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Versicherungen für Selbstständige: was Pflicht ist und was du selbst regelst

Selbstständige müssen eine Krankenversicherung haben und sind in einigen Berufen auch rentenversicherungspflichtig. Arbeitslosen-, Renten- und gesetzliche Unfallversicherung können sie in vielen Fällen auf Antrag abschließen, teils nur innerhalb fester Fristen. Dazu kommen eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht, weil die Privathaftpflicht berufliche Schäden nicht deckt, und eine Absicherung des Einkommens bei Krankheit und Berufsunfähigkeit.

Eine Frau in den Vierzigern arbeitet in einem hellen Arbeitszimmer am Holzschreibtisch, daneben ein zugeklappter Laptop und Ordner
Bild: KI-generiert

Als Angestellter bist du automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Der Arbeitgeber meldet dich an und zahlt mit. Wer sich selbstständig macht, verliert diesen Rahmen weitgehend und muss vieles selbst regeln. Einige Versicherungen sind Pflicht, andere kannst du nur in einem bestimmten Zeitfenster nach dem Start beantragen, und manche sind freiwillig. Diese Seite ordnet die persönliche und die betriebliche Absicherung und nennt die Fristen, die du beim Start kennen solltest. Sie vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter.

Krankenversicherung ist Pflicht

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein. Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss eine private Krankheitskostenversicherung abschließen, die mindestens ambulante und stationäre Behandlung abdeckt [1]. Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig [16]; sie können sich freiwillig gesetzlich weiterversichern oder privat versichern [7]. Für die Pflegeversicherung gilt die Pflicht ebenso, gesetzlich oder privat [7, 17].

Ein Mann in den Dreißigern ruht mit einer Tasse Tee unter einer Decke auf dem Sofa, daneben Taschentücher und Wasser
Bild: KI-generiert

Ein Punkt wird beim Start oft übersehen: das Krankengeld. Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, außer sie erklären gegenüber ihrer Kasse, dass die Mitgliedschaft das Krankengeld umfassen soll [2]. Geht diese Wahlerklärung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende [2]. Privat Versicherte sichern ihr Einkommen über ein Krankentagegeld ab [7]. Welche Wege es gibt und was die private Krankenversicherung für Selbstständige bedeutet, erklärt die Schwesterseite unter PKV für Selbstständige und unter Krankentagegeld.

Rentenversicherung: Pflicht, Antrag oder freiwillig

Ob du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen musst, hängt vom Beruf ab. Kraft Gesetzes pflichtversichert sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung unter anderem Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, unter bestimmten Bedingungen Lehrkräfte, Hebammen, Erzieher und Pflegekräfte, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber [3]. Wer pflichtversichert ist, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden; sonst können Beiträge nachgefordert werden [3]. Handwerker meldet die Handwerkskammer automatisch [3].

Pflichtversicherte Selbstständige können den Regelbeitrag zahlen, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen; die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür 735,63 Euro im Monat [3]. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Jahr, in dem du dich selbstständig gemacht hast, kannst du den halben Regelbeitrag von 367,82 Euro wählen [3]. Weist du mit dem letzten Einkommensteuerbescheid ein anderes Arbeitseinkommen nach, zahlst du einen einkommensgerechten Beitrag, der höher oder niedriger sein kann [3].

Alle anderen Selbstständigen können die Versicherungspflicht beantragen [3]. Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden [4]. Alternativ ist eine freiwillige Versicherung möglich. Dabei wählst du die Höhe innerhalb fester Grenzen selbst und kannst bis zu zwölf Monatsbeiträge im Jahr zahlen; die Deutsche Rentenversicherung nennt für 2026 bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent einen Mindestbeitrag von 112,16 Euro und einen Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro im Monat [3]. Beiträge für ein Jahr lassen sich bis zum 31. März des Folgejahres zahlen [3]. Ob die gesetzliche Rente, eine private Rürup-Rente oder andere Formen für dich passen, ist eine Frage der Altersvorsorge; die Grundlagen stehen unter Rürup-Rente (Basisrente).

Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse

Für selbstständige Künstler und Publizisten gibt es einen eigenen Weg. Über die Künstlersozialkasse sind sie in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert [13]. Voraussetzung ist, dass sie die Tätigkeit selbstständig, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und voraussichtlich mehr als 3.900 Euro im Jahr verdienen [13]. Für Berufsanfänger gilt diese Untergrenze in den ersten drei Jahren nicht [13]. Wer mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, fällt heraus; Auszubildende und Minijobber zählen dabei nicht mit [13].

Der Vorteil liegt im Beitrag. Versicherte zahlen etwa die Hälfte der Gesamtsätze, ähnlich wie Arbeitnehmer. Für 2026 nennt die Künstlersozialkasse in der Rentenversicherung 9,3 Prozent statt 18,6 Prozent und in der Krankenversicherung 7,3 Prozent statt 14,6 Prozent, dazu die Hälfte eines Zusatzbeitrags der Kasse [14]. In der Rentenversicherung trägt die Künstlersozialkasse nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die andere Hälfte [3]. Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, zahlen dafür die Künstlersozialabgabe [15]. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Künstlersozialkasse nach deiner Anmeldung.

Arbeitslosenversicherung auf Antrag

Auch die Arbeitslosenversicherung kannst du als Selbstständiger behalten, aber nur unter Bedingungen. Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche umfassen; arbeitest du nur kurze Zeit weniger, etwa in einer ruhigen Phase, bleibt das unberücksichtigt [5]. In den 30 Monaten vor dem Start musst du mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein, oder du hast unmittelbar vorher Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen [5]. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit [5]. Wer die Frist verpasst, kann sich für diese Tätigkeit später nicht mehr auf diesem Weg versichern. Das Versicherungsverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sind, also in der Regel mit dem Start [5].

Eine Einschränkung gilt für Wiederholungen. Warst du schon einmal auf diesem Weg versichert und hast die Tätigkeit zweimal unterbrochen und dabei Arbeitslosengeld beantragt, ist ein neuer Antrag ausgeschlossen [5].

Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unternehmen Pflicht, soweit sie Beschäftigte haben. Ob du als Unternehmer ohne Beschäftigte selbst versichert bist, regelt die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft [7]. Wo keine Pflicht besteht, kannst du dich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag freiwillig versichern; der Schutz beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags [6]. Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner können sich ebenfalls freiwillig versichern [6].

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Eine private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr, auch in der Freizeit [7]. Beide zahlen nur nach Unfällen. Für die meisten Erwerbstätigen ist eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit das größere Risiko; die Verbraucherzentrale nennt die Unfallversicherung deshalb ausdrücklich keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung [12]. Mehr dazu steht unter Private Unfallversicherung.

Berufsunfähigkeit und Risikoleben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor dauerhaftem Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall [10]. Für Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung sind, ist sie nach unserer Einschätzung besonders wichtig, weil dann auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente fehlt oder gering ausfällt. Beim Antrag zählen die Gesundheitsfragen; wie du sie richtig beantwortest, steht unter Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantworten. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, findet Wege unter Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Risikolebensversicherung hält die Verbraucherzentrale neben Familien und Paaren auch für Geschäftspartner mit hohen finanziellen Belastungen für sinnvoll [11]. Laufen Kredite für das Unternehmen auf beide Partner, sichert sie den Überlebenden ab. Die Summe kann mit der Tilgung sinken, wenn ein Kredit abgesichert werden soll [11].

Haftpflicht für die berufliche Tätigkeit

Die Privathaftpflicht deckt nur den privaten Bereich. Für Selbstständige und Freiberufler nennt die Verbraucherzentrale eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht wichtig, bei einigen Berufszweigen auch eine Vermögensschadenhaftpflicht [9]. Die Betriebshaftpflicht greift, wenn durch deine Tätigkeit ein Schaden bei Dritten entsteht, etwa bei der Anlieferung von Waren [7]. Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden. Der Gesamtverband der Versicherer nennt als Beispiel einen Steuerberater, der eine Einspruchsfrist versäumt, und sieht den Bedarf vor allem bei beratenden Berufen [18].

Ein Handwerker in den Fünfzigern montiert einen Küchenschrank in einer hellen Wohnung, Werkzeug liegt auf einem Tuch
Bild: KI-generiert

Für einige Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsanwälte etwa müssen eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden aus ihrer Tätigkeit abschließen und für die Dauer ihrer Zulassung halten, mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall [8]. Ob in deinem Beruf eine solche Pflicht gilt, erfährst du bei der zuständigen Kammer. Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, sollte an eine Produkthaftpflicht denken; sie greift bei Produktmängeln auch ohne eigenes Verschulden [7].

BereichWas giltFrist oder Hinweis
KrankenversicherungPflicht, gesetzlich freiwillig oder privatKrankengeld nur mit Wahlerklärung
PflegeversicherungPflichtfolgt der Krankenversicherung
Rentenversicherungin einigen Berufen Pflicht, sonst auf Antrag oder freiwilligMeldung binnen drei Monaten, Antrag binnen fünf Jahren
Arbeitslosenversicherungauf Antrag bei mindestens 15 WochenstundenAntrag binnen drei Monaten
Unfallversicherungnach Satzung der Berufsgenossenschaft oder freiwilligSchutz ab dem Tag nach Antragseingang
Berufs- oder Betriebshaftpflichtin einigen Berufen Pflichtvor dem ersten Auftrag klären

Die Angaben der Tabelle stammen aus den Gesetzen und Merkblättern in der Quellenliste [1, 2, 3, 4, 5, 6, 8]. Der letzte Hinweis in der Tabelle ist unsere Empfehlung.

Betrieb und Inventar absichern

Neben der Haftung geht es um deine eigenen betrieblichen Sachen. Die Industrie- und Handelskammer nennt für Gründer unter anderem eine Absicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden und eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Löhne und Zinsen bis zur Beseitigung eines Schadens weiterzahlt [7]. Dazu kommen je nach Betrieb Elektronik-, Maschinen- oder Transportversicherungen und Rechtsschutzversicherungen [7]. Arbeitest du von zu Hause, prüfe, ob deine Hausratversicherung beruflich genutzte Geräte überhaupt einschließt. Wer mit Kundendaten arbeitet, findet Informationen zu Angriffen aus dem Netz unter Cyberversicherung für Unternehmen.

Eine kleine Tischlerwerkstatt mit Hobelbank, Werkzeug an der Wand und Hobelspänen auf dem Boden
Bild: KI-generiert

Eine Übersicht aller privaten Versicherungen nach Lebenslage bietet der Versicherungs-Check.

  1. Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person, Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 44 SGB V: Krankengeld. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Selbstständige: Wie Sie die Rentenversicherung schützt. Deutsche Rentenversicherung. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 4 SGB VI: Versicherungspflicht auf Antrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 28a SGB III: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 6 SGB VII: Freiwillige Versicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Versicherungsschutz für Unternehmensgründer. Industrie- und Handelskammer für die Pfalz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 51 BRAO: Berufshaftpflichtversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Welche Versicherung brauche ich?. Verbraucherzentrale. Stand 20.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall. Verbraucherzentrale. Stand 16.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Versicherungen für Studierende: Die unerlässlichen Policen. Verbraucherzentrale. Stand 19.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Künstler und Publizisten: Voraussetzungen der Versicherungspflicht. Künstlersozialkasse. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Künstler und Publizisten: Beitrag (Beitragssätze 2026). Künstlersozialkasse. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Künstlersozialkasse: Startseite mit Informationen zur Künstlersozialabgabe. Künstlersozialkasse. Stand 08.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz § 23 SGB XI: Versicherungspflicht für Personen mit privater Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  18. Organisation Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de). Stand 15.03.2024. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.