen verursachen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gilt seit November 2022 in neuer Fassung, und die Praxen rechnen danach ab. Ob sich eine Versicherung gegen solche Rechnungen lohnt, hängt auch davon ab, wie die Praxis abrechnet und was der Tarif erstattet. Zur Wahl stehen zwei Vertragsarten: die Tierkrankenversicherung, die auch gewöhnliche Behandlungen bezahlt, und die OP-Versicherung, die nur bei Operationen leistet. Diese Seite erklärt, wie beide funktionieren, wo die typischen Lücken liegen und wie du für dein Tier abwägst. Sie empfiehlt keinen Tarif und keinen Anbieter.

Was die beiden Versicherungen bezahlen

Eine Tierkrankenversicherung erstattet Tierarzt- und Operationskosten bei ambulanter, stationärer und chirurgischer Behandlung, dazu Medikamente, Unterbringung und Diagnostik [1]. Bezahlt wird nur, was medizinisch notwendig ist [1, 2]. Eine OP-Versicherung zahlt nur, wenn das Tier operiert wird. Sie kostet deutlich weniger. Nach der Verbraucherzentrale liegt eine Vollversicherung etwa beim Dreifachen einer OP-Versicherung [2]. Welche Eingriffe als Operation gelten und ob Voruntersuchung und Nachsorge mitbezahlt werden, regeln die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

Eine graue getigerte Katze liegt auf einer Decke in einer offenen Transportbox im Wartezimmer einer Tierarztpraxis
Bild: KI-generiert

Angeboten werden die Verträge für Hunde, Katzen und Kaninchen, bei einigen Versicherern zusätzlich für Pferde. Exotische Tiere wie Leguane oder Schlangen lassen sich kaum versichern [1].

Wie Tierärzte abrechnen: die GOT

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte vom 15.08.2022 gilt seit dem 22.11.2022. Sie hat die Gebührenordnung von 1999 abgelöst [3]. Für jede Leistung nennt sie einen Gebührensatz. Die Praxis darf das Einfache bis Dreifache davon berechnen und wählt den Faktor nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Leistung, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen [4]. Im Notdienst nachts, am Wochenende und an Feiertagen verdoppeln sich die Sätze, unter den Voraussetzungen des § 2 bis zum Vierfachen. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto, die in derselben Angelegenheit nur einmal anfällt, auch wenn mehrere Tiere eines Halters versorgt werden [5].

Ein Beispiel aus dem Gebührenverzeichnis: Die allgemeine Untersuchung mit Beratung bei Hund, Katze oder Frettchen kostet 23,62 Euro im einfachen, 47,24 Euro im zweifachen und 70,86 Euro im dreifachen Satz. Die Umsatzsteuer kommt jeweils hinzu [3].

Für die Versicherung ist der Faktor wichtig. Praxen rechnen nach Angaben der Verbraucherzentralen meist den dreifachen Satz ab, Versicherer erstatten meist nur bis zum zweifachen. Die Praxis kann den Faktor stufenlos zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen wählen, auch von Leistung zu Leistung verschieden, und ein geringer Wert des Tieres rechtfertigt laut Anmerkung der Bundestierärztekammer keine Unterschreitung des Einfachsatzes [3]. Den dreifachen Satz zahlen viele Tarife nur in begründeten Fällen, etwa im Notdienst [1, 2]. Bei der Untersuchung aus dem Beispiel bleiben so 23,62 Euro netto an dir hängen, bevor überhaupt eine Selbstbeteiligung abgezogen wird.

Im Notdienst wird es teurer. Dieselbe Untersuchung kostet dann mindestens den doppelten Satz von 47,24 Euro und kann bis zum Vierfachen, also 94,48 Euro, reichen. Dazu kommen die 50 Euro Notdienstgebühr [3, 5]. Ein nächtlicher Besuch mit Untersuchung und Notdienstgebühr kostet so schon vor jeder weiteren Behandlung rund 97 bis 144 Euro netto. Ob dein Tarif im Notdienst den höheren Satz und die Notdienstgebühr erstattet, steht in seinen Bedingungen.

Selbstbeteiligung, Höchstgrenzen und Wartezeit

Üblich ist eine Erstattung von 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Du trägst also 20 Prozent selbst [1, 2]. Manche Tarife begrenzen die Leistung außerdem auf einen Jahresbetrag, die Verbraucherzentralen nennen als Beispiel 2.500 Euro [1, 2]. Rechne beides zusammen, um zu sehen, was eine größere Behandlung dich kosten würde.

Ein Mann um die dreißig sitzt nachdenklich am Küchentisch mit einem Umschlag, neben ihm schläft ein Hund auf dem Boden
Bild: KI-generiert

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Eine Operation mit Klinikaufenthalt kostet 4.000 Euro, abgerechnet zum dreifachen Satz. Erstattungsfähig ist nur der zweifache Satz, also rund zwei Drittel, etwa 2.670 Euro. Davon zahlt der Versicherer 80 Prozent, rund 2.130 Euro. Rund 1.870 Euro bleiben bei dir. Hat dein Tarif eine Jahresgrenze von 2.500 Euro und gab es im selben Jahr schon andere Behandlungen, kann es noch mehr werden.

Krankheiten sind meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn versichert. Zeigt sich eine Krankheit vorher, zahlt der Versicherer nicht. Unfälle sind ohne Wartezeit versichert [1, 2].

Wer sich versichern kann

Versichert werden grundsätzlich nur gesunde Tiere. Bei älteren Tieren oder Vorerkrankungen verlangen manche Versicherer ein tierärztliches Gutachten [1, 2]. Das Mindestalter liegt meist bei zwei Monaten. Nach oben gibt es ebenfalls Grenzen: Für Hunde über sieben Jahre ist das Angebot nach der Verbraucherzentrale überschaubar [1, 2]. Der Beitrag hängt von Rasse, Alter, Gewicht oder Größe ab, teils auch vom Wohnort. Je älter das Tier beim Abschluss ist, desto höher fällt er aus [1, 2].

Für die Entscheidung heißt das: Wer eine Versicherung will, schließt sie am besten ab, solange das Tier jung und gesund ist. Ob eine bereits bekannte Krankheit im Vertrag eingeschlossen bleibt, regeln die Bedingungen des Tarifs. Frag vor dem Abschluss ausdrücklich danach. Niedrige Beiträge bekommt vor allem, wer sein gesundes Tier früh versichert und dafür über viele Jahre zahlt [1].

Typische Lücken im Vertrag

Viele Tarife bezahlen keine Vorsorge. Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund, Chip oder Tätowierung und Impfungen sind oft nicht versichert [2]. Diese planbaren Kosten trägst du dann selbst. Prüfe außerdem:

  • ob Vor- und Nachbehandlung einer Operation bezahlt werden und wie lange,
  • ob der Tarif Leistungen bei bestimmten Rassen oder Erkrankungen ausschließt,
  • was gilt, wenn du mit deinem Tier länger ins Ausland reist [1],
  • ob der Versicherer auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Manche tun das nach drei Vertragsjahren [2].

Der letzte Punkt ist wichtig, weil ein älteres oder krankes Tier nach einer Kündigung kaum noch einen neuen Vertrag bekommt.

Kündigung und Ende des Vertrags

Beide Seiten können den Vertrag mit der vereinbarten Frist kündigen. Du kannst außerdem nach einer Beitragserhöhung und nach einem Versicherungsfall kündigen [1, 2]. Das Recht zur Kündigung nach einem Versicherungsfall steht nach dem Versicherungsvertragsgesetz beiden Seiten zu. Kündigt der Versicherer, muss er eine Frist von einem Monat einhalten [6]. Nach einer teuren Behandlung kann der Vertrag also auch von seiner Seite enden.

Verkaufst du das Tier oder stirbt es, erlischt der Vertrag nach Angaben der Verbraucherzentralen, und du teilst das dem Versicherer zeitnah mit [1, 2]. Das Gesetz regelt beide Fälle für Sachverträge anders: Fällt das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn weg, etwa weil das Tier stirbt, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er davon erfährt [8]. Bei einer Veräußerung der versicherten Sache tritt der Erwerber nach § 95 VVG in den Vertrag ein, Verkäufer und Käufer haften gemeinsam für den Beitrag der laufenden Periode, und der Eintritt wirkt gegenüber dem Versicherer erst, wenn er davon erfährt [7]. Frag vor einem Verkauf beim Versicherer nach, ob dein Vertrag endet oder auf den Käufer übergeht. Wie du eine Tierversicherung kündigst und welche Fristen gelten, steht auf vertrag-kuendigen.com.

Versicherung oder Rücklage

Die Verbraucherzentralen sehen die Tierkrankenversicherung kritisch. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält sie in den meisten Fällen für nicht lohnend und nennt als Alternativen eine OP-Versicherung oder eine eigene Rücklage [1]. Auch die Verbraucherzentrale schlägt vor, Geld für Notfälle zurückzulegen [2].

Eine junge schwarzweiße Katze sitzt auf einer Fensterbank neben einem kleinen Keramikgefäß, draußen unscharf ein grüner Garten
Bild: KI-generiert

Für deine Abwägung helfen drei Fragen. Könntest du eine Rechnung von einigen tausend Euro sofort bezahlen, ohne Dispo oder Kredit? Dann reicht eine Rücklage oft aus, und du sparst die Beiträge. Ist das Tier jung, gesund und von einer Rasse, die zu bestimmten Operationen neigt? Dann kann eine OP-Versicherung das große Risiko abdecken, während du Impfungen und kleinere Behandlungen selbst zahlst. Willst du auch laufende Behandlungen absichern? Dann kommt eine Vollversicherung in Frage, die aber deutlich mehr kostet und trotz Versicherung einen Eigenanteil lässt.

Eine Rücklage hat einen Nachteil: Sie wächst langsam. Ein Unfall im ersten Jahr kann sie übersteigen. Manche Halter kombinieren deshalb eine OP-Versicherung mit einer Rücklage für alles andere. Welche Selbstbeteiligung zu dir passt, kannst du mit der Rechnung unter Selbstbeteiligung: wann sie sich rechnet prüfen.

Haftpflicht kommt vor der Krankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung zahlt nur für dein eigenes Tier. Richtet es bei anderen einen Schaden an, braucht es eine Haftpflicht. Für Hunde- und Pferdehalter ist eine Tierhalterhaftpflicht nach der Verbraucherzentrale ein absolutes Muss. Bei Katzen deckt die private Haftpflichtversicherung mögliche Schäden ab [2]. In welchen Bundesländern eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist, steht unter Hundehaftpflicht und Pflicht in den Bundesländern. Was die Privathaftpflicht sonst leistet, erklärt Privathaftpflicht: was sie zahlt.

Hast du einen Vertrag und zahlt der Versicherer eine Rechnung nicht oder nur zum Teil, helfen die Schritte unter Wenn die Versicherung nicht zahlt. Wer mit Hund in den Urlaub fährt, findet unter Versicherungen für Urlaub im Ferienhaus und mit Hund die passenden Fragen.

  1. Organisation Krankenversicherung für Haustiere: Alles für die Katz!. Verbraucherzentrale Hamburg. Stand 14.12.2023. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Krankenversicherungen für Haustiere: sinnvoll oder überflüssig?. Verbraucherzentrale. Stand 22.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022 mit Gebührenverzeichnis und Anmerkungen der Bundestierärztekammer, § 12 und Nr. 16. Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Druckfassung Dechra). Stand 11/2022. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 2 GOT: Gebührenhöhe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 4 GOT: Notdienst. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 92 VVG: Kündigung nach Versicherungsfall. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 95 VVG: Veräußerung der versicherten Sache. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 80 VVG: Fehlendes versichertes Interesse. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.